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Rechtsprechung
   LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13988
LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12 (https://dejure.org/2012,13988)
LG Köln, Entscheidung vom 21.06.2012 - 13 T 83/12 (https://dejure.org/2012,13988)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 13 T 83/12 (https://dejure.org/2012,13988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erledigungserklärung des Gläubigers bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Bewertung eines Antrags an die Finanzverwaltung als rechtsmissbräuchliches Druckmittel gegenüber dem Schuldner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12
    Umgekehrt aber und zweitens kann den andringenden Gläubigern nicht damit gedient sein, dass ihr Schuldner ein selbst wohlhabender Mann ist, wenn derselbe nicht die Mittel zur Zahlung seiner fälligen Schulden herbeizuschaffen vermag; sie brauchen sich nicht mit dem Einwande der Vermögenssuffizienz abfinden zu lassen, wo sie Zahlung zu fordern berechtigt sind." (Hahn, Die gesamten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Band 4, Neudruck 1983, S. 292, zitiert nach BGHZ 173, 286).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 131/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach …

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12
    Rn. 5 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem antragstellenden Gläubiger für erledigt erklärt werden; schließt sich der Schuldner dieser Erledigung an, ist das Eröffnungsbegehren nicht mehr anhängig und nur noch eine Kostenentscheidung zu treffen (BGH, NZI 2008, 736).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 180/11

    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Anforderungen an den …

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12
    Rn. 7 Hier steht zunächst die fehlende Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und gegebenenfalls der Steuervoranmeldungen des Schuldners und die statt dessen erfolgte Vorlage eines bloßen internen Rückstandsaufstellung durch das antragstellende Finanzamt dem Antrag nicht entgegen, weil die ausstehenden und näher bezeichneten Steuern vollständig unstreitig sind (vgl. dazu BGH, NZI 2012, 95 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom …

    Rn. 15 Nach übereinstimmender Erledigterklärung eines Insolvenzantrags haben aufwendige Ermittlungen zum Insolvenzgrund zu unterbleiben (LG Köln, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 13 T 83/12, juris Rn. 5; AG Köln, NZI 2000, 94, 95).
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