Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.02.1995 - 13 U 136/94, 13 U 138/94 |
Zitiervorschläge
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 13 U 136/94, 13 U 138/94 (https://dejure.org/1995,28440)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie kann sich der Schuldner gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft wehren? (IBR 1996, 62)
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18
Einstweilige Verfügungverfügungsverfahren: Unterlassungsverfügung gegen die …
In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet dies mangels Insolvenzgefahr lediglich die Gefahr eines Zinsschadens wegen der unberechtigten Inanspruchnahme der Bürgschaft (…vgl. zur Bewertung eines Anspruches auf Unterlassen der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft Herget, in: Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16, Einstweilige Verfügung, 32. Auflage 2018; LG Bonn, Beschluss vom 14.02.2008 - 6 T 27/08, juris auch auf den Zinsschaden als Interesse abstellend: OLG Celle, Beschluss vom 01.02.1995 - 13 U 136/94, juris).
dejure.org
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