Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 831, § 847; UVV 48 § 15
Gabelstapler; Betriebsgelände; Privatstraße; Unfallverhütungsvorschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gabelstapler; Betriebsgelände; Privatstraße; Unfallverhütungsvorschrift; Betriebsunfall; Mitverschulden; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Feststellungsbegehren; Zukünftige Schäden
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.12.1999 - 14 O 365/99
- OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00
Im Fall eines Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift spricht nach ständiger Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu deren Verhinderung die Vorschrift erlassen worden ist (vgl. z.B. BGH NJW 1994, 945). - BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77
Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00
Zwar dient die Unfallverhütungsvorschrift in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer der Beklagten vor Arbeitsunfällen, sie stellt aber zugleich auch eine Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar, die gegenüber allen Personen zu wahren ist, die befugt das Betriebsgelände der Beklagten betreten bzw. befahren (vgl. BGH NJW 1957, 499; VersR 1963, 252; VersR 1967, 133; NJW 1978, 2032). - BGH, 11.12.1956 - VI ZR 20/56
Umfang der Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Abgrenzung zu …
Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 U 50/00
Zwar dient die Unfallverhütungsvorschrift in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer der Beklagten vor Arbeitsunfällen, sie stellt aber zugleich auch eine Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar, die gegenüber allen Personen zu wahren ist, die befugt das Betriebsgelände der Beklagten betreten bzw. befahren (vgl. BGH NJW 1957, 499; VersR 1963, 252; VersR 1967, 133; NJW 1978, 2032).
- LG Lübeck, 02.05.2024 - 14 S 68/23
Der Gabelstapler als Stolperfalle im Baumarkt
Eine dahingehende Verkehrssicherungspflicht ist von der Rechtsprechung konkret für den radfahrenden Verkehr anerkannt (OLG Hamm vom 16.10.2000, Az. 13 U 50/00; OLG Saarbrücken vom 11.2.2021, Az. 4 U 8/20).
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