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Rechtsprechung
   BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6139
BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 (https://dejure.org/1993,6139)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 (https://dejure.org/1993,6139)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 (https://dejure.org/1993,6139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Anrechnung von im Ausland zurückgelegte Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten - Nachweis der Beschäftigungszeiten von Kolchosemitgliedern in der Sowjetunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92
    Gesetzesänderungen sind durch das Revisionsgericht grundsätzlich zu beachten, auch wenn sie erst nach dem Erlaß des mit der Revision angefochtenen Urteils in Kraft getreten sind (vgl BVerwGE 41, 227;… Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 162 RdNr 8).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80

    Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch - …

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92
    Es genügt, wenn die Beiträge vom Betrieb aus dem Lohnfond entrichtet werden (vgl BSG SozR 5050 § 15 Nr. 21).
  • BSG, 24.02.1966 - 12 RJ 28/63

    Hinterbliebenenrente - Hinterbliebene Vertriebener - Tod vor Vertreibung - …

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92
    Kolchosmitglieder waren letztlich bei ihrer Arbeit im Kolchos nach Art, Ort, Zeit und Ausführung an fremde Weisungen gebunden, ihre Tätigkeit weist damit die Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt auf (vgl Urteil des Bayerischen LSG vom 12. November 1964 in Amtsblatt Bayern 1965, G 5; BSGE 24, 251).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige …

    Gegen die Einordnung der Beschäftigung der Klägerin im streitigen Zeitraum als Teilzeitbeschäftigung spricht auch die Rechtsprechung des Senats zu in sowjetischen Kolchosen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht (BSG Urteile vom 31.3.1993 - 13 RJ 17/92 und vom 30.10.1997 - 13 RJ 19/97; insoweit jeweils ohne Erwähnung des § 26 Satz 3 FRG).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 4446/11
    Das mit Gesetz vom 15. Juli 1964 über Renten und Unterstützungen für Kolchosmitglieder (VVS.VS.S.S.S.R. Nr. 29 vom 18. Juli 1964 Pos. 340) eingeführte Sicherungssystem sei eine gesetzliche Rentenversicherung im Sinne dieser Vorschrift (BSG, Urteile vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 19/97 und vom 31. März 1993 13 RJ 17/92 - jeweils in juris).

    Die "Beitragszahlung" des Kolchos erfolgte in der Weise, dass der Kolchos einen bestimmten Prozentsatz seines jährlichen Bruttoertrages an den Zentralfond abführte (BSG, Urteile vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92-; vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 19/97 - vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R-; alle in juris).

    Die Arbeitszeitdauer richtete sich nach der jährlichen Arbeit unabhängig vom Charakter und Dauer der Arbeit und der Dauer der Unterbrechung (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 - m.w.N.; in juris).

  • SG Dortmund, 30.01.2006 - S 22 RA 35/03

    Rentenversicherung

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die Verwaltungsvorgänge im vorliegenden Verfahren sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten in den Verfahren vor dem Sozialgericht Detmold Az.: S 16 J 245/86 (Revisionsverfahren 13 RJ 17/92), S 7 (16) J 105/89 (Revisionsverfahren 13 RJ 19/97) und S 2 RA 142/03 Bezug genommen; diese Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Bei dem ab 01.01.1965 durch das sowjetische Gesetz vom 15.07.1964 über Renten und Unterstützungen für Kolchosmitglieder (VVS.VS.S.S.S.R Nr. 29 vom 18.07.1964 Pos. 340) eingeführten Sicherungssystem handelt es sich um eine gesetzliche Rentenversicherung im Sinne dieser Vorschrift, vgl. BSG, Urteile v 30.10.1997, Az.: 13 RJ 19/97, und 31.03.1993, Az.: 13 RJ 17/92; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anhang, Band 1, § 15 FRG, S. 28.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 17/92) unterscheidet sich die arbeitsrechtliche Stellung der Kolchosmitglieder von derjenigen der Arbeiter/Angestellten in einem Staatsbetrieb.

    Die Einführung der monatlichen Bargeldentlohnungen an Kolchosmitglieder hat das Zentralkomitee der kommunistischen Partei und der Ministerrat der UdSSR im Jahr 1966 beschlossen, einzelne Kolchosen haben diese Form der Entlohnung aber schon früher praktiziert (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.1993, 13 RJ 17/92, Rn. 35-43 m.w.N. zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 R 3478/09
    Vorliegend kann jedoch eine durchgehende ganzjährige Beschäftigung - auch im Hinblick auf die Kolchose-Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 31. März 1993 - B 13 RJ 17/92 und vom 30. Oktober 1997 - B 13 RJ 19/97) - auch nicht wegen jederzeitiger Arbeitsbereitschaft (…vgl hierzu auch BSG SozR 4-5050 § 26 Nr. 1) festgestellt werden.

    Der Kläger hat auch nicht glaubhaft gemacht, dass er ständig arbeitsbereit sein musste und einer ständigen Weisungsbefugnis unterlag (vgl hierzu BSG Urteile vom 31. März 1993 - B 13 RJ 17/92 und vom 30. Oktober 1997 - B 13 RJ 19/97).

    Aus dem Mitgliedschaftsverhältnis heraus ergab sich dann ihre Pflicht, Arbeit für den Kolchos zu leisten, und zwar nach Weisung der Kolchosverwaltung (vgl BSG Urteil vom 31. März 1993 - B 13 RJ 17/92).

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 19/97

    Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung

    Für Tätigkeiten im Kolchos hat der erkennende Senat bereits erwogen, daß der Betroffene allein aufgrund der Mitgliedschaft im Kolchos als abhängig beschäftigt angesehen werden kann (Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 -).

    Nach den Feststellungen des LSG handelt es sich bei dem ab 1. Januar 1965 durch das sowjetische Gesetz vom 15. Juli 1964 über Renten und Unterstützungen für Kolchosmitglieder (VVS.VS.S.S.S.R Nr. 29 vom 18. Juli 1964 Pos 340) eingeführten Sicherungssystem um eine gesetzliche Rentenversicherung iS dieser Vorschrift (vgl Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 17/92 -).

  • BSG, 22.02.2024 - B 5 R 7/22 R

    Fremdrentenrecht - Unterbrechung einer Beschäftigung eines Kolchosemitglieds …

    Die für Kolchosenmitglieder pauschal an den Zentralfonds abgeführten Beiträge können auch als Beiträge im Sinne des FRG angesehen werden (vgl BSG Urteil vom 30.10.1997 - 13 RJ 19/97 - juris RdNr 38 und bereits BSG Urteil vom 31.3.1993 - 13 RJ 17/92 - juris RdNr 29; allgemein zum sozialen Sicherungssystem der Sowjetunion BSG Urteil vom 15.1.1958 - 1 RA 136/57 - BSGE 6, 263, juris RdNr 12).

    Die Tätigkeit der Klägerin in der Kolchose weist die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung auf (vgl dazu BSG Urteil vom 30.10.1997 - 13 RJ 19/97 - juris RdNr 30; BSG Urteil vom 31.3.1993 - 13 RJ 17/92 - juris RdNr 40).

  • LSG Bayern, 03.05.2005 - L 5 R 668/04

    Vollanrechnung von Beschäftigungszeiten aus einer Fremdrente; Anforderungen an …

    Dagegen hat der Kläger am 18.09.2002 Klage erhoben und geltend gemacht, entsprechend höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSGE vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92 - und 30.10.1997 - 13 RJ 19/97 -) seien die LPG-Zeiten wegen Erfüllung der Arbeitsnormen zu 6/6 zu berücksichtigen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet wurde und welchen Umfang die Arbeitszeit hatte, denn für den Umfang eines Beschäftigungsverhältnisses kommt es auf den Umfang der Verpflichtung des Arbeitnehmers und den Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers an (BSG a.a.O. m.w.H. auf BSG vom 31.03.1993 13 RJ 17/92).

    In der Entscheidung vom 31.03.1993 (13 RJ 17/92) schließlich hat sich das Bundessozialgericht in erster Linie damit beschäftigt, ob das Kolchosmitglied unabhängig von einer tatsächlichen Arbeitsleistung in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 4 R 71/06

    Rentenversicherung

    Auch aus der Rechtsprechung des BSG zur Beschäftigung von abhängigen Kolchosemitglieder (BSG, Urteil vom 31.03.1993, - 13 RJ 17/92 - ) lässt sich nicht ableiten, dass ein Austauschverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und vom Judenrat erhaltenen Leistungen bzw. an den Judenrat gezahlten Entgelt besteht (so anscheinend SG Hamburg, Urteil vom 09.02.2006, - S 9 RJ 896/06 -).

    Denn für das Mitgliedschaftsverhältnis in einer Kolchose ist charakteristisch, dass das Kolchosemitglied dem Weisungsrecht der Kolchoseverwaltung unterlag, eine Arbeitspflicht des Kolchosemitgliedes in der Kolchose bestand, eine Beschäftigung außerhalb der Kolchose in anderen Betrieben nicht erlaubt war und die Entlohnung ausschließlich aus den Mitteln der Kolchose (Erträge abzüglich der Ausgaben für die Infrastruktur der Kolchose) erfolgte und somit ein Kolchosemitglied als abhängig Beschäftigter der Kolchose anzusehen ist (BSG, Urteil vom 31.03.1993, - 13 RJ 17/92 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - L 21 R 370/15

    Bewertung von Zeiten als Beitragszeiten im Anwendungsbereich des FRG in der …

    Aus diesem Fonds wurden Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Geldleistungen bei Kindergeburt, Bestattungsgeld sowie Leistungen bei Unterbringung der Kolchosbauern in Sanatorien und Erholungsheimen gedeckt (vgl. dazu BSG vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92, juris Rn. 28 ff.).

    Rn. 38 Bei dem Sicherungssystem des Zentralfonds handelt es sich um ein System der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 15 FRG (vgl. BSG vom 31.03.1993 - 13 RJ 17/92, juris Rn. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12

    Fremdrentenrecht - Beitragszeit eines Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen …

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - L 2 RJ 1664/02

    Fremdrentenrecht - Beschäftigungszeit in einer LPG in Rumänien - …

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2006 - L 12 R 3649/04
  • SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 896/03

    Ghettoarbeit als rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - L 8 RJ 500/02

    Versicherungspflicht von Kolchosemitgliedern in Rumänien

  • SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 1044/03

    Anspruch auf Rente wegen Ghettoarbeit

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 2326/10
  • SG Duisburg, 28.03.2018 - S 34 R 789/14
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 945/04

    Beitrags- und Beschäftigungszeiten für Zeiten der Mitgliedschaft in einer …

  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 46/99

    Berücksichtigung der Beschäftigung im Ausland

  • SG Hamburg, 26.01.2012 - S 20 R 113/07

    Fremdrentenrecht - Beitragszeit eines Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 9 R 4220/09
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 R 3048/11
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 11 R 685/12
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2009 - L 11 R 5408/06
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 9 RJ 5022/01
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