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| OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1285
- MDR 1975, 755
- VersR 1976, 1050
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 10.06.1971 - 5 U 13/71
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74
Wenn der geschädigte Kfz-Eigentümer das Unfallfahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert und ein Ersatzfahrzeug erworben hat, so kann er nicht mehr nachträglich zu seinem Vorteil nach den fiktiven Reparaturkosten abrechnen (i. A. an OLG Frankfurt VersR 1973, 672 u. 675; OLG Stuttgart VersR 1973, 669). - OLG Frankfurt, 29.02.1972 - 14 U 95/71
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74
Wenn der geschädigte Kfz-Eigentümer das Unfallfahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert und ein Ersatzfahrzeug erworben hat, so kann er nicht mehr nachträglich zu seinem Vorteil nach den fiktiven Reparaturkosten abrechnen (i. A. an OLG Frankfurt VersR 1973, 672 u. 675; OLG Stuttgart VersR 1973, 669).
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Für die zuerst dargestellte Meinung kann sich insbesondere ein Urteil des Kammergerichts vom 27. September 1973 (VersR 1974, 576, 577;… dazu Klimke a. a. O.) auf wohl überwiegende Zustimmung berufen, wobei auf die dortige Zusammenstellung des Meinungsstands verwiesen werden kann; ebenso OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG München VersR 1975, 144; OLG Karlsruhe/Freiburg NJW 1975, 1285; LG Frankfurt/M. VersR 1975, 190. - OLG Nürnberg, 24.02.1983 - 2 U 4216/82 Ersatz von fiktiven Reparaturkosten bei Ersatzbeschaffung | 1. Der Geschädigte in einem Kraftfahrzeug-Verkehrsunfall, der seinen Schaden durch Ersatzbeschaffung behoben hat, kann jedenfalls dann keinen Anspruch auf Ersatz von fiktiven Reparaturkosten geltend machen, wenn diese beachtlich höher liegen als die auszugleichenden Kosten der Ersatzbeschaffung (Vergleiche BGH, 1976-03-23, VI ZR 41/74, VersR 1976, 874; Vergleiche KG Berlin, 1976-07-01, 12 U 268/76, VersR 1977, 229; Vergleiche OLG Karlsruhe, 1975-03-19, 13 U 221/74, VersR 1976, 1050).
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