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| OLG Stuttgart, 11.05.1966 - 13 U 22/66 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Einfirmenvertreter, arbeitsgerichtliche Zuständigkeit, Verbot mit Erlaubisvorbehalt, Genehmigungsvorbehalt, ustimmungsvorbehalt
Wird zitiert von ...
- BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04
Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater
Auf diese Rechtslage stellt § 92a HGB ab (LAG Nürnberg 21. Mai 2001 - 7 Ta 95/01 - LAGE ArbGG 1979 § 48 Nr. 14; OLG Düsseldorf 5. März 1997 - 16 W 7/97 - OLGR Düsseldorf 1997, 128; OLG Stuttgart 11. Mai 1966 - 13 U 22/66 - BB 1966, 1396;… Baumbach/Hopt HGB § 92a Rn. 3;… Brüggemann in Großkomm. HGB § 92a Rn. 3;… Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer HGB § 92a Rn. 6;… MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene § 92a Rn. 10;… Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch HGB § 92a Rn. 2).Diese Grenze ist auch dann maßgebend, wenn der Handelsvertreter in diesen Monaten nicht arbeitet und nichts verdient (OLG Stuttgart 11. Mai 1966 - 13 U 22/66 - BB 1966, 1396).
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