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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32845
OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09 (https://dejure.org/2011,32845)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - 13 U 108/09 (https://dejure.org/2011,32845)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 13 U 108/09 (https://dejure.org/2011,32845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • erbrechtsiegen.de

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen - Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage; Anforderungen an die Form des Ausschlusses der Vererblichkeit des Pflichtteilsanspruchs; Rechtsnatur der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Stufenklage; Anforderungen an die Form des Ausschlusses der Vererblichkeit des Pflichtteilsanspruchs; Rechtsnatur der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss der Vererblichkeit und die Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 985
  • FamRZ 2011, 1681
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).

    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).

    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, jew. m.w.N.).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Pflichtteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
    Die Nachlassteilhabe der Abkömmlinge ist Ausdruck einer Familiensolidarität, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Abkömmlingen besteht; insoweit hat das Pflichtteilsrecht die Funktion , die Fortsetzung des ideellen und wirtschaftlichen Zusammenhangs von Vermögen und Familie über den Tod des Vermögensinhabers hinaus zu ermöglichen (vgl. BVerfG Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03= BVerfGE 112, 332).

    Dies gilt insbesondere, als die Nachlassteilhabe der Abkömmlinge Ausdruck einer Familiensolidarität ist, die in grundsätzlich unauflösbarer Weise zwischen dem Erblasser und seinen Abkömmlingen besteht und das Pflichtteilsrecht die Funktion hat, die Fortsetzung des ideellen und wirtschaftlichen Zusammenhangs von Vermögen und Familie über den Tod des Vermögensinhabers hinaus zu ermöglichen (BVerfG Beschluss vom 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03= BVerfGE 112, 332).

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 196/08

    Qualifizierung eines Verzichts auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
    Aufgrund der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs durch § 852 Abs. 1 ZPO ist lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten einzel- gesamtvollstreckungsrechtlich aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08 = WM 2009, 710; BGH, Urteil vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517).

    Desgleichen betrifft die Entscheidung des BGH vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517, wonach der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners darstellt, nicht die Entstehung des Anspruchs, sondern abermals nur den (hier gesamt-) vollstreckungsrechtlichen Zugriff durch Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten.

  • BGH, 26.02.2009 - VII ZB 30/08

    Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs vor vertraglicher Anerkennung oder …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2011 - 13 U 108/09
    Aufgrund der Pfändungsbeschränkung des Pflichtteilsanspruchs durch § 852 Abs. 1 ZPO ist lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten einzel- gesamtvollstreckungsrechtlich aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08 = WM 2009, 710; BGH, Urteil vom 25.06.2009 - IX ZB 196/08 = WM 2009, 1517).

    Lediglich seine zwangsweise Verwertbarkeit für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten ist aufschiebend bedingt, nicht hingegen die Entstehung des Anspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08, juris Tz 7 = WM 2009, 710).

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 4 U 1676/19

    Fehler bei der Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes

    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH NJW 1982, 235; NJW 2006, 2626; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. Juni 2011 - 13 U 108/09 -, Rn. 373 - 374, juris;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 9, Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Die Beschwer des unterlegenen Auskunftsklägers hingegen richtet sich nicht nach dem Auskunftsaufwand des Beklagten, sondern nach dem ebenfalls gemäß § 3 ZPO festzusetzenden Wert der verlangten Auskunft und dieser regelmäßig nach einem Bruchteil des Werts des Zahlungsanspruchs, der durch die Auskunft vorbereitet werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 24.02.2011, 19 W 38/10; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil v. 08.06.2011, 13 U 108/09, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2025 - 7 U 51/24

    Berufung eines Pflichtteilsberechtigten gegen die Abweisung der …

    Rn. 35 Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache wegen der folgenden Stufen in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05 -, Rn. 13 ff., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Juni 2011 - 13 U 108/09 -, Rn. 35 f., juris;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 538 ZPO, Rn. 48).
  • LG Halle, 20.09.2024 - 1 O 45/23

    Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs durch den Nachlassinsolvenzverwalter bei …

    Rn. 40 2. Vor diesem Hintergrund kann es grundsätzlich auf sich beruhen, ob - was bislang soweit ersichtlich in der Rechtsprechung ebenfalls noch nicht entschieden worden ist - der Nachlassinsolvenzverwalter kraft Amtes dazu berechtigt ist, die Voraussetzungen des § 852 ZPO herbeizuführen, wenn und soweit der Schuldner zu Lebzeiten den Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht hat (zum Entfall des Schutzzwecks von § 852 ZPO nach dem Tod des Schuldners nur OLG Brandenburg ErbR 2011, 248 (250)).
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