Rechtsprechung
| BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Hinterbliebenenrente an eine frühere Ehefrau des Versicherten nach Scheidung, Nichtigkeitserklärung oder Aufhebung der Ehe bei Unterhaltspflicht des verstorbenen Versicherten - Berücksichtigung eines Unterhaltsverzichtes bei Darstellung als "leere Hülse" - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 19/91
Ehescheidung - Unterhaltsverzicht - Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Nach der Rechtsprechung des Senates (SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9) ist der Tatbestand der "leeren Hülse" - abgesehen vom hier nicht einschlägigen Fall der Konventionalscheidung - dann erfüllt, wenn - aus den genannten Gründen sowohl im Zeitpunkt der Scheidung als auch im Zeitpunkt des Todes kein Unterhaltsanspruch bestanden hat und - nach den bei Abschluß des Unterhaltsverzichts gegebenen objektiven Umständen vernünftigerweise in Zukunft nicht mit dem Entstehen von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Ehefrau gerechnet werden konnte; es ist also eine Bewertung aus der Sicht eines verständigen Dritten vorzunehmen, dem alle bei Abschluß des Unterhaltsverzichts vorhandenen objektiven Umstände bekannt waren (auch diejenigen, die erst im Laufe des Verfahrens bis zur Entscheidung über den Hinterbliebenenrentenanspruch bekannt geworden sind).Für die abschließende Entscheidung fehlen außerdem noch Feststellungen zu der vom BSG geforderten weiteren Voraussetzung, daß nämlich nach den bei Abschluß des Unterhaltsvergleichs gegebenen objektiven Umständen vernünftigerweise in Zukunft nicht mit dem Entstehen von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Ehefrau gerechnet werden konnte (SozR 3-2200 § 1265 Nr. 9).
- BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87
Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Bei dieser "Hochrechnung" war auch zu berücksichtigen, inwieweit höheres Einkommen des Versicherten und die daraus fließende höhere Rente in der Lebensplanung der Eheleute angelegt war (BGH NJW 1987, 1555; 1988, 2034; 1990, 3020).Auch war der Wegfall von Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1988, 701).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Zunächst einmal wäre festzustellen, wie hoch der angemessene Unterhaltsbedarf der Klägerin nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten zur Zeit der Scheidung war (dazu BGH FamRZ 1981, 241; 1983, 352; 1984, 151).
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Bei dieser "Hochrechnung" war auch zu berücksichtigen, inwieweit höheres Einkommen des Versicherten und die daraus fließende höhere Rente in der Lebensplanung der Eheleute angelegt war (BGH NJW 1987, 1555; 1988, 2034; 1990, 3020). - BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89
Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Bei dieser "Hochrechnung" war auch zu berücksichtigen, inwieweit höheres Einkommen des Versicherten und die daraus fließende höhere Rente in der Lebensplanung der Eheleute angelegt war (BGH NJW 1987, 1555; 1988, 2034; 1990, 3020). - BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
- BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89
Hinterbliebenenrentenanspruch bei Unterhaltsverzicht
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Das LSG hat übersehen, daß das BSG den Rahmen zwischen einem Drittel und drei Siebteln für Fälle des angemessenen Unterhalts entwickelt hat (s zuletzt SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4 und Nr. 7). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80
Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Vielmehr ist heute davon auszugehen, daß bei geschiedenen Ehegatten, die beide Renteneinkommen beziehen, das Gesamteinkommen grundsätzlich hälftig zu teilen ist (vgl BGH NJW 1982, 2442; 1982, 683; FamRZ 1982, 894). - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 15/82
Auswirkungen einer zwischen Trennung und Scheidung der Eheleute erstmals …
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Zunächst einmal wäre festzustellen, wie hoch der angemessene Unterhaltsbedarf der Klägerin nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten zur Zeit der Scheidung war (dazu BGH FamRZ 1981, 241; 1983, 352; 1984, 151). - BSG, 19.01.1989 - 4 RA 16/88
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht
Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91
Insbesondere ist unbeachtlich, ob der Unterhaltsverzicht den Zweck und die Wirkung hatte, die geschiedene Ehefrau vor Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihrem früheren Ehemann zu schützen; denn der Ausschluß einer Unterhaltsverpflichtung der Frau gegenüber dem Versicherten hat unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Einfluß auf den Geschiedenenwitwenrentenanspruch (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 94 S 335). - BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90
Berechnung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nach § …
- BSG, 03.10.1979 - 1 RA 53/78
Voraussetzung der Neufeststellung einer Leistung - Zuwendung von Sachwerten - …
- BSG, 09.02.1971 - 11 RA 208/69
Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt - Angemessener Unterhalt der Ehefrau - Eigenes …
- BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 68/86
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
Unterhaltsverzicht - Scheidung - Bedürftigkeit
Unterstellt man ferner, daß das Einkommen des Versicherten weiterhin den Lebensverhältnissen zur Zeit der Scheidung entsprach und daß im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten weder beim Versicherten noch bei der Klägerin ein außergewöhnlicher Bedarf bestand (die Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) bieten dafür keinen Anhalt), so wäre bei Berechnung des hier nicht geschuldeten angemessenen Unterhalts (im günstigsten Falle) diese Gesamtsumme hälftig auf die früheren Eheleute zu verteilen; denn beide waren Rentner, so daß auf keiner Seite ein Erwerbstätigkeitsbonus in Betracht kam (vgl BGH NJW 1982, 683; NJW 1982, 2442; FamRZ 1982, 894; siehe auch Urteile des erkennenden Senats vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 63/91 - …und vom 12. Oktober 1993 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 11).
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