Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer Verwirkung im Bereich des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG); Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 35/11
- OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09
Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 8 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58;… Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42;… Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, zit. nach juris, Tz. 23;… Urt. v. 14.06.2004, II ZR 392/01, zit. nach juris, Tz. 19 jeweils m.w.N.).Der BGH - und zwar auch der XI. Zivilsenat in neueren Entscheidungen als der zitierten - fasst die Verwirkung weiter, indem er ausführt, dass eine Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung in Betracht komme, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (z.B. Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58;… Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42 jeweils m.w.N.).
- BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10
Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 8 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (…BGH, Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58; Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42;… Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, zit. nach juris, Tz. 23;… Urt. v. 14.06.2004, II ZR 392/01, zit. nach juris, Tz. 19 jeweils m.w.N.).Der BGH - und zwar auch der XI. Zivilsenat in neueren Entscheidungen als der zitierten - fasst die Verwirkung weiter, indem er ausführt, dass eine Verwirkung als Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung in Betracht komme, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (…z.B. Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58; Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42 jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Zwar hat der BGH (Urt. v. 20.05.2003, XI ZR 248/02, zit. nach juris, Tz.14) ausgeführt, dass das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, keinen Schluss darauf zulasse, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen.Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Entscheidung des BGH vom 20.05.2003 (XI ZR 248/02, zit. nach juris, Tz 14).
- BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Für die Verwirkung kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte von seinem Recht, um dessen Verwirkung es geht, Kenntnis hat (BGH, Urt. v. 16.03.2007, V ZR 190/06, zit. nach juris, Tz. 8;… Urt. v. 27.06.1957, II ZR 15/56, zit. nach juris, Tz. 13). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 24 Dass man im Rahmen der Verwirkung auf die Art und Relevanz des Fehlers abstellt, führt auch nicht zu einem Unterlaufen der BGH-Rechtsprechung (z.B. BGH, Urt. v. 28.06.2011, XI ZR 349/10, zit. nach juris, Tz. 39) wonach die Art des Fehlers und seine Relevanz für die Frage, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, unerheblich sind. - BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 8 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (…BGH, Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58;… Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42; Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, zit. nach juris, Tz. 23;… Urt. v. 14.06.2004, II ZR 392/01, zit. nach juris, Tz. 19 jeweils m.w.N.). - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Für die Verwirkung kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte von seinem Recht, um dessen Verwirkung es geht, Kenntnis hat (…BGH, Urt. v. 16.03.2007, V ZR 190/06, zit. nach juris, Tz. 8; Urt. v. 27.06.1957, II ZR 15/56, zit. nach juris, Tz. 13). - BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 29 Der Annahme der Verwirkung steht schließlich auch nicht das Urteil des XI. Zivilsenats vom 26.10.2010 (XI ZR 367/07, zit. nach juris, Tz. 36 i.V.m. Tz 13) entgegen, in dem die Ausführungen des dortigen Berufungsgerichts bestätigt wurden, wonach eine Verwirkung ausscheide, weil die beklagte Bank nicht dargetan habe, dass sie im Vertrauen auf die beiderseitige Erfüllung des Darlehensvertrages nachteilige und nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen habe. - BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04
Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch maßgeblich von dem Sachverhalt, der der BGH-Entscheidung vom 12.12.2005 (II ZR 327/04, zit. nach juris, Tz. 25) zugrunde lag. - BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Köln, 28.11.2012 - 13 U 221/11
Rn. 8 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (…BGH, Urt. v. 15.11.2011, XI ZR 54/09, zit. nach juris, Tz. 58;… Urt. v. 05.07.2011, XI ZR 306/10, zit. nach juris, Tz. 42;… Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, zit. nach juris, Tz. 23; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 392/01, zit. nach juris, Tz. 19 jeweils m.w.N.). - BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02
Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00
Anforderungen an die Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung
- OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag
Anders als in vom Senat bereits entschiedenen Fällen (z.B. knapp 13 Jahre im Senatsurteil v. 28.11.2012, 13 U 221/11, n.v., über sieben Jahre im Senatsurteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, zit. nach juris, Tz. 23) betrug der Zeitraum zwischen der Aushändigung der Widerrufsbelehrung im November/Dezember 2004 und der Ausübung des Widerrufs Ende April 2011 rund sechs Jahre und fünf Monate.Es bedarf aber auch insoweit eines gewissen Zeitablaufes bis die Darlehensgeberin aufgrund der vollständigen Rückzahlung der Darlehensvaluta nicht mehr mit einem Widerruf und einer sich daran anknüpfenden Rückabwicklung rechnen muss, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen darf (Senatsurteil v. 28.11.2012, 13 U 221/11, n.v. sowie Senatsurteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, zit. nach juris, Tz. 24).
- LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17
Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen …
Dies ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn es sich - wie hier - um eine bloße Ungenauigkeit und damit um eine rein formale Fehlerhaftigkeit der Belehrung handelt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11; Urteil vom 23.11.2012 - 13 U 221/11; Beschluss vom 13.04.2016, Az.: 13 U 241/15; Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14).
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