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| LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügung über das Guthaben auf einem Konto nach Ruhendstellung einer Pfändung; Sofortige Beschwerde einer Drittschuldnerin; Umfang der Befugnisse des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit von vollstreckungsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 31 M 78/05
- LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05
Pfändungsschutz, Kontenpfändung, Sozialleistungen
Auszug aus LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06
Dementsprechend sind vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grundsätzlich zulässig und die Zulässigkeit in der Praxis auch anerkannt (vgl. LG Mönchengladbach, B. vom 1.4.2005, 5 T 114/05, RZ 9; LG Berlin, B. v. 9.01.2006, 81 T 1066/05, RZ 3, 4; BAG 17.01.1975, 5 AZR 103/74, sämtlich zitiert nach juris). - BAG, 17.01.1975 - 5 AZR 103/74
Arbeitsentgelt: Wirkung einer Pfändungsvereinbarung auf einen nachpfändenden …
Auszug aus LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06
Dementsprechend sind vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grundsätzlich zulässig und die Zulässigkeit in der Praxis auch anerkannt (vgl. LG Mönchengladbach, B. vom 1.4.2005, 5 T 114/05, RZ 9; LG Berlin, B. v. 9.01.2006, 81 T 1066/05, RZ 3, 4; BAG 17.01.1975, 5 AZR 103/74, sämtlich zitiert nach juris). - LG Berlin, 09.01.2006 - 81 T 1066/05
Auszug aus LG Köln, 25.10.2006 - 13 T 214/06
Dementsprechend sind vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner dergestalt, dass der Gläubiger aus dem Pfandrecht keine Rechte herleitet, soweit und solange der Schuldner einer Ratenzahlungsvereinbarung nachkommt, grundsätzlich zulässig und die Zulässigkeit in der Praxis auch anerkannt (vgl. LG Mönchengladbach, B. vom 1.4.2005, 5 T 114/05, RZ 9; LG Berlin, B. v. 9.01.2006, 81 T 1066/05, RZ 3, 4; BAG 17.01.1975, 5 AZR 103/74, sämtlich zitiert nach juris).
- BGH, 02.12.2015 - VII ZB 42/14
Ruhendstellung einer Kontopfändung: Gerichtliche Anordnung eines vorläufigen …
Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. Ehlenz/Joeres, JurBüro 2010, 62, 63; LG München, BeckRS 2014, 13746;… a.A. Wieczorek/Schütze/Paulus, ZPO, 4. Aufl., Vor § 704 ZPO Rn. 28; LG Köln, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris Rn. 3;… LG Mönchengladbach, JurBüro 2005, 499, juris Rn. 10;… LG Berlin, Rpfleger 2006, 329, 330, juris Rn. 9). - FG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 11 K 2973/14
Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des …
Soweit Instanzgerichte in der Zivilgerichtsbarkeit (z. B. das LG Köln im Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 13 T 214/06, juris, das LG Mönchengladbach im Beschluss vom 1. April 2005 - 5 T 114/05, JurBüro 2005, 499 und das LG Berlin im Beschluss vom 9. Januar 2006 - 81 T 1066/05, Rechtspfleger 2006, 329) eine andere Auffassung vertreten haben, folgt der Senat dem nicht.
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