Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung gegen Generalstaatsanwalt auf Antrag von David Groenewold
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wulff-Berichterstattung: Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen GStA
- lto.de (Kurzinformation)
Wulff-Berichterstattung: Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Generalstaatsanwalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
David Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Staatsanwaltschaft wegen Wulff-Berichterstattung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filmproduzent David Groenewold scheitert mit Eilantrag auf Unterlassung von ehrverletzender Äußerungen des Generalstaatsanwalts im Zusammenhang mit der Anklagerhebung gegen Christian Wulff - Generalstaatsanwalt nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet
Verfahrensgang
- VG Hannover, 31.05.2013 - 1 B 3100/13
- OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13
Papierfundstellen
- afp 2014, 96
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf …
Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt nicht nur voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, sondern auch, dass die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rdnr. 14; Senatsbeschl. v. 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 -, juris, Rdnr. 7). - VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14
Amtsträger; Minister; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; …
Insoweit sind weitere Stellungnahmen, die das Verhalten des Antragstellers zu 2) zum Gegenstand haben, mit dem streitgegenständlichen Inhalt nicht zu erwarten (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Situation der Verschiebung des öffentlichen Interesses: Nds. OVG, Beschluss v. 12.07.2014 - 13 ME 112/13 -, juris Rn. 10). - VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft
Der Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung etwa einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7;… OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 45;… Urt. v. 22.6.2010, 4 Bf 276/07 , juris Rn. 48 m.w.N.).
- VG Ansbach, 09.05.2018 - AN 14 E 18.00487
Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen
Rn. 38 Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtliche geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (…BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 -, juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 4 B 12.952 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg, B.v. 12.7.2013 - 13 ME 112/13 -, juris Rn. 7). - VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81). - VG Berlin, 11.04.2019 - 1 L 410.18
Neuköllner Jugendstadtrat darf weiterhin Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung …
Der aus § 1004 BGB oder der grundrechtlich geschützten Position des Betroffenen abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - BVerwG 7 B 54/10, juris, Rn. 14; …und Urteil vom 20. November 2014 - BVerwG 3 C 27.13, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln…, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81). - VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16
Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren
Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7). - VG Berlin, 11.10.2019 - 1 L 58.19 Der aus entsprechender Anwendung von § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris Rn. 7; VG Berlin…, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16 , juris Rn. 12 ff.).
- VG Hamburg, 07.02.2022 - 9 E 245/22
Erfolgloser Eilantrag gegen das liturgische Läuten der Kirchenglocken des St. …
Dieser Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung einer u.a. grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7;… OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 45;… Urt. v. 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris Rn. 48 m.w.N.). - VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722
Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen …
Rn. 32 Der aus § 1004 BGB abgeleitete und in der Rechtsprechung allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung der in Rede stehenden Äußerung droht (BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris; B.v. 12.7.2013 - 13 ME 112/13 -, juris). - VG Potsdam, 08.06.2018 - 6 L 1097/17
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
- VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16
Einstweilige Anordnung auf Unterlassung bestimmter Äußerungen über die …
- VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17
Hochschulrecht
- VG Köln, 29.11.2024 - 1 L 2204/24
Verwaltungsrechtsweg, Unterlassung, Äußerung, öffentlich-rechtlicher …
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