Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 04.01.2002 - 13 O 213/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Regulierung der Schadensersatzansprüche aus einem Straßenverkehrsunfall; Anforderungen an die Substantiierung der Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls; Ausgestaltung der Angemessenheit einer Haftungsverteilung im Verhältnis 50 % zu 50 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Ulm, 30.03.2007 - 3 C 187/07 Es ist auch nicht zu beanstanden, dass er sich nicht telefonisch bei dem Kfz-Gutachter informierte, sondern auf die schriftliche Zusendung des Gutachtens wartete (vgl. hierzu auch LG Düsseldorf, Urteil vom 04.01.2002, Aktenzeichen: 13 O 213/99 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2004, Aktenzeichen: 1 U 97/03 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2005, Aktenzeichen: I 1 U93/03 ).
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