Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 13 U 231/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 26.11.2013 - 25 U 5/13
Geltendmachung von Gebührenforderungen eines Steuerberaters bei Fehlen der …
Rn. 38 Die auf diese Weise erst während des Rechtsstreits nachgeholte Vervollständigung der ursprünglichen Rechnungen ist zulässig und steht der Einforderbarkeit der auf dieser Grundlage geltend gemachten Honoraransprüche der Klägerin nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1998 - 13 U 231/97, Tz. 9, zitiert nach juris in Anlehnung an BGH, NJW-RR 1995, 758, 759 f.: Anwaltshonorar). - AG Warendorf, 26.11.2015 - 5 C 410/13
Steuerberatungsvertrag mit der Vereinbarung einer Pauschalabrechnung
Rn. 31 Zwar erkennt das Gericht durchaus, dass es Rechtsprechung gibt, die die nachträgliche Geltendmachung nicht ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 13 U 231/97 -, juris).
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