Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.08.1987 - 13 U 140/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1987, 715
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.05.1988 - 13 U 140/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 169
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1968 - VI ZR 191/66
Verrechnung von Leistungen auf Beitragsrückstände zwischen Arbeitnehmer und …
Auszug aus OLG Köln, 25.05.1988 - 13 U 140/87
Arbeitnehmerbeiträge an den Sozialversicherungsbeiträgen sind i. S. des § 529 RVO dem SVT unberechtigt vorenthalten, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten die Beitragsteile bei der Lohnzahlung vom Lohn abgezogen und sie an dem festgesetzten Zahltag (hier: der 8. des folgenden Monats) nicht an den SVT abgeführt hat (vgl. BGH VersR 68, 964).
- OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Tilgungsbestimmung
Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht - Strafsenat - (JR 1988, 478, 479; ähnlich OLG Köln, VersR 1989, 169, allerdings für den Fall der Zahlung durch einen Vergleichsverwalter) für den auch hier vorliegenden Fall der Zahlung nach Fälligkeit meint, der Gesichtspunkt der Vermeidung der Strafbarkeit sei hier ohne Bedeutung, so daß mangels einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung durch den Arbeitgeber sich die Anrechnung hier nach §§ 366 Abs. 2, 367 BGB richte, also die für die Klägerin lästigere Schuld, nämlich die Arbeitgeberanteile zuerst getilgt werden müßten, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen. - SG Aachen, 13.08.2004 - S 11 RJ 14/02
Rentenversicherung
Rn. 20 Die Haftung eines (ehemaligen) Geschäftsführers einer juristischen Person wegen der Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung hat ihre gesetzliche Grundlage nach ständiger Rechtsprechung in § 823 Abs. 2 BGB und ist privatrechtlicher Natur (vgl. etwa die auch von der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGHZ vom 15.10.1996 VI ZR 319/95 und vom 01.10.1991 VI ZR 374/90; ferner etwa Urteil vom 16.05.2000 VI ZR 90/99, NJW 2000, 2993 ff; Urteil vom 15.10.1996 VI ZR 327/95, ZIP 1996, 1989 ff; Urteil vom 04.07.1989 VI ZR 23/89, DB 1989, 1851; Urteil vom 18.05.1976 VI ZR 241/73, BB 1976, 1032; aus der OLG-Rechtsprechung etwa OLG Rostock, Beschluss vom 16.06.1997 1 W 47/96; OLG Köln, Urteil vom 23.08.1996 11 U 19/96, GmbHR 1997, 308 ff; Urteil vom 25.05.1988 13 U 140/87, DB 1988, 1588 f; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.1985 1 U 77/84, VersR 1986, 1086;… aus der Literatur etwa Kissel, GVG, 3. Aufl., 2001, § 13, Rn 131).
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