Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Passlosigkeit - Vertreten müssen
- Judicialis
AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 30 Abs. 4
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4; AuslG § 55 Abs. 2
D (A), Aufenthaltsbefugnis, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Passlosigkeit, Äthiopien, Äthiopier, freiwillige Ausreise, Mitwirkungspflichten, Vertretenmüssen, Ursächlichkeit, Zumutbarkeit, Passbeschaffung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4
Aufenthaltsbefugnis: Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse, Passlosigkeit, Äthiopien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausreise- oder Abschiebungshindernis; Merkmal der unanfechtbaren Ausreisepflicht; Fehlen eines ausreichenden Ausweisdokuments; Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.04.2002 - 17 K 4310/00
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
- BVerwG, 27.05.2004 - 1 B 233.03
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00
Vertretenmüssen eines Ausreisehindernisses oder Abschiebungshindernisses
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Es ist einem ausreisepflichtigen Ausländer zumutbar, ernsthafte Bemühungen zur Beschaffung von Dokumenten (hier: Geburtsurkunde) aus seinem Heimatstaat zu unternehmen, wenn die Beantragung eines Ausweispapiers bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates unter Vorlage dieser Dokumente nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Weiterführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27).Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (…vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -).
Zu vertreten hat der Ausländer ein objektiv pflichtwidriges, vorwerfbares Verhalten nach dieser Vorschrift grundsätzlich dann, wenn es für ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 8.11.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Der Kläger ist infolge des am 11.5.1994 bestandskräftig gewordenen Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 11.8.1993, mit dem sein Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG verneint und ihm die Abschiebung nach Äthiopien angedroht wurde, unanfechtbar ausreisepflichtig im Sinne von § 30 Abs. 3 AuslG (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 8.4.1997 - 1 C 12.94 -, BVerwGE 104, 210 und vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21 ).Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, a.a.O. S. 29 und vom 15.2.2001 - 1 C 23.00 -, BVerwGE 114, 9 ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95
Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232) und des Senats (Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, EZAR 015 Nr. 7) ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG ausgeschlossen, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht freiwillig nachkommen könnte, der freiwilligen Ausreise also keinerlei Hindernisse entgegenstehen.Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -).
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 13 S 1234/01
Vertretenmüssen der Passlosigkeit bei unvollständiger Mitwirkung des Ausländers.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Das Fehlen eines Reisepasses oder eines sonstigen Ausweispapiers stellt jedenfalls dann ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG dar, wenn der betreffende Ausländer über kein Ausweisdokument verfügt und auch die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass es zur Durchführung der Abschiebung eines solchen Dokuments bedarf (vgl. Senatsurteil vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -, Hailbronner, AuslR,. § 55 AuslG, RdNr. 42; GK-AuslR, § 55 AuslG, RdNr. 41).Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (…vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -).
- BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, a.a.O. S. 29 und vom 15.2.2001 - 1 C 23.00 -, BVerwGE 114, 9 ). - BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232) und des Senats (Urteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, EZAR 015 Nr. 7) ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 oder 4 AuslG ausgeschlossen, wenn der Ausländer seiner Ausreisepflicht freiwillig nachkommen könnte, der freiwilligen Ausreise also keinerlei Hindernisse entgegenstehen. - BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Der Kläger ist infolge des am 11.5.1994 bestandskräftig gewordenen Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 11.8.1993, mit dem sein Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG verneint und ihm die Abschiebung nach Äthiopien angedroht wurde, unanfechtbar ausreisepflichtig im Sinne von § 30 Abs. 3 AuslG (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 8.4.1997 - 1 C 12.94 -, BVerwGE 104, 210 und vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21 ).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 13 S 42/03
Ausschluss der Härtefallregelung bei wiederholten Asylfolgeanträgen; keine …
Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG scheidet aus, wenn der Ausländer die Vornahme der ihm zumutbaren Handlungen zur Beseitigung des Ausreise- und Abschiebungshindernisses vorwerfbar verzögert und nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass solche Handlungen dieses Hindernis beseitigen können (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.6.2003 - 13 S 2767/02 -).Eine Ursächlichkeit in diesem Sinne fehlt allerdings nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass das Abschiebungshindernis auch durch ein pflichtgemäßes Verhalten nicht hätte beseitigt werden können (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 25.6.2003 - 13 S 2767/02 -).
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21, 29 und vom 15.2.2001 - 1 C 23.00 -, BVerwGE 114, 9, 15 sowie das Senatsurteil vom 25.6.2003 - 13 S 2767/02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher …
Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.2003 - 13 S 2767/02 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07
Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon
Ist der Zielstaat - wie hier - wegen des Fehlens entsprechender Papiere nicht aufnahmebereit, so ist im Sinn des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG die Ausreise unmöglich (siehe GK-AufenthG, Rn 165 zu § 25; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.2003 - 13 S 2767/02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …
Denn die Frage des "Vertretenmüssens" eines Zustandes - hier: der nicht erfolgten Aufenthaltsbeendigung - stellt sich dann nicht, wenn es an einem kausalen Beitrag des Betroffenen fehlt (so auch für das "Vertreten" im Rahmen von § 30 Abs. 3 AuslG VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.06.2003 - 13 S 2767/02 - und vom 08.11.2001 - 13 S 2171/00 -). - VG Oldenburg, 08.09.2004 - 11 A 4960/02
Aufenthaltsbefugnis; Ausländerregister; Ausreise; eingetragene Kurden; Kurden aus …
Der Ausländer hat das Ausreise- und Abschiebungshindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten, wenn er mögliche und zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Beseitigung dieses Hindernisses verweigert oder unterlässt (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris).In solchen Fällen kann erst dann davon ausgegangen werden, dass er das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat, wenn er die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und diese dennoch nicht zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses geführt haben (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris).
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris, m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 20.07.2006 - 8 K 577/04
Verschuldensvorwurf nach § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004 - Ausreisehindernis - …
Es bedarf nämlich dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.2003 - 13 S 2767/02 - m. w. N.).Zumutbare Handlungen können daher dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d. h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Ausreisehindernis beseitigen können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.2003, a. a. O.; ebenso Beschl. v. 25.04.2006 - 11 S 1869/05 - zu § 11 BeschVerfV).
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2005 - 11 S 2106/04
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Erwerbstätigkeitsverbot …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Oldenburg, 18.11.2004 - 11 A 3498/03
Aufenthaltsbefugnis; Ausländerregister; Bindungswirkung; freiwillige Ausreise; …
Derartige Handlungen können nur dann nicht verlangt werden, wenn sie von vornherein aussichtslos sind, d.h. wenn praktisch ausgeschlossen erscheint, dass sie das Abschiebungshindernis beseitigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001 - 1 C 23.00 - InfAuslR 2001, 350, 352; VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris, jeweils m.w.N.).In solchen Fällen kann erst dann davon ausgegangen werden, dass er das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat, wenn er die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und diese dennoch nicht zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses geführt haben (vgl. VGH BW, Urteil vom 25. Juni 2003 - 13 S 2767/02 - juris).
- VG Göttingen, 10.09.2008 - 1 A 308/05
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Kuba; Rückkehrberechtigung; Unmöglichkeit der …
Der gescheiterte Ausreiseversuch bestätigt vielmehr, dass die freiwillige Ausreise des Klägers unmöglich ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2003 - 13 S 2767/02 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 19 A 2327/09
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei Nichtberücksichtigung der fehlenden …
Rn. 48 VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.6.2003 13 S 2767/02 -, juris, Rdn. 26; VG Sigmaringen, Urteil vom 20.7.2006 - 8 K 577/04 -, juris, Rdn. 46, jeweils m. w. N.; Burr, in GK-AufenthG, Stand: Oktober 2010, § 25 Rdn. 169, Benassi, Zur praktischen Bedeutung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, InfAuslR 2005, 357 (362 f.); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15.6.2006 - 1 B 54.06 -, juris, Rdn. 4; OVG NRW, Urteil vom 15.7.2010 19 A 1631/08 . - VG Karlsruhe, 25.08.2004 - 10 K 4400/02
Die bestandkräftige Feststellung des Bundesamtes für Migration, dass kein …
- VG Karlsruhe, 02.08.2005 - 6 K 1458/05
Zur Beschäftigungserlaubnis für Ausländer
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 11 S 2713/04
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen pakistanischen …
- VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rückführung von Ashkali in das Kosovo: Zumutbare Möglichkeit der freiwilligen …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2005 - 1 E 656/05
D (A), Äthiopien, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Ausreisehindernis, …
- VG Freiburg, 22.11.2004 - 1 K 1400/03
Ausländerrecht-freiwillige Rückkehr in den Irak
- VG Oldenburg, 01.11.2004 - 11 A 590/03
Zumutbare Rückkehranforderungen bezogen auf den Irak; Aufenthaltsbefugnis
- VG Stuttgart, 21.01.2004 - 11 K 1219/03
Abschiebungshindernis Passlosigkeit
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