Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 S 2 AuslG
Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Umgehung der Einreisebestimmungen ; Aufnahme eines Studiums durch einen Iraner in Deutschland; Nachholung des Sichtvermerks ; Erlangung einer Ausreisegenehmigung für ein Studium im Ausland
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 15.07.1988 - VI/3 H 108/87
- VG Frankfurt/Main, 15.07.1988 - VI/3 P 5012/87
- VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine …
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Dies hat zur Folge, daß die Ausländerbehörde Ausländern, die unter Mißachtung der geltenden Einreisebestimmungen eingereist sind, grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erteilen darf (BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1979 -- 1 C 56.77 --, BVerwGE 57, 252 ff.; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133; Urteil v. 4. September 1986 -- 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.).Auch in diesem Fall würde die nachträgliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den von vornherein ins Auge gefaßten Aufenthaltszweck eine Verwirklichung der mit dem Sichtvermerkszwang beabsichtigten wirksamen Steuerung und Kontrolle der Einreise von Ausländern verhindern, da Ausländer, die sich den Einreisesichtvermerk unter Täuschung über ihre wahren Aufenthaltsabsichten beschafft haben, darauf hoffen könnten, nach ihrer Einreise von der im Inland zuständigen Ausländerbehörde doch noch eine Aufenthaltserlaubnis für den von Anfang an verfolgten, im Sichtvermerksverfahren aber gerade nicht erlaubten Zweck zu erhalten (BVerwG, Urteil v. 4. September 1986, a.a.O.).
Fehlt es daran, wird nach der Lebenserfahrung in der Regel davon auszugehen sein, daß der Ausländer schon zum Zeitpunkt seiner Einreise einen über den -- allein erlaubten -- Besuchszweck hinausgehenden Aufenthalt angestrebt hat und somit sein weiterer Aufenthalt grundsätzlich Belange im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beeinträchtigen würde (BVerwG, Urteil v. 4. September 1986, a.a.O., S. 2).
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Dies hat zur Folge, daß die Ausländerbehörde Ausländern, die unter Mißachtung der geltenden Einreisebestimmungen eingereist sind, grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erteilen darf (BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1979 -- 1 C 56.77 --, BVerwGE 57, 252 ff.; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133; Urteil v. 4. September 1986 -- 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.).Rn. 29 Entgegen der Ansicht des Antragstellers verbietet sich die Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auch nicht deshalb, weil die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen in seinem Fall überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für ihn eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1978 -- 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133).
- BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung …
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Rn. 29 Entgegen der Ansicht des Antragstellers verbietet sich die Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auch nicht deshalb, weil die Einhaltung der Sichtvermerksbestimmungen in seinem Fall überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für ihn eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte bedeuten würde (vgl. BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1978 -- 1 B 243.78 --, NJW 1979, 1116; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133).Diese weitgehende Ausdehnung einer Härtefallregelung würde dem Grundsatz widersprechen, daß im Falle einer Umgehung von Einreisebestimmungen eine Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen außergewöhnlicher und gewichtiger Umstände nach den konkreten Umständen des Einzelfalles erteilt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß v. 21. Juli 1978, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil v. 25. März 1976 -- VII OE 75/75 --;… Kanein, AuslR, 4. Aufl., Anm. 12 zu § 5 AuslG).
- Drs-Bund, 12.03.1986 - BT-Drs 10/5171
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Durch diese Neuregelung sollte der bis dahin bestehenden unkontrollierten Einreise einer Vielzahl von Studienbewerbern, unter anderem aus dem Iran, begegnet werden, die ohne vorherige Prüfung ihrer fachlichen Eignung und wirtschaftlichen Absicherung mit Touristenvisa in die Bundesrepublik Deutschland gekommen waren (vgl. Bundestags-Drucksache 10/5171 v. 12. März 1986, S. 10; Wollenschläger, ZAR 1986, 155, 161). - BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86
Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk - …
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Dies hat zur Folge, daß die Ausländerbehörde Ausländern, die unter Mißachtung der geltenden Einreisebestimmungen eingereist sind, grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erteilen darf (BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1979 -- 1 C 56.77 --, BVerwGE 57, 252 ff.; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133; Urteil v. 4. September 1986 -- 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.). - BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88
Dies hat zur Folge, daß die Ausländerbehörde Ausländern, die unter Mißachtung der geltenden Einreisebestimmungen eingereist sind, grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erteilen darf (BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1979 -- 1 C 56.77 --, BVerwGE 57, 252 ff.; Beschluß v. 26. Januar 1984 -- 1 B 12.84 --, InfAuslR 1984, 133; Urteil v. 4. September 1986 -- 1 C 15.86 --, InfAuslR 1987, 1 ff.).
- VGH Hessen, 16.01.1990 - 12 TH 3290/89
Aufenthaltserlaubnis: öffentliches Interesse am Sofortvollzug; …
Der Antragsteller hat nämlich bei seiner letzten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Sichtvermerksvorschriften umgangen, ohne einen etwa später eingetretenen Sinneswandel plausibel zu machen, und deshalb beeinträchtigt sein Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, DVBl. 1984, 569; BVerwG, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2; BVerwG, 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 18.05.1989 -- 13 TH 3329/88 --; Hess. VGH, 14.03.1989 -- 12 TH 741/89 --, EZAR 105 Nr. 23 = NVwZ-RR 1989, 432). - VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89
Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der …
Rn. 5 Zwar fehlt in dem angefochtenen Bescheid jegliche auch nur andeutungsweise (was gegebenenfalls ausgereicht hätte, vgl. Hess. VGH, 27.04.1989 - 13 TH 4728/88 -) Begründung dafür, weshalb die Ausreisefrist gerade auf einen Monat nach Zustellung des Bescheids festgesetzt wurde; dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen - um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG - auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hess. VGH, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88 -). - VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der …
Rn. 13 In dem angefochtenen Bescheid fehlt nämlich jegliche auch nur andeutungsweise (was gegebenenfalls ausgereicht hätte, vgl. Hess. VGH, 27.04.1989 - 13 TH 4728/88 -) Begründung dafür, weshalb die Ausreisefrist gerade auf vier Wochen nach Zustellung des Bescheids festgesetzt wurde; dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Satz 3 HessVwVfG dar, wonach die Begründung von Ermessensentscheidungen - um eine solche handelt es sich bei der Bemessung der Ausreisefrist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG - auch die Gesichtspunkte erkennen lassen soll, von denen die Behörde bei Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hess. VGH, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88 -).
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