Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anh 1 Nr 1.14 EGV 853/2004
Furculafleisch; Gabelbeinfleisch; Separatorenfleisch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 10.07.2015 - 6 B 6/15
- OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 13 ME 80/15
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15
Nur zur Einhaltung der sich aus § 8 Abs. 8 LMIV ergebenden Verpflichtung zur Information der belieferten Verarbeitungsbetriebe über die Einordnung des gewonnenen Furculafleischs als Separatorenfleisch hätte die Antragstellerin - im Falle der Richtigkeit dieser Einordnung - durch Ordnungsverfügung nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (vgl. zum Vorrang dieser Vorschrift: Senatsbeschl. v. 13.07.2015 - 13 ME 80/15 - u. v. 05.05.2014 - 13 LA 223/13 -, jew. m.w.N.) angehalten werden dürfen. - BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06
Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach der Ablehnung der Verlängerung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15
Umgekehrt ist der Rechtsschutzantrag abzulehnen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig ist und zusätzlich ein gesteigertes öffentliches Interesse an seiner Vollziehung besteht, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass des Verwaltungsaktes selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 - juris, Rdnr. 31 f.). - OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 13 LA 150/08
Kennzeichnung von 3-mm-Fleisch als Separatorenfleisch; Relevanz des Verfahrens …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15
Rn. 18 Dem steht auch die Aussage des Senats nicht entgegen, dass es ohne Bedeutung ist, ob Separatorenfleisch "einstufig" oder "zweistufig" erzeugt wird, wenn und soweit die einzelnen Stufen der Erzeugung in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Beschl. v. 23.07.2009 - 13 LA 150/08 -, juris, Rdnr. 10 unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 28.03.2007 - 13 B 2254/06 -, juris, Rdnr. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Kennzeichnnung eines nach "schonenden …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 13 ME 115/15
Rn. 18 Dem steht auch die Aussage des Senats nicht entgegen, dass es ohne Bedeutung ist, ob Separatorenfleisch "einstufig" oder "zweistufig" erzeugt wird, wenn und soweit die einzelnen Stufen der Erzeugung in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Beschl. v. 23.07.2009 - 13 LA 150/08 -, juris, Rdnr. 10 unter Hinweis auf OVG NRW, Beschl. v. 28.03.2007 - 13 B 2254/06 -, juris, Rdnr. 16).
- VG Osnabrück, 05.09.2017 - 3 A 109/16
Furculafleisch; Gabelbeinfleisch; Separatorenfleisch
Auf die Beschwerde der Klägerin hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 13 ME 115/15 - die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.Allein aus der Begründung des Beklagten, in Fachkreisen werde weiterhin teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem von der Klägerin produzierten Gabelbeinfleisch um Separatorenfleisch handele und es sich bei der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2015 zum Az. 13 ME 115/15 lediglich um eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage handele sowie dem Vortrag, die Aufhebung der Verfügung sei in Unkenntnis des genauen Wortlauts des Aussetzungserlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Dezember 2015 erfolgt, erhält die Kammer keine Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Aufhebung.
Anders als im dargestellten Sinne kann auch der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2015 - 13 ME 115/15 -, nach welchem die Klägerin nach Art. 1 Abs. 3 VO (EU) 1169/2011 nicht zum Adressatenkreis dieser Verordnung gehöre, nicht verstanden werden.
Das entscheidende Gericht weicht in der vorliegenden Entscheidung zwar vom Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2015 - 13 ME 115/15 - ab.
- OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22
Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der …
Rn. 5 Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 (13 ME 115/15) sowie mit Beschluss vom 7. August 2019 (13 LA 298/17) festgestellt, dass beim Hähnchen auf die beschriebene Weise gewonnenes Gabelbeinfleisch kein Separatorenfleisch sei.Rn. 10 3. Geschäftsführern und Abnehmern der Beschwerdeführerin damit zu drohen, sie bei der für die Zulassung als Lebensmittelunternehmer zuständigen Behörde als unzuverlässig "anzuschwärzen", wenn diese sich beim Inverkehrbringen von gebaadertem Putengabelbeinfleisch gemäß der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (13 ME 115/15) verhalten.
Hinzu kommt Folgendes: Gegenstand des von der Antragstellerin angeführten Beschlusses des 13. Senats des beschließenden Gerichts vom 27. Oktober 2015 (13 ME 115/15), aus dem die Antragstellerin letztlich das Recht ableitet, gebaadertes Putengabelbeinfleisch nicht als Separatorenfleisch kennzeichnen zu müssen, sind komplexe Rechts- und Tatsachenfragen, die im Hauptsacheverfahren 14 LB 2/22 - in anderer richterlicher Besetzung als in den Verfahren 13 ME 115/15 und 13 LA 298/17 - zu klären sein werden.
- OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 14 LB 2/22
Fleisch; Gabelbeinfleisch; Hähnchen; Irreführungsverbot; Kennzeichnung; …
Rn. 6 Mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 (13 ME 115/15 -, juris) hat das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
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