Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 13 ME 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Geringfügige gentechnische Verunreinigung von Saatgut rechtfertigt Vernichtungsanordnung; der Rechtsbegriff der Freisetzung setzt Kenntnis von Verunreinigung nicht voraus
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 Abs. 1 S. 1 GenTG; § 26 Abs. 4 GenTG; § 26 Abs. 5 GenTG
Vernichtungsanordnung als gentechnikrechtliche Anordnung wegen der Verunreinigung von Rapssaatgut mit gentechnisch veränderten Organismen; Positive Kenntnis als Erfordernis einer Freisetzung; Durchführung weiterer gentechnischer Laboruntersuchungen im Wege der ... - Judicialis
GenTG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr 1; ; GenTG § 26 Abs. 1 Satz 1; ; GenTG § 26 Abs. 4; ; GenTG § 26 Abs. 5; ; GenTG § 3 Nr. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vernichtungsanordnung als gentechnikrechtliche Anordnung wegen der Verunreinigung von Rapssaatgut mit gentechnisch veränderten Organismen; Positive Kenntnis als Erfordernis einer Freisetzung; Durchführung weiterer gentechnischer Laboruntersuchungen im Wege der ...
Verfahrensgang
- VG Stade, 28.11.2007 - 6 B 1283/07
- OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 13 ME 11/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 802
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 13 ME 11/08
Die Absicht beim Ausbringen, also das gezielte Ausbringen im Sinne des § 3 Nr. 5 GenTG, muss sich nur auf das Ausbringen selbst und nicht auf das Vorliegen von GVO beziehen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 7.11.2007 - 1 B 33/07 - JURIS Rn.62 ff. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 18.2.2008 - 3 MB 51/07 -). - OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2008 - 3 MB 51/07
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 13 ME 11/08
Die Absicht beim Ausbringen, also das gezielte Ausbringen im Sinne des § 3 Nr. 5 GenTG, muss sich nur auf das Ausbringen selbst und nicht auf das Vorliegen von GVO beziehen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 7.11.2007 - 1 B 33/07 - JURIS Rn.62 ff. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 18.2.2008 - 3 MB 51/07 -).
- VGH Hessen, 19.01.2011 - 6 A 400/10
Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
Hierbei obliegt es aufgrund des Eingriffscharakters der Norm dem Beklagten, den Nachweis zu führen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2008 - 13 ME 11/08 -, NVwZ 2008, 802).Ferner sind bei den Untersuchungen in beiden Laboren dieselben konstruktspezifischen DNA-Sequenzen ermittelt worden, was für eine sichere Bestimmung der tatsächlich vorhandenen Spuren von GVO spricht (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2008, a.a.O., S. 803).
Rn. 60 Ob und ggf. unter welchen näheren Voraussetzungen sich bei bestimmten Fallgestaltungen mit Rücksicht auf das Erfordernis der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse die Notwendigkeit ergeben kann, eine oder mehrere weitere Kontrolluntersuchungen zur Absicherung eines Untersuchungsergebnisses durchzuführen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2008, a.a.O. S. 803), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.
Für den hier in Frage stehenden Vorgang, bei dem mit einer absichtlich vorgenommenen Aussaat ohne Willen und Kenntnis des Anwenders GVO in die Umwelt ausgebracht werden, wird indessen das Vorliegen einer Freisetzung im Sinne von § 3 Nr. 5 GenTG mit dem Argument bejaht, das finale Element beziehe sich nur auf die Aussaat als solche, nicht aber auf das Ausbringen von GVO in die Umwelt (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2008, a.a.O.; VG Schleswig…, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O., Rdnr. 65; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 3 MB 51/07 -, juris; Schröder, NuR 2010, 770, 774, jeweils unter Bezug auf Mecklenburg, NuR 2006, 229, 231).
- OVG Niedersachsen, 27.01.2014 - 13 LC 101/12
Rechtmäßigkeit einer Vernichtungsanordnung bei Vorliegen einer gentechnischen …
Anders als noch in einem im Jahr 2008 in einem parallelen Fall geführten Eilverfahren (vgl. Senatsbeschl v. 7. März 2008 - 13 ME 11/08 -, juris, Rdnr.25) sind die Streitfragen inzwischen durch zahlreiche gutachterliche Stellungnahmen und dieselbe Saatgutprobe betreffende gerichtliche Hauptsacheentscheidungen in einer Weise aufgearbeitet, die dem Senat eine Entscheidung kraft daraus gewonnener eigener Sachkunde ermöglichen.Gegen eine Verunreinigung im Rahmen der Untersuchung spricht zudem, dass im SVUA gleichzeitig vier weitere Saatgutproben untersucht wurden, allein in der hier betroffenen Probe GVO nachgewiesen wurden (vgl. insoweit bereits Senatsbeschl, v. 7. März 2008, a.a.O., Rdnr. 26).
- VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
Ermessen; Freisetzung; GVO; Inverkehrbringen; Saatgut; Vernichtungsanordnung; …
Hinsichtlich der vorsorglichen Untersagung einer weiteren Aussaat und des Inverkehrbringens des Rapssaatgutes (Ziff. 1 der streitgegenständlichen Verfügungen) weist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 07.03.2008 (- 13 ME 11/08 - NVwZ 2008, 802) zutreffend darauf hin, dass für diese Anordnungen § 26 Abs. 4 und 5 GenTG spezielle Regelungen gebundener Verwaltungsentscheidungen enthalten, deren tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Fall der Verunreinigung des in Frage stehenden Saatgut mit GVO vorliegen.Der Beklagte hat hinreichend dargelegt, dass eine solche Verunreinigung der Probe ausgeschlossen ist (vgl. in den Parallelverfahren Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2008 - 13 ME 11/08 - NVwZ 2008, 802, 803;… VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris Rn. 81; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 - n.v.).
- VG Karlsruhe, 09.07.2010 - 6 K 1566/10
Landwirtschaftsrecht, Gentechnikrecht - Beseitigung gentechnisch veränderter …
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung zu § 3 Nr. 5 GenTG richtet sich die Finalität des Begriffs "gezielt" aber nicht auf das Ausbringen von GVO, sondern allein auf den Vorgang des Ausbringens als solchen, so dass es für die Freisetzung nicht darauf ankommt, ob der Landwirt Kenntnis von dem Vorhandensein von GVO-Verunreinigungen hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.02.2008 - 3 MB 51/07 -, LRE 56, 352 = juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.03.2008 - 13 ME 11/08 -, juris Rn. 21; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2008 - 3 M 177/07 - VG Schleswig…, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 B 33/07 -, juris Rn. 65 ff.; VG Hannover…, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67 = juris Rn. 67; VG Braunschweig…, Urteil vom 03.12.2008 - 2 A 273/07 -, ZUR 2009, 213 = juris Rn. 27).Rn. 23 bb) Ist somit die Anordnung des Landratsamts ... in der Sache voraussichtlich zur Beseitigung eines festgestellten Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz notwendig, so ist - ungeachtet der aufgezeigten Zuständigkeitsbedenken - die Folgenabwägungsentscheidung im Rahmen des Aussetzungsverfahrens wegen der gegebenenfalls unabsehbaren Folgen für die Umwelt zu Lasten des Antragstellers zu treffen, bei dem zwar nicht unerhebliche Eingriffe in Grundrechte in Rede stehen, letztlich aber (noch) überschaubare wirtschaftliche Interessen betroffen sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.03.2008 - 13 ME 11/08 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
- VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937
Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis …
Schließlich erweist sich die Anordnung in Abwägung der genannten nicht abschätzbaren und möglicherweise irreversiblen Schäden an den Schutzgütern des § 1 GenTG einerseits und dem zwar nicht unerheblichen, aber letztlich begrenzten und ersetzbaren wirtschaftlichen Einbußen der Klägerin andererseits auch als angemessen (in diesem Sinne auch OVG Schleswig-Holstein vom 7.3.2008 Az. 13 ME 11/08 - RdNr. 30; VG Schleswig-Holstein vom 3.7.2001 Az. 1 B 39/01 - RdNr. 33). - VG Kassel, 12.03.2009 - 5 K 1402/07
Anordnung zur Vernichtung einer gentechnisch verunreinigten Rapsernte war …
Dabei ist unerheblich, ob der Landwirt Kenntnis von dem Vorhandensein von GVO -Verunreinigungen hat (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 B 33/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2008 - 3 MB 51/07 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2008 - 13 ME 11/08 - OVG Greifswald…, Beschluss vom 20.03.2008 - 3 M 177/07 - VG Hannover und VG Braunschweig, a.a.O.).
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