Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.07.1982 - 13 U 208/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Papierfundstellen
- VersR 1984, 243
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73
Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1982 - 13 U 208/80
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß den Hersteller eines Erzeugnisses, von dem spezielle, nicht allgemein und nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren für andere Rechtsgüter, wie die körperliche Unversehrtheit von Menschen und das Eigentum, ausgehen können, eine Verpflichtung zur entsprechenden Aufklärung und Warnung trifft (vgl. BGH VersR 55, 765; 1975, 538 = NJW 75, 824; WM 75, 758 (760) ; 81, 1106 (1107); Diederichsen NJW 78, 1281; Kullmann WM 81, 1322 ). - BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1982 - 13 U 208/80
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß den Hersteller eines Erzeugnisses, von dem spezielle, nicht allgemein und nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren für andere Rechtsgüter, wie die körperliche Unversehrtheit von Menschen und das Eigentum, ausgehen können, eine Verpflichtung zur entsprechenden Aufklärung und Warnung trifft (vgl. BGH VersR 55, 765; 1975, 538 = NJW 75, 824; WM 75, 758 (760) ; 81, 1106 (1107); Diederichsen NJW 78, 1281; Kullmann WM 81, 1322 ). - BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1982 - 13 U 208/80
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß den Hersteller eines Erzeugnisses, von dem spezielle, nicht allgemein und nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren für andere Rechtsgüter, wie die körperliche Unversehrtheit von Menschen und das Eigentum, ausgehen können, eine Verpflichtung zur entsprechenden Aufklärung und Warnung trifft (vgl. BGH VersR 55, 765; 1975, 538 = NJW 75, 824; WM 75, 758 (760) ; 81, 1106 (1107); Diederichsen NJW 78, 1281; Kullmann WM 81, 1322 ).
- OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 71/16
Zum Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Deckenhakens …
Der Funktionszusammenhang ist so darzustellen, dass erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1995, VI ZR 27/94, NJW 1995, 1286) bzw. welche Verwendungsart zu unterlassen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1972, VI ZR 194/70, NJW 1972, 2217; OLG Hamm, Urteil vom 29.07.1982, 13 U 208/80, VersR 1984, 243).
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