Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 § 56 Abs 6 S 2 enthaltenen Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer in einer Abschiebungsandrohung gesetzten Ausreisefrist; Anforderungen an die ordnungsgemäße Bemessung einer Ausreisefrist
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.12.1994 - 4 K 2364/94
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86
Frage des Erfordernisses einer ausdrücklichen Begründung der Bemessung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Welche Frist dem einzelnen Ausländer mit Rücksicht auf die Dauer seines Aufenthaltes einzuräumen ist, beurteilt sich indes nach den besonderen Umständen des Einzelfalles und ist einer generellen Beantwortung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 (317); VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2).Im Regelfall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt ist eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine kürzere oder längere Frist angezeigt erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986, aaO.; HessVGH, Beschl. v. 20.6.1989 - 12 TH 1447/89 - EZAR 131 Nr. 3; Hailbronner, AuslR, A 1 § 42 RdNr. 29;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Auflage, § 42 RdNr. 11).
- VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92
Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Die Regelung in § 56 Abs. 6 S 2 AuslG (AuslG 1990), nach der die Abschiebung eines länger als ein Jahr geduldeten Ausländers drei Monate vorher anzukündigen ist, enthält keinen über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und aus Gründen der Gleichbehandlung für die Bemessung der Ausreisefrist nach §§ 42 Abs. 3 S 1, 50 Abs. 1 S 1 AuslG (AuslG 1990) zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (wie OVG Hamburg, Beschl v 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26; aA Hess VGH, Beschl v 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331).Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG bezeichnete Mindestfrist von drei Monaten als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und auch für die Bemessung der Ausreisefrist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26;… Kanein/Renner, aaO., § 42 RdNr. 11; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331, und Beschl. v. 24.2.1994 - 13 TH 836/93 -, AuAS 1994, 98; GK-AuslR, § 50 AuslG RdNr. 47 und § 56 AuslG RdNr. 26).
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95
Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Insoweit ist die Rechtswirkung der Ausreisefrist derjenigen einer Duldung (§ 55 Abs. 1 AuslG) vergleichbar (vgl. zur Duldung den Beschluß des Senats vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -).
- BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88
Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Zeitpunkt für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Welche Frist dem einzelnen Ausländer mit Rücksicht auf die Dauer seines Aufenthaltes einzuräumen ist, beurteilt sich indes nach den besonderen Umständen des Einzelfalles und ist einer generellen Beantwortung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 (317); VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2). - VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Im Regelfall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt ist eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine kürzere oder längere Frist angezeigt erscheint (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986, aaO.; HessVGH, Beschl. v. 20.6.1989 - 12 TH 1447/89 - EZAR 131 Nr. 3; Hailbronner, AuslR, A 1 § 42 RdNr. 29;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Auflage, § 42 RdNr. 11). - BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Die Ausreisefrist verfolgt den Zweck, dem Ausländer zu ermöglichen, seine beruflichen und persönlichen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet abzuwickeln und einer Abschiebung durch eine freiwillige Ausreise zuvorzukommen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 42 Abs. 3 AuslG, BT-Drucks. 11/6321 S. 70f.); darüberhinaus gewährleistet sie im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, daß der Ausländer wirksamen Rechtsschutz erlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.1979 - 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486). - VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Schließlich führt auch der Umstand, daß der Kläger in der Abschiebungsandrohung entgegen § 50 Abs. 2 AuslG nicht auch darauf hingewiesen wird, daß er auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist, nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, NVwZ 1995, 720;… HessVGH, Urt. v. 29.8.1994 - 12 UE 181/94 -, EZAR 044 Nr. 8). - VGH Hessen, 29.08.1994 - 12 UE 181/94
Anforderungen an die Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Hinweises nach AuslG …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Schließlich führt auch der Umstand, daß der Kläger in der Abschiebungsandrohung entgegen § 50 Abs. 2 AuslG nicht auch darauf hingewiesen wird, daß er auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist, nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, NVwZ 1995, 720; HessVGH, Urt. v. 29.8.1994 - 12 UE 181/94 -, EZAR 044 Nr. 8). - VGH Hessen, 24.02.1994 - 13 TH 836/93
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; LEBENSGEMEINSCHAFT; AUFHEBUNG; ABSCHIEBUNGSANDROHUNG; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG bezeichnete Mindestfrist von drei Monaten als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden und auch für die Bemessung der Ausreisefrist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend zu berücksichtigenden allgemeinen Rechtsgedanken des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (ebenso: OVG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1993 - OVG Bs VII 184/93 -, AuAS 1994, 26;… Kanein/Renner, aaO., § 42 RdNr. 11; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 25.5.1993 - 13 TH 1869/92 -, InfAuslR 1993, 331, und Beschl. v. 24.2.1994 - 13 TH 836/93 -, AuAS 1994, 98; GK-AuslR, § 50 AuslG RdNr. 47 und § 56 AuslG RdNr. 26). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 13 S 3438/94
Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95
Sie darf sich daher nicht auf einen Zeitraum erstrecken, in dem der Ausländer noch nicht vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.2.1995 - 13 S 3438/94 - m. w. Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 596/92
Abschiebungsandrohung während der Geltungsdauer einer Duldung - Ausreisefrist
- BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96
Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der …
Diese Gemeinsamkeit rechtfertigt es allein aber nicht, die in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG (a.F.) vorgesehene Dreimonatsfrist als Ausdruck eines über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgreifenden allgemeinen Rechtsgedankens des Inhalts anzusehen, daß Ausländern, die sich seit mehr als einem Jahr im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, eine mindestens dreimonatige Ausreisefrist zu setzen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995 - VGH 13 S 574/95 - AuAS 1996, 78 ; OVG Berlin, Beschluß vom 28. Juni 1994 - OVG 4 S 97.94 - AuAS 1994, 208 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 12. November 1993 - OVG Bs VII 184/93 - AuAS 1994, 26;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 50 AuslG Rn. 16 a;… Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 56 AuslG Rn. 26; anders VGH Kassel, Beschluß vom 25. Mai 1993 - VGH 13 TH 1869/92 - InfAuslR 1993, 331). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
Abschiebungsankündigung nach AuslG 1990 § 56 Abs 6 S 2 ist kein Verwaltungsakt
Denn die Bestimmung einer Ausreisefrist nach §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 1 AuslG hat im Gegensatz zur Ankündigung der Abschiebung nach § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG eine den aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers gestaltende Rechtswirkung, die derjenigen einer Duldung vergleichbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 -).Die Frist des § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG ist daher ausschließlich eine Sperrfrist für den Vollzug der Abschiebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1995 - aaO. -).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische …
Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 - ausgeführt, daß im Regelfall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend ist, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine kürzere oder längere Frist angezeigt erscheint.
- VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05
Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe
Die gesetzte Ausreisefrist von mehr als zwei Monaten ist großzügig bemessen und rechtlich nicht zu beanstanden (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 - und vom 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98
Aufhebung einer Abschiebungsandrohung wegen Rechtswidrigkeit der Ausreisefrist
- VG München, 16.04.2009 - M 10 K 08.5928
Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Vaterschaft; …
Auch die mehr als zweimonatige Ausreisefrist zum 10.01.2009 ist angemessen und begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. VGH BW, Urteil v. 20.12.1995, Az.: 13 S 574/95, juris-Dok. Rn. 11). - VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem …
Die Länge der Ausreisefrist ist nicht zu beanstanden, denn im hier vorliegenden Regelfall ist eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 20.12.1995 - 13 S 574/95 - EZAR 041 Nr. 2 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.07.2001 - 10 B 10646/01 - InfAuslR 2001, 429). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 11 S 1327/00
Erlöschen einer bedingten Duldung wegen Vorliegens der Rückreisedokumente und …
Dem Zweck, eine freiwillige Ausreise eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers zu ermöglichen, dient grundsätzlich bereits die mit dem Erlass einer Abschiebungsandrohung verbundene Bestimmung einer Ausreisefrist gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 AuslG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 - EZAR 041, Nr. 2), die dem Ausländer ermöglicht, die notwendigen Ausreisevorbereitungen zu treffen und ihm Gelegenheit gibt, die nachteiligen Rechtsfolgen einer Abschiebung (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG) zu vermeiden (…vgl. Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., Rn. 11 f. zu § 42 AuslG;… von der Weiden in GK-AuslR, Stand Februar 1997, Rn. 67 zu § 42 AuslG; jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). - VG München, 20.04.2009 - M 10 S 08.5929
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis als …
Insbesondere erscheint die mehr als zweimonatige Ausreisefrist angemessen (vgl. VGH BW, Urteil v. 20.12.1995, Az.: 13 S 574/95, juris-Dok. Rn. 11).
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