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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5262
VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93 (https://dejure.org/1993,5262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.04.1993 - 13 S 810/93 (https://dejure.org/1993,5262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. April 1993 - 13 S 810/93 (https://dejure.org/1993,5262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 317 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 390
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 11 S 1229/91

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; nachträgliche weitere Befristung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93
    Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (aA: VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 und v 26.2.1987 - 11 S 2962/86).

    Der Antragsteller, der ersichtlich die Rechtmäßigkeit der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der ihm erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis (vgl. 12 Abs. 2 S. 2 AuslG) nicht bestreitet, macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des 11. Senats des beschließenden Gerichtshofs (vgl. die Beschl. v. 26.2.1987, InfAuslR 1987, 173 u. v. 19.6.1991, InfAuslR 1992, 6; ebenso: VG Schleswig, Beschl. v. 3.7.1985, InfAuslR 1986, 48) geltend, selbst bei rechtmäßig verfügter nachträglicher Befristung der Aufenthaltserlaubnis liege die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse.

    Bei dieser Interessenabwägung ist der Senat auch nicht - wie der Antragsteller offenbar meint - in der Weise gebunden, daß die sofortige Vollziehbarkeit einer nachträglichen Befristung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis etwa nur dann bestätigt werden könnte, wenn zwischen dem Ende der nachträglich für die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis gesetzten Frist und dem ursprünglichen Ablauf der erteilten Aufenthaltserlaubnis ein Zeitraum von mindestens einem Jahr liegt (anders wohl der 11. Senat des beschließenden Gerichtshofs in den genannten Beschlüssen vom 26.2.1987 und 19.6.1991 a.a.O.).

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93
    Die Gerichte gehen deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß dann das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung zurückstehen müsse (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982, NVwZ 1982, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1987 - 11 S 2962/86

    Sofortige Vollziehung einer nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93
    Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (aA: VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 und v 26.2.1987 - 11 S 2962/86).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …

    Die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, daß der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig ist, begründet als solche kein derartiges Vollziehungsinteresse (Aufgabe der im Beschluß vom 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, VBlBW 1993, 390, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Mit Beschluß vom 12.3.1996 hat das Verwaltungsgericht den Antrag im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 7.4.1993 - 13 S 810/93 (VBlBW 1993, 390) - und den Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.7.1993 - 1 S 1260/93 (EZAR 019 Nr. 3) - mit der Begründung abgelehnt, daß sich die nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als offensichtlich rechtmäßig erweise, was für die gerichtliche Aufrechterhaltung der behördlich angeordneten sofortigen Vollziehung genüge.

    An der im Beschluß vom 7.4.1993 (a.a.O.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest (1.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch …

    Der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung ist durch Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, aA VGH Bad-Württ, Beschl v 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichtshofs im Beschluß vom 7.4.1993 (- 13 S 810/93 - m.w.N.) an, wonach der Sofortvollzug der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Gerichte schon dann aufrechtzuerhalten ist, wenn die nachträgliche Befristung offensichtlich rechtmäßig ist (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.1991 - 11 S 1229/91 -, VBlBW 1992, 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere …

    Rn. 6 Im übrigen sieht sich der Senat zu folgendem Hinweis veranlaßt: Soweit die Widerspruchsbehörde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 7.4.1993 - 13 S 810/93 -, VBlBW 1993, 390 und v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93 -, BWVPr.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95

    Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk …

    Dies genügt für die gerichtliche Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung eines die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsaktes (vgl. Beschl. des Senats v. 7.4.1993 VBlBW 1993, 390 sowie VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 13.7.1993 BWVPr.
  • VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05

    "Entziehung" einer EU-Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik

    Im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung darf den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs maßgebliches Gewicht beigemessen werden (vgl. BVerfG, NVwZ 1982, 241; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.1993 - 13 S 810/93 - VBlBW 1993, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 11 S 1259/96

    Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses nach VwGO § 80 Abs 5 für die Behörde

    Rn. 5 Unter den gegebenen Umständen läßt der Senat dahinstehen, ob im Fall der Antragstellerinnen für eine sofortige Vollziehung der Befristungsverfügung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG ein hinreichendes öffentliches Vollzugsinteresse vorliegt, das über das öffentliche Interesse hinausgeht, das den Erlaß dieser Verfügung selbst rechtfertigt (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschluß vom 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.6.1991, VBlBW 1992, 27, und vom 5.3.1996 - 11 S 674/96 - a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.7.1993, BWVPr 1994, 43, und vom 7.4.1993, VBlBW 1993, 390).
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