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| OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 13 U 291/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Wechselsumme nebst Wechselunkosten und Provision gegen die Ausstellerin des Wechsels; Sittenwidrigkeit der Diskontierung eines Akzeptantenwechsels; Möglichkeit einer Schädigung von am Wechselbegebungsvertrag nicht beteiligten Personen; Pflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 11.11.1993 - 12 O 133/93
- OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 13 U 291/93
Papierfundstellen
- WM 1996, 1294
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.1983 - II ZR 39/83
Bank - Diskontierung - Akzeptantenwechsel - Sittenwidrigkeit - Geschäftsvermögen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 13 U 291/93
Die Beklagte verkennt nicht, daß die Diskontierung eines sog. Akzeptantenwechsels, wie er hier vorliegt, grundsätzlich nicht sittenwidrig ist, sondern daß weitere Umstände hinzutreten müssen, ehe der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt ist (BGH WM 1983, 1406). - OLG Frankfurt, 04.11.1992 - 19 U 33/92
Sittenwidrigkeit der Begebung eines Wechsel zur Begleichung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 13 U 291/93
Die Bank kann, ohne daß das rechtlich zu beanstanden wäre, bei ihrer Entscheidung, ob sie den Wechsel diskontieren will, ohne weiteres in Rechnung stellen, daß ihr auch der Aussteller haftet (…BGH a.a.O.; OLG Frankfurt WM 1993, 1710).
- OLG Hamm, 03.11.1998 - 7 U 21/98
Sittenwidrigkeit der Inanspruchnahme eines Wechselausstellers nur bei Kenntnis …
Zunächst ist die Wahl des Scheck-Wechsel-Verfahrens zur Begleichung von Forderungen und die Diskontierung von sogenannten Akzeptantenwechseln im Rahmen eines solchen Verfahrens als solche nicht sittenwidrig (vgl. BGHZ 56, 265, MDR 1971, 827; BGH v. 14.11.1983 - II ZR 39/83, MDR 1984, 379 = NJW 1984, 728; OLG Hamm NJW-RR 1995, 67 und v. 13.5.1986 - 7 U 13/86, NJW-RR 1987, 40; OLG Frankfurt v. 24.4.1995 - 4 U 36/94, WM 1995, 1497 und v. 4.11.1992 - 19 U 33/92, OLGR Frankfurt 1993, 130 = WM 1993, 1710; OLG Karlsruhe v. 30.12.1994 - 13 U 291/93, WM 1996, 1294).
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