Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 45 Abs 1 S 1 StVO 2013, § 45 Abs 9 S 1 StVO 2013, § 45 Abs 9 S 3 StVO 2013
Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzen - doev.de
Geschwindigkeitsbegrenzung; qualifizierte Gefahrenlage; Schulweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 45
Beschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Schulweg als angemessene Maßnahme zum Schutz der von Grundschulkindern als Straßenverkehrsteilnehmer
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkung vor einer Grundschule
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.02.2023 - 2 K 2148/20
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Papierfundstellen
- NZV 2024, 455
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (34)
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Rn. 6 Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, der zur Verfügung stehenden Fläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, witterungsbedingten Einflüssen, der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung, der Verteilung des Verkehrs und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 …und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 - juris Rn. 9, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 - 5 S 2477/20 - n. v., Urteil vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris Rn. 30; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 - 11 B 17.1503 - juris Rn. 26).Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 MB 4/22 - juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 - 8 B 821/18 - juris Rn. 8 ff.).
Die Auswahl der Mittel ist indes nicht in bestimmter Weise durch die Straßenverkehrs-Ordnung vorgezeichnet, sie steht im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 09.07.2021 - 8 B 975/21 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 37 f.).
Der Umstand, dass es bei beiden Unfällen zu Beschädigungen beim Vorbeifahren an einem parkenden Pkw gekommen ist, lässt zudem den Schluss darauf möglich erscheinen, dass der Höhenunterschied sowie beengte Fahrbahnverhältnisse hierfür mitursächlich (zum Erfahrungswissen, dass Unfälle selten "monokausal" sind, sondern ganz überwiegend auf einer Mehrzahl von zusammenwirkenden Ursachen beruhen vgl. bereits oben und BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27, 31 …und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 - juris Rn. 28; VG Köln…, Urteil vom 25.08.2017 - 18 K 6887/15 - juris Rn. 54; Müller, NZV 2019, 161, 165) gewesen sein könnten.
Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).
Insoweit ist keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Eintritts von (vermehrten) Schadensfällen zu verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 29.10.2019 - 1 LB 505/15 - juris Rn. 38; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.03.2018 a. a. O. Rn. 11, 21; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 a. a. O. Rn. 24), die etwa durch bereits geschehene Unfälle (mit Personenschäden) belegt wird.
- BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Der Umstand, dass es bei beiden Unfällen zu Beschädigungen beim Vorbeifahren an einem parkenden Pkw gekommen ist, lässt zudem den Schluss darauf möglich erscheinen, dass der Höhenunterschied sowie beengte Fahrbahnverhältnisse hierfür mitursächlich (…zum Erfahrungswissen, dass Unfälle selten "monokausal" sind, sondern ganz überwiegend auf einer Mehrzahl von zusammenwirkenden Ursachen beruhen vgl. bereits oben und BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27, 31 und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 - juris Rn. 28; VG Köln…, Urteil vom 25.08.2017 - 18 K 6887/15 - juris Rn. 54; Müller, NZV 2019, 161, 165) gewesen sein könnten.So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es selbst zur Feststellung, ob auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine konkrete Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegt, keiner Ermittlung bedarf, wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 a. a. O.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26).
Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 …und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).
Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (…3 Bf 51/96, juris Rn. 52) bezieht, ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 05.04.2001 (a. a. O. Rn. 28) der dort genannten Ansicht, dass ein Vergleich der Zahl der Unfälle auf dem betroffenen Streckenabschnitt (spezielles Risiko) mit der Zahl der Unfälle auf vergleichbaren Straßen (allgemeines Risiko) vorzunehmen sei, ausdrücklich nicht gefolgt.
Soweit er unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (…a. a. O.) der Ansicht ist, es sei zu klären, ob es für die Prüfung des "erheblichen Übersteigens des allgemeinen Risikos gemäß § 45 Abs. 9 StVO" notwendig sei, die durchschnittliche Unfallhäufigkeit auf vergleichbaren Streckenabschnitten zu ermitteln und dann mit der Unfallhäufigkeit auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt zu vergleichen, übersieht er, dass es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2001 (a. a. O. Rn. 28;… ebenso Urteil vom 23.09.2011 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist.
- VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503
Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Rn. 6 Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, der zur Verfügung stehenden Fläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, witterungsbedingten Einflüssen, der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung, der Verteilung des Verkehrs und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 …und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 - juris Rn. 9…, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 - 5 S 2477/20 - n. v., Urteil vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris Rn. 30; BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 - 11 B 17.1503 - juris Rn. 26).Die Auswahl der Mittel ist indes nicht in bestimmter Weise durch die Straßenverkehrs-Ordnung vorgezeichnet, sie steht im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 09.07.2021 - 8 B 975/21 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 37 f.).
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es selbst zur Feststellung, ob auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine konkrete Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegt, keiner Ermittlung bedarf, wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 05.04.2001 a. a. O.; BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26).
Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 …und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).
Rn. 36 Die Maßstäbe, wann eine Gefahrenlage anzunehmen ist, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 23.9.2010 a. a. O. Rn. 27) und der Oberverwaltungsgerichte (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 a. a. O. Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 a. a. O. Rn. 8 ff.; BayVGH, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 a. a. O. Rn. 6;… vgl. auch König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 45 StVO Rn. 49e) geklärt und wurden oben unter 1. a. und 1. b. bb.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 8 A 1247/16
Streit um die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung verkehrsbeschränkender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Anders als der Kläger meint, ist für eine solche Prognose nicht erforderlich, dass es bereits zu Unfällen mit Beteiligung von Fußgängern oder Schulkindern gekommen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 6) oder eine überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache war.Insoweit ist keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Eintritts von (vermehrten) Schadensfällen zu verlangen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 29.10.2019 - 1 LB 505/15 - juris Rn. 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2018 a. a. O. Rn. 11, 21; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 a. a. O. Rn. 24), die etwa durch bereits geschehene Unfälle (mit Personenschäden) belegt wird.
Das Verwaltungsgericht hat für das (allgemein) auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt herrschende hohe Geschwindigkeitsniveau und die daraus folgende Gefährdungsbeurteilung (S. 24 des Urteilsabdrucks) nicht darauf abgestellt, dass bei Geschwindigkeitsmessungen die hier zu überprüfende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit einem Prozentsatz von 20 bis 31 Prozent übertreten worden ist, sondern maßgeblich den Umstand herangezogen, dass in einigen Fällen Geschwindigkeiten von deutlich über 50 km/h gemessen worden sind (zur Berücksichtigung von Geschwindigkeitsmessungen zur Beurteilung einer Gefahrenlage vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2018 a. a. O. Rn. 22).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14
Keine Traktoren auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn: B 50 durfte als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 …und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).Insoweit ist keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Eintritts von (vermehrten) Schadensfällen zu verlangen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 29.10.2019 - 1 LB 505/15 - juris Rn. 38; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.03.2018 a. a. O. Rn. 11, 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2016 a. a. O. Rn. 24), die etwa durch bereits geschehene Unfälle (mit Personenschäden) belegt wird.
- OVG Hamburg, 07.12.1999 - 3 Bf 51/96
Anforderungen an das Bestehen einer Gefahrenlage zur Rechtfertigung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (3 Bf 51/96, juris Rn. 52) bezieht, ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 05.04.2001 (…a. a. O. Rn. 28) der dort genannten Ansicht, dass ein Vergleich der Zahl der Unfälle auf dem betroffenen Streckenabschnitt (spezielles Risiko) mit der Zahl der Unfälle auf vergleichbaren Straßen (allgemeines Risiko) vorzunehmen sei, ausdrücklich nicht gefolgt.Soweit er unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 07.12.1999 (a. a. O.) der Ansicht ist, es sei zu klären, ob es für die Prüfung des "erheblichen Übersteigens des allgemeinen Risikos gemäß § 45 Abs. 9 StVO" notwendig sei, die durchschnittliche Unfallhäufigkeit auf vergleichbaren Streckenabschnitten zu ermitteln und dann mit der Unfallhäufigkeit auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt zu vergleichen, übersieht er, dass es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2001 (…a. a. O. Rn. 28;… ebenso Urteil vom 23.09.2011 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist.
- OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07
Autobahn; Gefahrenlage; Schwerlastverkehr; Überholverbot
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 …und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).Rn. 36 Die Maßstäbe, wann eine Gefahrenlage anzunehmen ist, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 23.9.2010 a. a. O. Rn. 27) und der Oberverwaltungsgerichte (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 a. a. O. Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 a. a. O. Rn. 8 ff.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2009 a. a. O. Rn. 6;… vgl. auch König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 45 StVO Rn. 49e) geklärt und wurden oben unter 1. a. und 1. b. bb.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18
Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 MB 4/22 - juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.6.2019 - 8 B 821/18 - juris Rn. 8 ff.).Rn. 36 Die Maßstäbe, wann eine Gefahrenlage anzunehmen ist, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 23.9.2010 a. a. O. Rn. 27) und der Oberverwaltungsgerichte (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 a. a. O. Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6.6.2019 a. a. O. Rn. 8 ff.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 a. a. O. Rn. 6;… vgl. auch König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 45 StVO Rn. 49e) geklärt und wurden oben unter 1. a. und 1. b. bb.
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2024 - 13 S 1495/23
Anordnung, ein MPU-Gutachten beizubringen; jugendlicher Fahrer; absolutes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.02.2024 - 13 S 1495/23 - juris Rn. 4 …und vom 29.09.2023 - 13 S 1412/22 - juris Rn. 3 ).Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, erläutern, weshalb diese Frage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.02.2024 a. a. O. Rn. 14 …und vom 29.09.2023 a. a. O. Rn. 28).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 5 MB 4/22
Verkehrsrechtliche Anordnung; Sperrung einer Straße für den Durchgangsverkehr zur …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 27; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 MB 4/22 - juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 - 8 B 821/18 - juris Rn. 8 ff.).Rn. 36 Die Maßstäbe, wann eine Gefahrenlage anzunehmen ist, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 23.9.2010 a. a. O. Rn. 27) und der Oberverwaltungsgerichte (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.03.2022 a. a. O. Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 a. a. O. Rn. 8 ff.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.09.2009 a. a. O. Rn. 6;… vgl. auch König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 45 StVO Rn. 49e) geklärt und wurden oben unter 1. a. und 1. b. bb.
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2023 - 13 S 1412/22
Krankenhausfinanzierung; Vereinbarung eines Erlösbudgets; Bemessung des …
- BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12
Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20
Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige …
- BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17
Erfolglose Rügen gegen Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung einer …
- BVerwG, 11.03.2004 - 6 B 71.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Anfechtbarkeit der …
- BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20
Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für …
- BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers
- BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19
Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 2 S 3715/21
Keine Beihilfe für die Behandlung eines Prostatakarzinoms mit einem hochintensiv …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 LB 505/15
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern
- BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16
Straßenverkehrsrecht; Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11
Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19
Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft
- VG Ansbach, 10.12.2012 - AN 10 K 12.01123
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h; besondere Gefahrensituation vor …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 8 B 975/21
Voraussetzungen für die Aufstellung eines Verkehrszeichens
- VGH Bayern, 21.09.2022 - 11 ZB 22.881
Beseitigung einer teilweisen Straßenabsperrung - Berufungszulassung
- VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15
Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen
- VG Neustadt, 19.04.2021 - 3 K 731/20
Rechtsmittelfrist bei einer dauerhaften Verkehrsregelung; Anordnung eines …
- VG Stade, 24.08.2022 - 1 A 1756/18
Allgemeinbildene Schule; Ermessen; Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung 30 …
- OVG Sachsen, 07.03.2018 - 1 A 1147/17
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; …
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …
Das Vorliegen einer Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bestimmt sich regelmäßig nicht alleine nach einem Aspekt, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 …und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 - juris Rn. 9…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 21 f.; Beschluss des Senats vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 6 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18.11.2025 - 8 B 538/25 - juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 - juris Rn. 56).Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 22; Beschluss des Senats vom 25.03.2024 a. a. O. Rn. 7; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18.11.2025 a. a. O. Rn. 14 ff.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 MB 4/22 - juris Rn. 27).
Auch für Grundschulkinder gilt, dass sie oftmals noch nicht im hinreichenden Maß verkehrserfahren sind und sich häufig wenig umsichtig verhalten (vgl. Beschluss des Senats vom 25.03.2024 a. a. O. Rn. 13).
Für die Feststellung, ob eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, bedarf es keiner Ermittlung zu der Frage, wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 22 …und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 - juris Rn. 28; Beschluss des Senats vom 25.03.2024 a. a. O. Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18.11.2025 a. a. O. Rn. 16; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26).
Zugleich ist es der Straßenverkehrsbehörde auf Grund ihres Sachverstands und ihres Erfahrungswissens vorbehalten, festzulegen, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 35; Beschluss des Senats vom 25.03.2024 a. a. O. Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18.09.2025 a. a. O. Rn. 57; BayVGH…, Beschluss vom 13.01.2025 a. a. O. Rn. 24).
- OVG Sachsen, 23.10.2024 - 6 A 36/22
Auslegung; Prozesserklärung; Schulkind; Schulweg; verkehrsbeschränkende Maßnahme; …
Dies gelte insbesondere für die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25. März 2024 - 13 S 730/23 -, juris).Rn. 41 Bei Schulwegen ist zu berücksichtigen, dass sich im Straßenverkehr bewegende Schüler im Grundschulalter oftmals noch nicht im hinreichenden Maß verkehrserfahren sind und sie sich häufig wenig umsichtig verhalten (VGH BW, Beschl. v. 25. März 2024 - 13 S 730/23 -, juris Rn. 13).
Hintergrund dieser gesetzlichen Wertung ist, dass Kinder dieser Altersstufe die Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs (Entfernung, Geschwindigkeit) in der Regel nicht richtig einzuschätzen vermögen und auch nicht in der Lage sind, adäquat zu reagieren (BT-Drs. 14/7752 S. 26; VGH BW, Beschl. v. 25. März 2024 a. a. O.).
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch vornehmlich zum Schutz derjenigen Schüler getroffen werden, die die Straße benutzen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25. März 2024 - 13 S 730/23 -, juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 07.05.2024 - 11 B 23.1992
Verbot des Radfahrens auf einer öffentlichen Straße
Die für solche Maßnahmen erforderliche, auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage kann insbesondere durch die Streckenführung, den Ausbauzustand, witterungsbedingte Einflüsse, die Verkehrsbelastung und die daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (…BVerwG, U.v. 18.10.2010 a.a.O. Rn. 26; B.v. 3.1.2018 - 3 B 58.16 - juris R. 21; VGH BW, B.v. 25.3.2024 - 13 S 730/23 - ZfS 2024, 299 Rn. 6 und 16 m.w.N.;… Sauthoff, Öffentliche Straßen, Rn. 1056).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, erläutern, weshalb diese Frage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 27 …und vom 12.03.2024 - 13 S 196/23 - juris Rn. 35 ).Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls durch eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss des Senats vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 38 ; BayVGH…, Beschluss vom 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 30 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.11.2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 11 ff.;… zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO siehe BVerwG, Beschlüsse vom 15.03.2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 14 f. …und vom 22.02.2016 - 7 B 36.15 - juris Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2024 - 13 S 1335/23
Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund im Nicht-EU-Ausland erbrachter …
Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, unter Durchdringung des Streitstoffs ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 73 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 27 ).Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls durch eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 93 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 38 ; BayVGH…, Beschluss vom 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 30 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.11.2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 11 ff.;… zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.03.2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 14 f. …und vom 22.02.2016 - 7 B 36.15 - juris Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2024 - 13 S 1335/24 Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, unter Durchdringung des Streitstoffs ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 73 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 27).
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls durch eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 93 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 38; BayVGH…, Beschluss vom 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 30 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.11.2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 11 ff.;… zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.03.2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 14 f. …und vom 22.02.2016 - 7 B 36.15 - juris Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2024 - 13 S 1001/23
Fahrtenbuchanordnung nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; …
Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 10 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 3 ). - VG Gelsenkirchen, 21.01.2025 - 14 L 2046/24
Fahrradstraße, Verkehrsverbesserung, Abbiegegebot, Verkehrskonzept
Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2024 - 13 S 730/23 -, juris m.w.N. - VG Baden-Württemberg, 06.08.2024 - 13 S 1001/23
VwGO, StVZO
Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.06.2024 a. a. O. Rn. 10 und vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 3).
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