Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht; Aufsichtsversagen; Sturz in Gartenteich des Nachbarn
- RA Kotz
Kind stürzt in einen Teich - Aufsichtspflichtverletzung oder Verkehrssicherungspflichtverletzung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Sturzes in einen Teich aufgrund eines Unalls; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten mangels Abdeckung oder Umzäunung eines Teichs wegen eines Ertrinkungsunfalls; Sturz eines Kleinkindes in einen Teich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Rechtsfragen rund um den Gartenteich - Kinder, Mieter, Frösche - was die Gerichte sagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch einen Teich
Verfahrensgang
- LG Münster, 30.10.2000 - 15 O 298/00
- OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 233
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Das zeigt der Streitfall ebenso wie weitere in der Rechtsprechung behandelte Fälle (vgl. BGH VersR 94, 1486 m.w.N., OLG Hamm, VersR 96, 643). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Denn Art und Umfang der Verkehrssicherungspflichten bestimmen sich nicht nur nach der Intensität der Gefahr, sondern auch nach den Sicherungserwartungen des Verkehrs (BGH VersR 85, 336 (337)). - OLG Hamm, 28.04.1995 - 9 U 51/94
Eigentümer; Hausgrundstück; Gartenteich; Kind; Aufsicht; Sorgeberechtigter
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00
Das zeigt der Streitfall ebenso wie weitere in der Rechtsprechung behandelte Fälle (vgl. BGH VersR 94, 1486 m.w.N., OLG Hamm, VersR 96, 643).
- OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18
Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit …
Rn. 66 (1) Es ist davon auszugehen, dass Teiche ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Kinder begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 20.09.1994, VI ZR 162/93, Rn. 9 m.w.N., juris; OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2001, 13 U 253/00, beck-online; BGH, Urteil vom 23.05.1995, VI ZR 384/94, beck-online).Insofern wirkt das Vertrauen, das ein Grundstückseigentümer bzw. sonst Verkehrssicherungspflichtiger in die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht setzen kann, zurück auf die Sicherungspflichten (OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2001, 13 U 253/00, juris; BGH…, Urteil vom 20.09.1994, a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.04.1992, VI ZR 314/91, juris; BGH, Urteil vom 23.05.1995, VI ZR 384/94, juris).
- OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06
Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen …
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH VersR 1994, 1486; OLG Stuttgart VersR 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233). - OLG Brandenburg, 30.01.2024 - 3 U 30/22
Zahlungsanspruch eines Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen …
Deshalb war die Gefahr, dass Kinder den Teich im Rahmen ihres Spiel- und Erkundungsdranges aufsuchen und dabei zu Schaden kommen, für sie nicht ganz fernliegend, selbst wenn sie die Mieter auf diese Gefahren hingewiesen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2001, 13 U 253/00).
- OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03
Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines …
Es bedarf damit immer nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch aus ex-ante Sicht für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 233). - LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
Wohnungseigentum: Abberufung des Verwalters wegen Zerstörung des …
Rn. 65 In anderen Fällen, in denen die nur die bloße Möglichkeit einer Schädigung bestand, ist eine Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers verneint worden (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 233). - LG Rostock, 04.07.2018 - 10 O 10/15
Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Aufsichtspflichtverletzung und …
Rn. 80 2) Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weiterer Gerichte (…vgl. BGH, a.a.O. Rn. 16, OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2001 - 13 U 253/00 - Rn. 24, LG Bonn…, Urteil vom 16. Mai 2008 - 3 O 503/07 - Rn. 16; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 5 U 39/95 -, Rn. 1 u 8, zitiert nach juris;… Hager in: Staudinger, BGB, Stand: 2009, § 823 Rn. E 45) zu einer Neutralisierung der Verkehrssicherungspflicht durch eine Aufsichtspflicht ergibt sich vorliegend kein anderes Ergebnis. - AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/06
Verkehrssicherungspflicht: Benutzen von in den Straßenraum ragenden Betonfüßen …
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233). - AG München, 08.12.2008 - 233 C 11364/08
Die Bastelstube im Kaufhaus oder Eltern haften für ihre Kinder selbst
Zur Abwehr dieser Gefahren ist zu allererst der Aufsichtspflichtige zuständig, weil ein umfassender Schutz für kleinere Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung gewährleistet ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.5.2001, NJW-RR 2002, S. 233 ff. [OLG Hamm 23.05.2001 - 13 U 253/00] ). - AG Daun, 27.09.2006 - 3 C 343/05
Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall infolge eines …
Hiernach sind die Vorkehrungen zu treffen, die nach der Intensität der Gefahr und den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich zumutbaren geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Nutzung drohen (BGH Versicherungsrecht 1994, 1486; OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 2005, 663; OLG Hamm NJW-RR 2002, 233 [OLG Hamm 23.05.2001 - 13 U 253/00] ).
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