Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.11.2013 - 13 U 59/12 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 07.06.2019 - 13 U 161/17
Planungsbedingte Baumängel: Architekt muss Vorschuss für Mängelbeseitigung …
Durch Urteil des Senats vom 13.11.2013 - 13 U 59/12, wurde die Bauträgerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von EUR 95.961,60 verurteilt.Die Akten des Landgerichts Freiburg im Breisgau, 2 O 181/14, des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 4 U 41/15, des Landgerichts Freiburg im Breisgau, 5 O 326/19, und des Senats, 13 U 59/12, waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
d) Aus denselben Erwägungen steht der Geltendmachung des Vorschusses auch nicht die Rechtskraft der Entscheidung des Senats vom 13.11.2013 (13 U 59/12) entgegen, durch die die Bauträgerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses an die Klägerinnen verurteilt und durch Teil-Anerkenntnisurteil festgestellt wurde, dass die Bauträgerin verpflichtet ist, sämtliche Kosten der Abdichtung und Sanierung der Tiefgarage nebst angrenzender Teile zu tragen.
aa) Nicht gefolgt werden kann den Beklagten, soweit sie meinen, den Klägerinnen sei die Geltendmachung einer weiteren Vorschussforderung verwehrt, da sie eine ursprünglich am 07.12.2013 beschlossene (Anlage B 7) und vom Sachverständigen Z... in dem vor dem Senat geführten Rechtsstreit, 13 U 59/12, noch vorgeschlagene Sanierungsplanung nicht durchgeführt und nicht zum Gegenstand des Vorprozesses auf Zahlung eines Kostenvorschusses gemacht haben.
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