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Rechtsprechung
   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,84
BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 (https://dejure.org/1992,84)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 259
 
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Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Zur Anwendung von abstrakten Lohngruppen-Definitionen auf bestimmte Tätigkeiten können Auskünfte größerer tarifgebundener Betriebe die erforderliche Konkretisierung ermöglichen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45, S 134).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Denn gerade diese tarifvertraglichen Regelungen und ihre Anwendung auf die Entlohnung von Schweißern ohne Lehrabschluß können Aufschluß über deren praktische Gleichstellung mit gelernten Metallfacharbeitern geben (vgl dazu allgemein BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13;… BSG SozR aaO Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. …

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Denn gerade diese tarifvertraglichen Regelungen und ihre Anwendung auf die Entlohnung von Schweißern ohne Lehrabschluß können Aufschluß über deren praktische Gleichstellung mit gelernten Metallfacharbeitern geben (…vgl dazu allgemein BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR aaO Nr. 14, jeweils mwN).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Auch dies hätte auf die Ermittlung und Benennung einer Verweisungstätigkeit Auswirkungen, denen das LSG Rechnung tragen müßte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143, S 473).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei Prüfung der Berufsunfähigkeit Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    In solch einem Fall ist derjenige Tarifvertrag heranzuziehen, der gegolten hätte, wenn der Arbeitgeber des Klägers tarifgebunden gewesen wäre (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18; Senatsurteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Allerdings kann sich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufes zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt haben, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen eine Facharbeiterqualität beigemessen wird (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 169).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog. …

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    In solch einem Fall ist derjenige Tarifvertrag heranzuziehen, der gegolten hätte, wenn der Arbeitgeber des Klägers tarifgebunden gewesen wäre (…vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18; Senatsurteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 2/81

    Knappschaftliche Arbeit; Hauer; Bergmannsrente; Verminderte bergmännische …

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprechen sollte (vgl BSGE 53, 69, 74; 57, 35, 37;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83

    Steinkohlenbergbau - Bergbau - Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprechen sollte (vgl BSGE 53, 69, 74; 57, 35, 37;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, dh das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI aF am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (…hierzu im Einzelnen BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 RdNr 7 ff mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 S 95 ff).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufes in dieses Mehrstufenschema ist die Qualität der verrichteten Arbeit, d.h. der aus einer Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnde Wert der Arbeit für den Betrieb (vgl. BSG Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter - …

    Mit seiner - vom LSG zugelassenen - Revision rügt der Kläger die Verletzung des § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und trägt im Wesentlichen vor: Im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung könne sich ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt haben, dem von den am Wirtschaftleben beteiligten Kreisen eine Facharbeiterqualität beigemessen werde (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung, bisheriger Beruf, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, 33).

    Etwas anders kann nur dann gelten, wenn sich der Teilbereich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt hat, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen Facharbeiterqualität beigemessen wird (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

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