Rechtsprechung
| BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Merkmale der Berufsunfähigkeit ist zu bestimmen nach dem bisher ausgeübten Beruf - Feststellung des bisherigen Berufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86
Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Zu den Schwierigkeiten, die sich für die Feststellung des bisherigen Berufs bei einem Wechsel von einer qualitativ höherwertigen zu einer geringerwertigen Tätigkeit ergeben, hat das BSG in mehreren Entscheidungen Stellung genommen (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158 mwN).Auch bei anderen zwingenden Gründen (zB Arbeitsmarktproblemen) kann dies - jedenfalls für eine gewisse Zeit - der Fall sein (vgl zB BSGE 15, 212, 214; 46, 121, 123; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158 S 512 f).
- BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei Prüfung der BU Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).Zur Erleichterung der Bewertung des bisherigen Berufs hat die Rechtsprechung des BSG die Berufe der Versicherten in Gruppen eingeteilt, wobei der Stufenbildung im Ansatz die zu Erreichung einer bestimmten beruflichen Qualifikation normalerweise erforderliche Ausbildung zugrunde gelegt wurde (vgl zB BSGE 55, 45, 46 f).
- BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 8/88
Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Das BSG hat es in seiner Entscheidung vom 27. April 1989 (SozR 2200 § 1246 Nr. 165 S 532) letztlich offengelassen, ob bei gelernten Handwerkern, die im Laufe der Zeit häufig ihren Beruf gewechselt haben, für die Ermittlung des Hauptberufes auf das Verhältnis zwischen qualifizierten und unqualifizierten Tätigkeiten während des gesamten Arbeitslebens abgestellt werden kann.Ferner wäre bei einer Gesamtschau zu prüfen, ob sich der Versicherte jeweils freiwillig von dem erlernten Beruf abgewendet hat (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 165 S 533).
- BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90
Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Einem Facharbeiter sind insofern nur Tätigkeiten sozial zuzumuten, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 S 65 f). - BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Auch wenn der Kläger einem Angelernten im oberen Bereich gleichzuerachten wäre, hätte dies auf die Ermittlung und Benennung einer Verweisungstätigkeit Auswirkungen, denen das LSG Rechnung tragen müßte (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 S 473). - BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88
Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im …
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens in welchem Umfang zu tragen hat, hängt nämlich vom Ausgang des gesamten Rechtsstreits ab (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 62 S 201). - BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92
Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Dies wäre gegebenenfalls mit Hilfe von berufskundlichen und medizinischen Sachverständigengutachten festzustellen (vgl dazu Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -). - BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84
Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Bei anderen Fallgestaltungen hat das BSG darauf abgehoben, daß als Hauptberuf nicht unbedingt die letzte, sondern diejenige Berufstätigkeit zugrunde zu legen ist, die der Versicherte bei im wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft eine nennenswerte Zeit ausgeübt hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 mwN). - BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88
Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem …
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Das damit angesprochene Merkmal der "Wettbewerbsfähigkeit" ist vom BSG entwickelt worden, um Versicherte ohne abgeschlossene Berufsausbildung dann den gelernten Facharbeitern gleichstellen zu können, wenn sie über diejenigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügen, die von einem Facharbeiter gemeinhin erwartet werden (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 168 S 540 ff). - BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90
Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. …
Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 49/92
Diese ist nämlich nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich ein Indiz für den Qualitätsgrad der geleisteten Arbeit (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 S 55 f). - BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker
- BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77
Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher …
- BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
- BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59
Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des …
- BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 42/82
Bisheriger Beruf; Facharbeiter; Verschärfung der Ausbildungsvorschriften; …
- BSG, 20.08.1964 - 8 RV 373/63
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 84/01
Rentenversicherung
Rn. 51 Zwar kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.08.1993 - 13 RJ 49/92 -) bei einem gelernten Facharbeiter nicht darauf an, ob er den an seinen erlernten Beruf zu stellenden Anforderungen im Rahmen seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit noch in voller Breite genügte.Ist ein gelernter Facharbeiter - wie hier - nur noch in einem Teilbereich seines erlernten Berufs tätig und übt er darüber hinaus auch berufsfremde Arbeiten aus, so kommt es nach Auffassung des Senats vielmehr entscheidend darauf an, ob die Qualität der Arbeit insgesamt einer Facharbeitertätigkeit entspricht (so im Ergebnis wohl auch BSG, Beschluss vom 16.12.1993 - 13 BJ 261/92 - für den Fall einer gelernten Hauswirtschafterin, die zuletzt als Küchengehilfin eingesetzt wurde; ähnlich BSG, Urteil vom 25.08.1993 - 13 RJ 49/92 -: Danach muß die verrichtete Tätigkeit ihrer Art nach eine Facharbeitertätigkeit sein).
- LSG Thüringen, 13.12.2004 - L 6 RJ 81/03
Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beurteilung der Erwerbsfähigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 16.12.1993 - 13 BJ 261/92
Tarifliche Eingruppierung - Weitere Ermittlung
Voraussetzung dafür ist jedoch, daß die Eingruppierung eindeutig fehlerhaft war (…Urteile des erkennenden Senats vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 und vom 25. August 1993 - 13 RJ 49/92 - S. 9/10 des Abdrucks).
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2009 - L 11 R 1647/07 Wettbewerbsfähig in einem Facharbeiterberuf ist ein Versicherter insoweit nur, wenn er über eine gewisse Bandbreite von einschlägigen Kenntnissen und Fähigkeiten verfügt (vgl. BSG, Urteil vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 49/92; BSGE 53, 59, 74).
- BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit …
Nur wenn der Kläger wegen seiner langjährigen Beschäftigung als Einzieher seine erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten als Weber so sehr verloren hätte, daß er einen Großteil der typischen Arbeiten eines Webers (Textilmaschinenführers) in der Weberei-Industrie nicht mehr verrichten konnte und auch tatsächlich nicht mehr verrichtet hat, wäre das seinem Berufsschutz als Weber (Textilmaschinenführer) abträglich (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 49/92 - Umdruck S 9). - LSG Bayern, 14.11.2006 - L 6 R 344/06
Übergang von der Tätigkeit als gelernter Maurer zu einer ausschließlichen …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG): "Bei einem gelernten Facharbeiter ist es ( ...) grundsätzlich unschädlich, wenn er zuletzt nur in einem Teilbereich seines Fachgebiets tätig gewesen ist" (BSG vom 25.08.1993 - Az.: 13 RJ 49/92), wobei die verrichtete Tätigkeit ihrer Art nach eine Facharbeitertätigkeit sein müsse.
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