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| OLG Oldenburg, 07.07.1986 - 13 U 41/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 935
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92
Streupflichten einer Stadtgemeinde
Soweit es um die Sicherung von Örtlichkeiten geht, an denen - wie vor Bahnhöfen und an Haltestellen - regelmäßig oder zu bestimmten Zeiten starker Fußgängerverkehr herrscht, kann den Pflichtigen eine gesteigerte Sicherungspflicht treffen (vgl. Senatsurteile BGHZ 40, 379, 383 und vom 13. Juli 1967 - III ZR 165/66 - MDR 1967, 822; OLG Oldenburg VersR 1988, 935 [OLG Oldenburg 07.07.1986 - 13 U 41/86]). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
Verkehrssicherungspflicht bei Lagerung von Streugut
Die von der Beschwerde hervorgehobene Tatsache, daß dem Bahnbetreiber oder dem von ihm mit Sicherungsmaßnahmen beauftragten Dritten wegen des Charakters der Bahn als Massenverkehrsmittel und ihren besonderen Gefahren je nach Fallgestaltung besondere Sicherungspflichten obliegen (vgl. etwa Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 205/79 - VersR 1981, 482; OLG Oldenburg, VersR 1988, 935), steht der Wertung des Berufungsgerichts nicht entgegen. - OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von …
Die dort bestehende Räum- und Streupflicht unterliegt dementsprechend deutlich höheren Sorgfaltsanforderungen als auf bloßen Zuwegen auf Privatgrundstücken oder im allgemeinen Straßenverkehr (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.07.1986 - 13 U 41/86, VersR 1988, 935). - OLG Bamberg, 09.07.2013 - 5 U 212/12
Verkehrssicherungspflicht - zur Räum- und Steupflicht auf Bahnsteigen - …
Soweit es um die Sicherung von Örtlichkeiten geht, an denen - wie vor Bahnhöfen und an Haltestellen - regelmäßig oder zu bestimmten Zeiten starker Fußgängerverkehr herrscht, kann den Pflichtigen eine gesteigerte Sicherungspflicht treffen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 98/92, NJW 1993, 2802 ff.; BGHZ 40, 379, 383 und Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 165/66, MDR 1967, 822; OLG Oldenburg VersR 1988, 935).
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