Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.02.1990 - 13 U 162/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 78
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 5 U 116/10
Werkvertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Umbau eines Automobilwerkes
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) ist einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zedierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.Hinsichtlich ersterer ist der Klägerin ein Bestreiten mit Nichtwissen verwehrt, denn - wie bereits ausgeführt - ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990, 13 U 162/89, VersR 1992, S. 78, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.02.2002, 24 U 129/01, MDR 2002, S. 1148, zitiert nach Juris) einem Zessionar das Bestreiten von Umständen, die zur Begründung der zitierten Forderung geführt haben, mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet.
- OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen
(vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1407; OLG Köln VersR 1992, 78).. - OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 113/15
Druckventil für Verdichter - Ansprüche wegen Patentverletzung; Kreuzlizenzvertrag …
Rn. 108 Dem Zessionar ist aber das Bestreiten des Vorbringens des Schuldners zu den Umständen des Entstehens der Forderung mit Nichtwissen prozessual nicht gestattet (OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990 - 13 U 162/89). - AG Neuruppin, 28.01.2000 - 42 C 297/98 Der Dritte muß sich daher prozessual gleich behandeln lassen, wie es auch für den Zedenten geboten gewesen wäre (so auch OLG Köln, NJW-RR 1995, 1407; VersR 1992, 78).
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