Rechtsprechung
| OLG München, 06.07.1993 - 13 U 6930/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kommt ein Vertrag zustande, wenn Ausführungsfrist erst beim Zuschlag festgelegt wird? (IBR 1995, 369)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zuschlag mit neuer Bauzeitregelung: Kann Bieter entgangenen Gewinn verlangen? (IBR 1995, 370)
Wird zitiert von ... (2)
- VK Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - VK 17/05
Begriff des Zuschlags
Hinsichtlich des inhaltlichen Ausmaßes der Änderungen ist der Anwendungsbereich der in Rede stehenden Vorschriften danach nur dann eröffnet, wenn die Neuregelungen wesentliche Vertragsbestandteile zum Gegenstand haben, beispielsweise die Bitte um Zustimmung zu einer Skontogewährung (OLG Hamm, Urteil vom 14. Februar 1992 - 26 U 118/91 -), die erstmalige Bestimmung einer Ausführungsfrist (OLG München, Urteil vom 6. Juli 1993 - 13 U 6930/92) oder gar die Änderung einzelner Leistungen. - LG Hannover, 15.12.2021 - 7 O 251/18
Erstattung der Mehrkosten wegen nicht erbrachter Leistung trotz Fälligkeit i.R.e. …
Auch das zitierte Urteil des Oberlandesgericht München betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt (OLG München, Urteil vom 6.7.1993 Az 13 U 6930/92 ( Bauzeiten fehlen im Angebot, sind aber im Zuschlagsschreiben vorgegeben )).
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