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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9075
OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,9075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 348
  • VersR 1998, 882
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 13 U 31/97
    Auch nach der neuesten Entscheidung des BGH zu dieser Frage (BGH VersR 1997, 442 = NJW-RR 97, 277) muß die ärztliche Feststellung ausreichend erkennen lassen, daß der Arzt von einem bleibenden Schaden.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nennt als Voraussetzung für eine Treuwidrigkeit des Einwands ebenfalls dem Versicherten vom Versicherer zugemutete "Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten", "beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen" oder "umfangreiche Untersuchungen mit belastenden Eingriffen", die der Versicherte verweigert hätte, wenn er mit einer Anspruchsablehnung wegen Fristversäumnis hätte rechnen müssen (OLG Hamm VersR 1992, 1255; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882, 883; OLG Frankfurt OLGR 2001, 221, 222).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung …

    Dem Versicherer kann allerdings unter Beachtung des im Versicherungsverhältnis besonders zu beachtenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Berufung auf den Fristablauf versagt sein (…Senat Urt. v. 03.03.2005 - 12 U 371/04-; vgl. auch BGHZ 130, 171; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882;… Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O. AUB 94 § 7 Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12

    Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche …

    Rn. 51 Die Berufung auf den Fristablauf kann ausnahmsweise treuwidrig sein, wenn sie vom Versicherer verspätet ausgeübt wird (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1998, 882 m.w.N.; OLG Düsseldorf r+s 1997, 129 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 371/04

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf das Fehlen der …

    Dem untätigen Versicherer wäre wohl unter Beachtung des im Versicherungsverhältnis besonders zu beachtenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Berufung auf den Fristablauf versagt (vgl. auch BGHZ 130, 171; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882;… Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O. AUB 94 § 7 Rdn. 16).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01

    Unfallversicherung: Hinweispflicht des Versicherers auf eine fristgerechte …

    Da es dem Versicherer im Interesse der Versicherten jedoch möglich sein muss, auch nach Fristablauf noch eine Kulanzregelung zu prüfen, muss es sich insoweit um besonders beschwerliche Untersuchungen handeln, von denen der Versicherer annehmen konnte, dass der Versicherungsnehmer sich ihnen nicht unterzogen hätte, wenn er mit einer Ablehnung der Leistung wegen Fristablaufes gerechnet hätte (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1998, 260, 261).
  • LG Köln, 08.08.2007 - 26 O 667/04

    Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Befreiung …

    Zum anderen waren die Untersuchungen auch nicht mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten für den Kläger verbunden, die es rechtfertigen würden, der Beklagten eine Berufung auf die Obliegenheitsverletzung zu verwehren (vgl. hierzu BGH, VersR 1978, 1936; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 882; OLG Hamm, VersR 1992, 1255).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 363/02

    Unfallversicherung: Verspätete ärztliche Feststellung der Invalidität

    Ob der Versicherungsnehmer aus einem solchen Verhalten grundsätzlich schließen darf, der Versicherer wolle und werde den Fristablauf nicht geltend machen (so OLG Hamm, Urteil vom 29.9.1999 - 20 U 201/98, r+s 2000, 216) oder ob es dem Versicherer - im Interesse des Versicherungsnehmers - freistehen muss, die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Invaliditätsentschädigung noch nach Fristablauf ohne Rechtsnachteile zu prüfen (…vgl. Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 7 Rn 12), auch ohne sich dabei die Berufung auf die Fristversäumnis ausdrücklich vorbehalten oder die weiteren Ermittlungen unter Hinweis auf den Fristablauf als Kulanzprüfung kennzeichnen zu müssen (so OLG Köln, Urteil vom 5.11.1997-13 U 31/97, VersR 1998, 882), bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2008 - 5 U 664/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung von einem bedingungsgemäßen Unfall in …

    Hierzu genügt nach einhellig vertretener Ansicht nicht schon, dass der Versicherer vor der Ablehnung der Leistung in eine sachliche Prüfung eintritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, RuS 1999, 524; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 882 f.; OLG Hamm, RuS 1997, 130, OLG Frankfurt, VersR 1996, 618;… Prölss/Martin-Knappmann, VVG , 27. Aufl., § 7 AUB 94 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.04.2010 - 20 U 7/10

    Notwendigkeit einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung für einen …

    Jede andere Sichtweise würde dazu führen, dass ein Versicherer von vorneherein nicht mehr in Erwägung ziehen wird, eine Kulanzregelung zu prüfen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Celle VersR 2004, 1258; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882; OLG Frankfurt r+s 1995, 474).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06

    Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen …

    Die Rechtsprechung hat einen solchen Vertrauenstatbestand angenommen, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers nicht unerheblichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH VersR 1978, 1036; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882).
  • OLG Hamm, 30.08.2000 - 20 U 53/00

    Berufung des Versicherers auf nicht fristgerechte Feststellung des …

  • OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98

    Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche …

  • KG, 13.06.2003 - 6 U 31/02

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Geltendmachung der Invalidität mit …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.1997 - 13 U 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10449
OLG Stuttgart, 26.06.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,10449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,10449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 13 U 31/97 (https://dejure.org/1997,10449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzinszahlung über 27 Monate; Verstreichen der angemessenen Überlegungsfrist als Indiz einer vorbehaltlosen Mietzinszahlung; Erwartung des Mieters, der Vermieter werde den Mangel schon beseitigen, im Sinne einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Aufrechenbarkeit gegen Mietzins; verspätete Mietminderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 539
    Erhaltung des Mietminderungsrechts trotz Weiterzahlung der Miete

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 14.10.1999 - 19 U 142/99

    Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)

    Das Schreiben vom 27.6.1996 müßte jedoch einen ausdrücklichen Vorbehalt enthalten, durch den dem Vermieter verdeutlicht wird, daß der Mieter auf die kraft Gesetzes eingetretene Minderung nicht verzichtet (OLG Stuttgart WuM 1997, 619).

    Bereicherungsansprüche wegen in der Vergangenheit trotz Kenntnis des Mangels in voller Höhe bezahlten Mietzinses sind aber dann ausgeschlossen, wenn auch der Minderung selbst § 539 BGB entgegensteht; diese Vorschrift wäre gegenstandslos, wenn der Mieter trotz des Ausschlusses des Minderungsrechts einen Teil des bezahlten Mietzinses wieder im nachhinein (möglicherweise 30 Jahre lang) kondizieren könnte (vgl. OLG Stuttgart WuM 1997, 619, 620).

  • OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00

    Schriftform für Nachtragsvereinbarungen, durch die das Mietverhältnis verlängert …

    Dann muss dem Mieter im Hinblick auf mögliche Minderungsansprüche eine Überlegungsfrist von mehreren Monaten zugebilligt werden, so dass es unschädlich ist, wenn er zunächst die volle Miete weiter bezahlt (vgl. BGH NJW 74, 2233 f.; OLG Düsseldorf WuM 95, 435 f.; BGH MDR 76, 571; OLG Stuttgart WuM 97, 619 f.; BGH WuM 97, 488 (490);… Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 329, 331;… Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 98 f.;… Bub/Treier a. a. O. Rn. 1404, 1412 f.;… Schmidt-Futterer a. a. O. BGB § 539 Rn. 22, 28, 38, 41).
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des …

    Ein Ausschluss der Minderung kommt danach auch in Betracht, wenn der Mieter wiederholt Mängel beanstandet oder der Vermieter ihm Mängelbeseitigung versprochen hat, der Mieter aber trotz Ausbleibens der Abhilfe über einen längeren Zeitraum den Mietzins in voller Höhe weiter entrichtet, ohne einen Vorbehalt ausdrücklich zu erklären (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW 1997, 2674 ff.; OLG Stuttgart WuM 1997, 619 f.).
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