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| VGH Baden-Württemberg, 17.10.1988 - 13 S 1205/88 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1988 - 13 S 1205/88 (https://dejure.org/1988,8046)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.01.1988 - 2 K 254/87
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1988 - 13 S 1205/88
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 13 S 500/89
Änderung des Familiennamens bei Stiefkindern - maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Das Namensänderungsrecht darf nicht dazu herhalten, im Bewußtsein des Kindes die Tatsache zu verdrängen, daß es sozusagen zwei Väter hat (vgl. auch die Urteile des Senats vom 18.5.1987 -- 13 S 87/87 --, FamRZ 1987, 1185 m. Anm. Schwerdtner und vom 17.10.1988 -- 13 S 1205/88 --). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 13 S 57/91
Namensänderung bei Kindern aus gescheiterter Ehe nach Wiederverheiratung eines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, denen der Senat gefolgt ist (Urt. v. 17.10.1988 -- 13 S 1205/88 -- u. v. 9.4.1990, a.a.O.), im einzelnen dargelegt, unter welchen Voraussetzungen ein wichtiger Grund für die Namensänderung insbesondere von Kindern aus geschiedenen Ehen vorliegt (…vgl. die Urteile v. 10.3.1983, a.a.O., v. 3.2.1984, 4.6.1986 u. 24.4.1987, Buchholz a.a.O. Nrn. 52, 57 u. 60).
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