Rechtsprechung
| BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bewertung der Übergangszeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn des Zivildienstes - Voraussetzungen einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung - Anforderungen an die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Rentenversicherung; Zwischenzeit zwischen Abitur und Zivildienst als Anrechnungszeit
Verfahrensgang
- SG Hannover, 02.09.1992 - S 6 J 454/89
- LSG Niedersachsen, 14.10.1993 - L 10 J 365/92
- BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Papierfundstellen
- NZS 1995, 368
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (5)
- BSG, 31.03.1992 - 4 RA 3/91
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer …
Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Die Übergangszeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn des Zivildienstes ist nur dann eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung, wenn sie die Dauer der üblichen Schul- und Semesterferien von 3 bis 4 Monaten nicht überschreitet (Anschluß an BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 S 252 Nr. 1).Dies gilt entsprechend auch für die Vorschriften des SGB VI, welche die vorzumerkenden Anrechnungszeiten (nach altem Recht "Ausfallzeiten") betreffen (vgl BSGE 70, 220, 221 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1;… BSGE 71, 227, 228 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
Nachdem der 11. Senat zunächst die Anerkennung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer Lehre als Ausfallzeit iS einer unvermeidbaren Zwischenzeit abgelehnt hatte, weil es sich wegen der Versicherungspflichtigkeit der Lehrzeit nicht um eine Lücke zwischen zwei Ausbildungszeiten handele (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 66), hat der 4. Senat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 31. März 1992 (= BSGE 70, 220 ff = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1) aufgegeben und insoweit die Lehre dem Studium gleichgestellt, weil sie nicht minder, als das Studium der Vorbereitung auf den späteren Beruf diene.
Als Voraussetzung für die Anerkennung einer Zeit als "unvermeidliche Zwischenzeit" ist allerdings zu verlangen, daß die fragliche Zeit generell unvermeidbar sowie darüber hinaus durch die Organisation des Schulwesens bzw des Wehr- oder Zivildienstes bedingt typisch und in diesem Sinne häufig ist (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 58, 66, 81 <= BSGE 56, 148> und Nr. 97 sowie BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1).
Hinsichtlich der Dauer von anzuerkennenden Übergangszeiten im Bereich der Ausfall- bzw Anrechnungszeiten ist nach der Rechtsprechung des BSG von einem "Limit von 3 bis 4 Monaten" auszugehen (…so BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 81; BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1).
- BSG, 09.02.1984 - 11 RA 2/83
Ausbildung - Semesterferien - Ausbildungsplatz - Vormerkung einer Ausfallzeit
Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Als Voraussetzung für die Anerkennung einer Zeit als "unvermeidliche Zwischenzeit" ist allerdings zu verlangen, daß die fragliche Zeit generell unvermeidbar sowie darüber hinaus durch die Organisation des Schulwesens bzw des Wehr- oder Zivildienstes bedingt typisch und in diesem Sinne häufig ist (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 58, 66, 81 <= BSGE 56, 148> und Nr. 97 sowie BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1).Hinsichtlich der Dauer von anzuerkennenden Übergangszeiten im Bereich der Ausfall- bzw Anrechnungszeiten ist nach der Rechtsprechung des BSG von einem "Limit von 3 bis 4 Monaten" auszugehen (so BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 81;… BSGE 70, 220 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1).
Nach diesen Grundsätzen, von denen abzuweichen der erkennende Senat keinen Anlaß sieht, kann hier die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1983 weder ganz noch teilweise (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 81; Kasseler Komm - Niesel, § 58 SGB VI RdNr. 72) als Anrechnungszeit vorgemerkt werden.
- BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im …
Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Dies gilt entsprechend auch für die Vorschriften des SGB VI, welche die vorzumerkenden Anrechnungszeiten (nach altem Recht "Ausfallzeiten") betreffen (…vgl BSGE 70, 220, 221 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1; BSGE 71, 227, 228 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).Der danach zu erlassende Vormerkungsbescheid muß inhaltlich zutreffen (vgl BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
- BSG, 16.02.1966 - 1 RA 310/63
Anrechnung von Ausfallzeiten - Zeit zwischen Abitur und Studium - …
Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Erstmals hat dies der 1. Senat durch Urteil vom 16. Februar 1966 (= BSGE 24, 241, 242) für die Zeit zwischen der Schulentlassung eines Abiturienten und dem nächstmöglichen Beginn des Hochschulstudiums mit der Begründung entschieden, es handele sich hier um einen häufigen und typischen Sachverhalt, der in Übereinstimmung mit der Rechtsanwendung im steuer- und Kindergeldrecht ähnlich wie die - ohne weiteres zur Schul- bzw Hochschulausbildung zählenden - Schul- bzw Semesterferien zu behandeln sei. - BSG, 03.06.1981 - 11 RA 39/80
Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst - Ausfallzeit - Schulausbildung - …
Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 5/94
Als unvermeidbare Zwischenzeit in diesem Sinne ist grundsätzlich auch die Zeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Wehr- oder Zivildienstes angesehen worden, wenn das später abgeschlossene Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Dienstes aufgenommen wurde (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 51).
- BSG, 17.04.2007 - B 5 R 62/06 R
Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der …
Voraussetzung für ihre Anrechnung ist, dass sie generell unvermeidbar, (schul-)organisatorisch bedingt typisch sowie von vornherein auf maximal vier Monate begrenzt sind und dass die Ausbildung nach den Ferien fortgeführt wird (…BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11 S 64 mwN; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3;… SozR 3-2600 § 252 Nr. 1).Maßgebend hierfür ist ausschließlich der Beginn der nächsten Lehrveranstaltung; auf die "besonderen Gestaltungen individueller Verhältnisse" darf nicht abgestellt werden, sodass Verzögerungen beispielsweise durch den Mangel an Ausbildungsplätzen oder durch ein Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer außer Betracht bleiben (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 81 S 223 mwN; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3).
- BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R
Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17. …
Nach § 149 Abs. 5 SGB VI ist der Versicherungsträger verpflichtet und befugt, durch feststellenden Verwaltungsakt in Schriftform (sog Vormerkungsbescheid) nur die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festzustellen (…stRspr, vgl Urteil des Senats SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 5; siehe auch SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 10;… SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 50;… SozR 3-2600 § 56 Nr. 13 S 67). - BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Fortentwicklung des Rechtsinstituts der "unvermeidbaren Zwischenzeit" durch die Rechtsprechung bei einer ausbildungsfreien Zeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des Wehr-/Zivildienstes bzw zwischen Wehr-/Zivildienstende und Beginn des Studiums, wenn infolge der von hoher Hand festgelegten Termine der Beginn bzw die Fortsetzung der Ausbildung sich zeitlich verzögert (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3;… vgl entsprechend SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3;… SozR 3-2600 § 48 Nr. 1).
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 26/04 R
Ausbildungsanrechnungszeit - Zeit zwischen Abitur und frühestmöglichem …
Im Einklang damit hat auch der 13. Senat in der Entscheidung vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 5/94 (= SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 11) ebenso wie der erkennende Senat im Urteil vom 22. Februar 1990 - 4 RA 38/89 (…= SozR 3-2200 § 1267 Nr. 1 S 5) auf die Dauer der "üblichen" Schul- und Semesterferien bzw auf einen "üblichen und zeitlich überschaubaren Zeitraum zwischen Abitur und nächstmöglichem Semester an einer Hochschule" hingewiesen, also auf einen typisierten Lebenssachverhalt, der eine starre zeitliche Begrenzung gerade nicht erlaubt. - LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 3 R 534/07
Vormerkung einer Ausbildungs-Anrechnungszeit - Höchstdauer einer unvermeidbaren …
Es handele sich auch um einen zeitlich überschaubaren Zeitraum, in dem es der Klägerin nicht zuzumuten gewesen sei, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 01. Februar 1995, 13 RJ 5/94, in juris).Auch aus der sonstigen Rechtsprechung des BSG lasse sich nicht entnehmen, dass eine Zwischenzeit von fünf und mehr Monaten noch als unvermeidliche Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und damit als "Übergangszeit-Anrechnungszeit" i. S. d. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI angesehen werden könne (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 01. Februar 1995, B 13 RJ 5/94, in SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 i. V. m. Urteil vom 06. Juli 1972, 11 RA 79/72, in SozR Nr. 47 § 1255 RVO;… Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 7/99, in SozR 3-2600 § 58 Nr. 14).
So hat das BSG in seinem Urteil vom 01. Februar 1995 (13 RJ 5/94, in juris) hinsichtlich der dort zu beurteilenden Überbrückungszeit von sechs Monaten darauf abgestellt, ob diese generell, etwa durch feststehende Anfangstermine, unvermeidbar gewesen ist oder ob sie auf den besonderen individuellen Umständen des Einzelfalls - dort eine ungewöhnlich lange Dauer des Verwaltungsverfahrens zur Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer - beruht hat.
Da aber schulorganisatorische Gründe es bedingen können, dass der Schulabschluss nicht in den Monat Juni, sondern - wie hier - in frühere Monate fällt, hat das BSG in seinen Urteilen vom 10. Februar 2005 (…a. a. O.), aber bereits auch schon in seinem Urteil vom 01. Februar 1995 (13 RJ 5/94, SozR 3-2600 § 58 Nr. 3) darauf hingewiesen, dass der - ursprünglich in Anlehnung an § 2 BKGG vorgegebene - zeitliche Rahmen von bis zu vier Monaten lediglich als "Anhalt" für den Umfang des bei typisierender Betrachtungsweise auszugleichenden rentenversicherungsrechtlichen Nachteils gedient habe.
- BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R
Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige …
Nach § 149 Abs. 5 SGG ist der Versicherungsträger verpflichtet und befugt, durch schriftlichen feststellenden Verwaltungsakt (sog Vormerkungsbescheid) die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich festzustellen (…vgl hierzu: BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 ; SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 ). - BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95
Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von …
Nach § 149 Abs. 5 SGB VI ist der Versicherungsträger verpflichtet und befugt, durch feststellenden Verwaltungsakt in Schriftform (sog Vormerkungsbescheid) die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festzustellen (…ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S. 5; SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S. 10). - BSG, 05.12.1996 - 4 RA 100/95
Unvermeidliche Zwischenzeit zwischen Beendigung einer Schulausbildung und dem …
Das BSG verlange nicht mehr, daß die Zwischenzeit zwischen zwei "anrechenbaren" Ausbildungszeiten liegen müsse (Hinweis auf BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3).Da das Sozialgesetzbuch in § 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für eine vergleichbare Übergangsphase als zeitliche Begrenzung höchstens vier Monate vorgesehen hat (…BSG aaO; Urteil vom 25. April 1989 - 4 RA 32/88), wird auch im Rentenversicherungsrecht dem Schulabgänger nicht zugemutet, in diesem Zeitraum eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung zu ergreifen (zur Unschädlichkeit von längeren Ausbildungspausen, die von "hoher Hand" herbeigeführt werden, zB Wehr- und Ersatzdienstzeiten, vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3;… SozR 2200 § 1259 Nr. 39 und 51).
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R
Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …
Leitet er also antragsgemäß ein Vormerkungsverfahren im Blick auf solche Daten ein, hat er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid zu erlassen (…vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14;… BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 5;… BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2 S 8;… BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 3 S 10). - LSG Saarland, 09.09.2004 - L 1 RA 8/04
Ausbildungsanrechnungszeit - Zeitraum zwischen Abitur und Beginn des Studiums - …
Sie trägt darüber hinaus vor, eine vor dem 01.01.1996 begonnene Übergangszeit könne nach dem Urteil des BSG vom 01.02.1995 - Az: 13 RJ 5/94 nur dann als Anrechnungszeit anerkannt werden, wenn die weitere Ausbildung bis zum Ablauf des vierten auf die Beendigung der Ausbildungs-Anrechnungszeit folgenden Kalendermonats begonnen habe.Es handelt sich insbesondere um einen zeitlich überschaubaren Zeitraum, in dem es dem Kläger nicht zuzumuten war, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, um diesen Zeitraum zu überbrücken (vgl. BSG, Urteil vom 01.02.1995 - 13 RJ 5/94).
Zwar stellte das BSG in seinen Entscheidungen regelmäßig auf eine Zeit von "3 bis 4 Monaten" (so BSG, Urteil vom 01.02.1995 - 13 RJ 5/94 -) ab.
Dabei wurde jedoch in der Regel vorausgesetzt, dass die mündliche Abiturprüfung spätestens im Juni eines Jahres stattfindet (so z.B. in der Entscheidung des BSG vom 01.02.1995 - 13 RJ 5/94 -) und so bis zur nächstmöglichen Gelegenheit zur Aufnahme eines Studiums zum Wintersemester (regelmäßig 01.10. eines Jahres) ein Zeitraum von 3 bis 4 Monaten liegt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2004 - L 3 RA 41/03
Rentenversicherung
- SG Karlsruhe, 21.07.2020 - S 6 R 3253/19
Gesetzliche Rentenversicherung - Anrechnungszeit wegen einer schulischen …
- BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R
Forschungsstudium im Beitrittsgebiet keine gleichgestellte Beitragszeit
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der Zeit …
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 32/04 R
Ausbildungsanrechnungszeiten
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 52/95
Zeit zwischen Fachschulstudium und versicherungspflichtigem Ausbildungs-Praktikum …
- BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R
Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der …
- LSG Bayern, 17.09.2003 - L 13 RA 19/02
Einstufung in die Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereiche nach dem …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 13 RA 94/01
Vormerkung von Zeiten als fiktive Beitragszeiten; Voraussetzungen der Vormerkung …
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 14/96
Feststellung der Rechtspflicht zur Anerkennung von Anrechnungszeiten und …
- LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 R 403/13
Rentenversicherung; Vormerkung als versicherungsrechtliche Anrechnungszeiten; …
- LSG Berlin, 29.07.2004 - L 8 RA 18/01
Zulässigkeit einer verbindlichen Feststellung von länger als sechs Kalenderjahren …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - L 16 R 723/07
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei einer Erklärung über Anrechnungszeiten …
- BSG, 05.12.1996 - 4 RA 101/95
Gleichstellung der unvermeidlichen Zwischenzeit mit der vorangegangenen …
- LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 6 KN 9/01
Streit über die Feststellung eines Versicherungsverlaufs; Befugnis zur …
- LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 53/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nach Beendigung des …
- BSG, 30.06.1997 - 4 RA 73/96
Anspruch auf Berücksichtigung weiterer Ausfallzeiten bei der Berechnung des …
- LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01
Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit; …
- LSG Sachsen, 17.09.1997 - L 5 An 177/96
Rentenversicherungsrechtliche Anrechenbarkeit des Zeitraums zwischen Prüfungstag …
- LSG Sachsen, 10.06.1997 - L 5 An 235/96
Anerkennung des Zeitraums nach Ablegung der Abschlussprüfung als …
- LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 263/99
Voraussetzungen eines Anspruchs gegen den Rentenversicherungsträger auf …
- LSG Sachsen, 16.04.1997 - L 5 An 99/96
Beitrittsgebiet; DDR; Studium; Hochschule; Universität; Ausbildung; Anrechnung; …
- LSG Sachsen, 11.12.1997 - L 4 An 180/96
Anspruch auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente; …
- LSG Sachsen, 02.12.1997 - L 5 An 176/96
Rentenversicherungsrechtliche Anrechenbarkeit des Zeitraums zwischen Prüfungstag …
- LSG Sachsen, 17.10.1997 - L 5 An 183/96
Anerkennung einer Ausbildungsanrechnungszeit und einer Beitrags- oder Ersatzzeit; …
- LSG Sachsen, 17.10.1997 - L 5 An 71/97
Anerkennung des Zeitraums nach Ablegung der Abschlussprüfung als …
- LSG Sachsen, 16.04.1997 - L 5 An 104/96
Voraussetzungen für eine Rücknahmeentscheidung nach § 44 Absatz 1 SGB X …
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 R 2834/07
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2010 - L 2 R 3464/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 1 R 1597/06
- SG Würzburg, 07.08.2007 - S 2 R 46/07
Zeitraum nach Beendigung des Zivildienstes bis zum Beginn eines Studiums als …
- SG Darmstadt, 27.06.2003 - S 13 KR 884/02
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