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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7578
VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88 (https://dejure.org/1988,7578)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1988 - 13 TH 3428/88 (https://dejure.org/1988,7578)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 13 TH 3428/88 (https://dejure.org/1988,7578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 2 AuslG, § 10 Abs 1 AuslG, § 21 Abs 3 AuslG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88
    Wegen dieser weitreichenden Wirkung der Ausweisung mißt das Bundesverfassungsgericht der Vorschrift des § 80 Abs. 1 VwGO, wonach Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben, im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Ausländers besondere Bedeutung bei, weil deren sofortige Vollziehung den Ausländer zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zwingt und vom Ausland aus die Rechtsverteidigung gegen die Ausweisung, wie sie durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet wird, nur unvollkommen möglich ist (vgl. BVerfGE 35, 382).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88
    Hieraus folgt, daß der Antragsteller grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung eines Fremdenpasses hat, sondern ihm lediglich ein Fremdenpaß nach pflichtgemäßem Ermessen ausgestellt werden kann, wobei der Ermessensspielraum der Behörde weit ist (vgl. BVerwGE 42, 143 ).
  • VG Kassel, 10.12.1976 - IV H 566/76
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88
    Rn. 4 Da die Ausländerbehörde vorliegend die Versagung der Aufenthaltserlaubnis mit der Ausweisung verbunden hat, muß, um den von Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzanspruch zu gewährleisten, einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis bereits dann gewährt werden, wenn das öffentliche Interesse die sofortige Vollziehung der Ausweisungsverfügung nicht erfordert (so bereits Verwaltungsgericht Kassel, Beschluß vom 10. Dezember 1976 - IV H 566/76 - <NJW 1977, 512>, das diese Auffassung allerdings später (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980 ) wieder aufgegeben hat;… im Ergebnis ebenso Kanein, Ausländerrecht, 4. Auflage, Rdnr. 85 zu § 10 AuslG; vgl. auch OVG Münster, Beschluß vom 31. Mai 1977, - IV B 327/77 - <NJW 1978, 510>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1977 - IV B 327/77
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.1988 - 13 TH 3428/88
    Rn. 4 Da die Ausländerbehörde vorliegend die Versagung der Aufenthaltserlaubnis mit der Ausweisung verbunden hat, muß, um den von Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzanspruch zu gewährleisten, einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis bereits dann gewährt werden, wenn das öffentliche Interesse die sofortige Vollziehung der Ausweisungsverfügung nicht erfordert (so bereits Verwaltungsgericht Kassel, Beschluß vom 10. Dezember 1976 - IV H 566/76 - <NJW 1977, 512>, das diese Auffassung allerdings später (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980 ) wieder aufgegeben hat;… im Ergebnis ebenso Kanein, Ausländerrecht, 4. Auflage, Rdnr. 85 zu § 10 AuslG; vgl. auch OVG Münster, Beschluß vom 31. Mai 1977, - IV B 327/77 - <NJW 1978, 510>).
  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 12 TH 3290/89

    Aufenthaltserlaubnis: öffentliches Interesse am Sofortvollzug; …

    Eine derartige Folgerung ist jedoch nicht zwingend, sondern allein davon abhängig zu machen, ob das öffentliche Interesse an einer sofortigen Ausreise des Ausländers gegenüber dessen privatem Interesse zurückzutreten hat, das Hauptsacheverfahren über die Ausweisungsverfügung und die Versagung der Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus zu betreiben (…vgl. dazu Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 872; Hess. VGH, 20.12.1988 -- 13 TH 3428/88 --;… a.A. Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, Rdnr. 260, der für eine automatische Anordnung des Suspensiveffekts hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis für den Fall eintritt, daß die Ausweisungsverfügung nicht für sofort vollziehbar erklärt worden ist).

    Nach alledem kann eine interessengerechte und den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips und des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügende Entscheidung über den vorläufigen Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet während des Widerspruchs- und Klageverfahrens hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis einerseits und der Ausweisungsverfügung andererseits nur getroffen werden, wenn die unterschiedlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aus den Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 2 Satz 2 sowie des § 10 Abs. 1 AuslG und die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in den beschriebenen Fallkombinationen angemessen berücksichtigt werden; eine mehr oder weniger automatische Aussetzung der Vollziehung der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für den Fall, daß eine gleichzeitig ergangene Ausweisungsverfügung nicht für sofort vollziehbar erklärt worden ist, ist danach ausgeschlossen (Hess. VGH, 26.01.1989 -- 12 TH 3793/88 --; Hess. VGH, 28.03.1989 -- 12 TH 4107/87 --; Hess. VGH, 14.04.1989 -- 12 TH 281/89 --; Hess. VGH, 17.05.1989 -- 12 TH 805/89 --; Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 --; a.A. indes Hess. VGH, 20.12.1988 -- 13 TH 3428/88 --, InfAuslR 1989, 87).

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