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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9984
VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97 (https://dejure.org/1997,9984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1997 - 13 S 32/97 (https://dejure.org/1997,9984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 13 S 32/97 (https://dejure.org/1997,9984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung nach Handeltreiben mit Heroin aus spezial- und generalpräventiven Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Hinsichtlich des spezialpräventiven Zwecks der Ausweisung ist auch nach Auffassung des Senats die Besorgnis begründet, daß sich die vom Antragsteller ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr erneuter (Betäubungsmittel-) Straftaten schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung realisiert (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfG, Beschlüsse v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382 , v. 16.7.1974, BVerfGE 38, 52 , Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995, 397 ).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die zu einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr regelmäßig bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge angenommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9.1986, NVwZ 1987, 403 ; Beschl. v. 12.9.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die zu einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr regelmäßig bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge angenommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9.1986, NVwZ 1987, 403 ;… Beschl. v. 12.9.1995, a.a.O.).

    Bei Straftaten wie dem unerlaubten Handeltreiben mit Heroin in nicht geringen Mengen kann wegen der allgemein bekannten, ganz ungewöhnlich hohen Gefährlichkeit dieses Rauschgifts für die Gesundheit der Konsumenten und der mit der weit verbreiteten Kriminalisierung von Heroinsüchtigen verbundenen, ganz erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das generalpräventive Element, andere Ausländer vor der Begehung ähnlicher Straftaten abzuschrecken, nur dann in erforderlichem Maße Erfolg haben, wenn deutlich wird, daß die Begehung derartiger, in hohem Maße gemeingefährlicher Straftaten nach ihrer Verurteilung die unverzügliche Entfernung des Täters aus dem Bundesgebiet zur Folge hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.9.1986, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95

    Ausweisung eines EG-Angehörigen wegen Betäubungsmitteldeliktes - Befürchtung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Diese - nur eingeschränkt positive - Stellungnahme der Anstalt steht der Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr nach Auffassung des Senats nicht entgegen, zumal mit Blick auf das bedeutende Gewicht der bei Betäubungsmittelstraftaten in Rede stehenden Rechtsgüter Dritter nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an die Rückfallwahrscheinlichkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, VBlBW 1995, 435).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Hinsichtlich des spezialpräventiven Zwecks der Ausweisung ist auch nach Auffassung des Senats die Besorgnis begründet, daß sich die vom Antragsteller ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr erneuter (Betäubungsmittel-) Straftaten schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung realisiert (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfG, Beschlüsse v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382 , v. 16.7.1974, BVerfGE 38, 52 , Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995, 397 ).
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Hinsichtlich des spezialpräventiven Zwecks der Ausweisung ist auch nach Auffassung des Senats die Besorgnis begründet, daß sich die vom Antragsteller ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr erneuter (Betäubungsmittel-) Straftaten schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung realisiert (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfG, Beschlüsse v. 18.7.1973, BVerfGE 35, 382 , v. 16.7.1974, BVerfGE 38, 52 , Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995, 397 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Ein Vollziehungsinteresse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ist auch nach Auffassung des Senats gegeben (zur Erforderlichkeit einer gerichtlichen Prüfung der materiellen Voraussetzungen nach dieser Vorschrift vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.1997 -13 S 1132/96 -).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Es ergibt sich sowohl aus dem spezialpräventiven als auch aus dem generalpräventiven Zweck der an eine strafgerichtliche Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 AuslG anknüpfenden Ausweisung; denn dem Ausweisungsgrund nach dieser Bestimmung liegt sowohl ein spezialpräventiver als auch ein generalpräventiver Ausweisungszweck zugrunde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995, NVwZ 1995, 1129 ).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisung nimmt der Senat Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO ), dies allerdings mit der Maßgabe, daß sich der Antragsteller auf den erhöhten Ausweisungsschutz nach Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens - ENA - vom 13.12.1955 von vornherein nicht berufen kann; denn sein Aufenthalt im Bundesgebiet war im maßgebenden Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (…BVerwG, Urt. v. 16.2.1971, BVerwGE 37, 227 ; Urt. v. 1.3.1983, BVerwGE 67, 47 ) nicht mehr als 10 Jahre ununterbrochen ordnungsmäßig.
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisung nimmt der Senat Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO ), dies allerdings mit der Maßgabe, daß sich der Antragsteller auf den erhöhten Ausweisungsschutz nach Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens - ENA - vom 13.12.1955 von vornherein nicht berufen kann; denn sein Aufenthalt im Bundesgebiet war im maßgebenden Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (BVerwG, Urt. v. 16.2.1971, BVerwGE 37, 227 ;… Urt. v. 1.3.1983, BVerwGE 67, 47 ) nicht mehr als 10 Jahre ununterbrochen ordnungsmäßig.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - A 12 S 3220/95

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97
    Auch wegen seines alevitischen Glaubens hat der Antragsteller keine unmittelbar oder mittelbar staatliche Verfolgung zu befürchten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 13.12.1993 -A 12 S 1492/91 -und v. 4.11.1996 - A 12 S 3220/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - A 12 S 3481/95

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht - Ablehnung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95

    Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen …

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Ausländer während des maßgeblichen Zeitraums jeweils spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgt, den Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellt und damit die Erlaubnisfiktion der §§ 21 Abs. 3 AuslG 1965, 69 Abs. 3 AuslG 1990 auslöst (…vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.1992 - 11 S 1062/92; Beschl. v. 14.10.1997, InfAuslR 1998, 48 (49f) m.N.).

    Die Grundsätze, wonach insbesondere beim Drogenhandel im Interesse des Schutzes der Rechtsgüter Dritter an die Rückfallwahrscheinlichkeit keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1997, InfAuslR 1998, 48 (49)), sind hier nicht einschlägig.

  • VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48 …

    Diese durch generalpräventive Gesichtspunkte begründete Eilbedürftigkeit besteht unabhängig davon, ob von dem Antragsteller aufgrund einer nach Strafverbüßung zu erwartenden erneuten Straffälligkeit weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (vgl. zur Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 18 B 1466/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 13 S 32/97 -, InfAuslR 1998, 48).
  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 7 E 3105/00

    Prüfung des Vorliegens eines atypischen Sachverhaltes im Rahmen des besonderen …

    Diese durch generalpräventive Gesichtspunkte begründete Eilbedürftigkeit besteht sogar unabhängig davon, ob von dem Kläger aufgrund einer nach Strafverbüßung zu erwartenden erneuten Straffälligkeit weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (vgl. zur Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung allein aus generalpräventiven Gründen etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.02.1998 - 18 B 1466/96 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.10.1997 - 13 S 32/97 -, InfAuslR 1998, 48; Hess. VGH, Beschl. v. 28.04.1999 - 9 TG 660/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2006 - 11 S 646/06

    D (A), Ausweisung, Drogendelikte, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende …

    Bei Straftaten wie dem unerlaubten Handeltreiben mit ,,harten" Drogen (hier Kokain) in nicht geringen Mengen kann wegen der allgemein bekannten hohen Gefährlichkeit dieses Rauschgifts für die Gesundheit der Konsumenten und der mit der weit verbreiteten Kriminalisierung von Drogensüchtigen verbundenen, ganz erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das generalpräventive Element, andere Ausländer vor der Begehung ähnlicher Straftaten abzuschrecken, nur dann in erforderlichem Maße Erfolg haben, wenn deutlich wird, dass die Begehung derartiger, in hohem Maße gemeingefährlicher Straftaten nach ihrer Verurteilung die unverzügliche Entfernung des Täters aus dem Bundesgebiet zur Folge hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.1986 - 2 BvR 744/86 -, NVwZ 1987, 403 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.10.1997 - 13 S 32/97 -, InfAuslR 1998, 48 ff.;… s. dazu auch Hailbronner, Ausländerrecht, § 53 Rn. 68 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 14.12.1998 - 16 K 4880/98

    Anforderungen an die Ausweisung eines Ausländers nach dem Ausländergesetz; …

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