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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25117
OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22 (https://dejure.org/2025,25117)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2025 - 13 U 4/22 (https://dejure.org/2025,25117)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - 13 U 4/22 (https://dejure.org/2025,25117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung und Vertragsstrafe wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von Reinigungs- und Hygieneartikeln auf der Onlinehandelsplattform eBay

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23

    Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geltendmachung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht aus einem aufgrund einer missbräuchlichen Abmahnung geschlossenen Unterlassungsvertrag der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Es ist daher im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob das Verhalten des Abmahnenden vor, bei und nach der Abmahnung den Schluss rechtfertigt, dass deren Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, juris Rn. 36; vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 8, jew. m.w.N.).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände herangezogen werden, die gemäß § 8 Abs. 4 UWG aF einen Rechtsmissbrauch begründen, soweit sie auch im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Vertragsstrafe stehen (…vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, juris Rn. 21;… vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, juris Rn. 34; vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 8).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (…BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, juris Rn. 38;… vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, juris Rn. 40; vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 9).

    Dabei obliegt es ihm insbesondere, zur Klärung der in seiner Sphäre liegenden und dem Anspruchsgegner nicht bekannten Umstände vorzutragen (BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Jedoch kann es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn ein Verband bei der Durchsetzung von Wettbewerbsverstößen die eigenen Mitglieder systematisch anders behandelt als Nichtmitglieder (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Die von dem Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang verschiedentlich geforderte Gesamtabwägung, zu deren Vornahme er die bei ihm anhängigen Sachen an die Vorinstanzen zurückverwiesen hat (zuletzt: Urteil vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 32) stellen solche Einzelfallentscheidungen dar.

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Entscheidungen vom 26. Januar 2023 (I ZR 111/22) und vom 7. März 2024 (I ZR 83/23).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (…BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, juris Rn. 38; vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, juris Rn. 40;… vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Klagebefugnis zwar grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen Mitglieder verfügen (vgl. BGH Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, juris Rn. 32 ff.).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Entscheidungen vom 26. Januar 2023 (I ZR 111/22) und vom 7. März 2024 (I ZR 83/23).

  • OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22

    Vertragsstrafe aus einer wettbewerbsrechtlich motivierten …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Gerade dadurch entfernt sich der Verband von seiner selbst auferlegten Zielsetzung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 33).

    Diese im Vergleich zu Nichtmitgliedern erhebliche, durch sachliche Gründe nicht mehr gerechtfertigte, systematische Ungleichbehandlung verstärkt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Mitgliedersteuerung und einer Mittelverwendung, die stärker auf Ausschüttung als auf den Mitteleinsatz zur effektiven Bekämpfung von Missbräuchen auch in den eigenen Reihen gerichtet ist, den Eindruck einer Strategie, die darauf gerichtet ist, Mitgliederinteressen vor Kollektivinteressen zu stellen, obgleich letztere durchzusetzen das Satzungsziel sein soll (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 34).

    Durch eine gezielte, quantitativ beträchtliche zurückhaltende Verfolgungstaktik gegenüber eigenen Mitglieder werden Anreize geschaffen, der Organisation beizutreten und dadurch auch der effektiven Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen, welche der Verband in seiner Satzung verspricht, zu entgehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2023 - 6 U 147/22, juris Rn. 58).

  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Es ist daher im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob das Verhalten des Abmahnenden vor, bei und nach der Abmahnung den Schluss rechtfertigt, dass deren Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, juris Rn. 36;… vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 8, jew. m.w.N.).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände herangezogen werden, die gemäß § 8 Abs. 4 UWG aF einen Rechtsmissbrauch begründen, soweit sie auch im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Vertragsstrafe stehen (…vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, juris Rn. 21; vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, juris Rn. 34;… vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 8).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände herangezogen werden, die gemäß § 8 Abs. 4 UWG aF einen Rechtsmissbrauch begründen, soweit sie auch im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Vertragsstrafe stehen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, juris Rn. 21;… vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, juris Rn. 34;… vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, juris Rn. 38;… vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, juris Rn. 40;… vom 7. März 2024 - I ZR 83/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Eine unzumutbare Benachteiligung des angegriffenen Verletzers gegenüber anderen ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer grundsätzlich offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (…vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1996 - I ZR 7/94, juris Rn. 18; vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris Rn. 15, jew. m.w.N.).
  • LG Heilbronn, 20.12.2019 - 21 O 38/19

    IDO-Verband handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er eigene Mitglieder nicht …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    (b) Die Beklagte hat - vom Kläger nicht erheblich in Abrede genommen - unter Bezugnahme auf eine Zeugenaussage vor dem Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 38/19 KfH, Anlagen B 16 und B 17, Anlagenordner Beklagte) ausgeführt, dass der Kläger eigenen Mitgliedern bei Wettbewerbsverstößen zunächst einen Hinweis erteile.
  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22
    Eine unzumutbare Benachteiligung des angegriffenen Verletzers gegenüber anderen ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer grundsätzlich offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1996 - I ZR 7/94, juris Rn. 18;… vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris Rn. 15, jew. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2026 - 4 A 3451/25

    Abmahnverein IDO e.V. zurecht Verbandsklagebefugnis verweigert

    Rn. 87 Vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.5.2025 - I-4 U 78/22, 4 U 78/22 -, juris, Rn. 57 ff.; ebenso im Ergebnis OLG Köln, Urteil vom 21.6.2023 - I-6 U 147/22, 6 U 147//22 -, juris, Rn. 31 ff., und OLG Celle, Urteil vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - juris, Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.

    Wie der Kläger in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat, sind die vom OLG Hamm in seinem Urteil vom 27.5.2025 zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart - 2 U 152/21 -, des OLG Frankfurt am Main - 6 U 34/21 - und des OLG Köln - 6 U 67/21 - ebenso wie das den Kläger betreffende Urteil des OLG Celle vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - rechtskräftig.

    Dem entspricht, dass der Kläger nach Aussage einer Zeugin vor dem Landgericht Heilbronn, auf die das rechtskräftige Urteil des OLG Celle vom 25.2.2025 - 13 U 4/22 - juris, Rn. 23, Bezug nimmt, eigenen Mitgliedern bei Wettbewerbsverstößen zunächst einen Hinweis erteile.

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