Rechtsprechung
| LAG Hessen, 16.12.1983 - 13 Sa 538/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens
Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris). - LAG Hessen, 21.03.2005 - 10 Sa 1283/03
Anrechnung von Sozialkassenbeiträgen
Dieser Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten ist eine öffentliche Urkunde iSv §§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO und begründet Beweis dafür, dass die entsprechende Verfügung am bezeichneten Tag erledigt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf 29. Februar 2000 VersR 2001, 969; LAG Frankfurt 16. Dezember 1983 - 13 Sa 538/83). - LAG Hessen, 10.04.1987 - 13 Sa 774/86
Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ss 316/05
Verfahren
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