Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 76/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Aufsichtspflichten eines Bademeisters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung, Bademeister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Aufsichtspflicht eines Bademeisters
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Amtspflichtverletzung des Bademeisters
Verfahrensgang
- LG Münster, 14.04.1999 - 10 O 545/98
- OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 76/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung …
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 76/99
Bei einer nicht bezifferten Feststellungsklage scheidet ein Grundurteil wesensmäßig aus (BGH NJW 1991, 1896). - OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94
Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad
Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 76/99
Seine Aufgabe bestand darin, nicht nur die Vorgänge um das Schwimmbecken zu beobachten, sondern insbesondere auch ins Wasser zu blicken (vgl. OLG Hamm, Senatsurteil vom 14. Dezember 1994, VersR 1996, 727 ff. m.w.N.).
- OLG Hamm, 18.10.2016 - 9 U 19/15
Unzulässiges Teilurteil
Deswegen scheidet ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag wesensmäßig aus (vgl. BGH NJW 1997, 3177; OLG Hamm Urt. v. 20.10.1999, - 13 U 76/99 -, juris;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 304, Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO § 169 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ; Umsatzsteuerbescheid; Steuerberatung; Zuvielzahlung von Umsatzsteuer; Steuerberater
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 1486 m.w.N.) hat der Steuerberater seinen Mandanten, von dessen Beratungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Es kommt darauf an, mit welchem Grad an Deutlichkeit (Evidenz) eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist und eine neue Antwort auf bisher anders entschiedene Fragen nahelegt (BGH NJW 1993, 3323, 3325). - EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
b) Allerdings sind die Fragen, die das Finanzgerichts Hamburg dem EuGH durch Beschluß vom 22. Dezember 1992 vorgelegt hat und die dann zu der Entscheidung vom 5. Mai 1994 (BStBl II, 548) geführt haben, in der Ausgabe der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" vom 26. März 1993, also noch vor Ablauf der hier bedeutsamen Einspruchsfrist am 22. Mai 1993, veröffentlicht worden.
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
Kredithaie
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Das braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. BVerfGE 60, 243, 246). - BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83
Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Die Möglichkeit, den Antrag auf einen weiteren Teil des angefochtenen Urteils zu erstrekken, bleibt dem Rechtsmittelführer lediglich verschlossen, wenn seiner Erklärung in der Rechtsmittelschrift zu entnehmen ist, daß er im übrigen auf das Rechtsmittel verzichte (BGHZ 88, 360, 363). - BFH, 29.01.1987 - V R 53/76
Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1987 - 1990 sind auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 29. Januar 1987 (BStBl II 1987, 516) ergangen, wonach jedes in einen Geldspielautomaten eingeworfene Geldstück ein Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen darstellt. - BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Vielmehr dürften die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte von den Schlußanträgen, die der Generalanwalt am 3. März 1994 in der dem EuGH vorgelegten Rechtssache gestellt hat (UR 1994, 178), überrascht worden sein (vgl. Lausterer, UR 1994, 183 m. ausf. Hinw. zur Rechtsprechung der Finanzgerichte), zumal selbst die EG-Kommission die deutsche Auffassung teilte, daß als Besteuerungsgrundlage beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der von dem Spieler tatsächlich eingesetzte Gesamtbetrag einschließlich der Spielgewinne anzusetzen sei (Antwort der Kommission vom 28. Oktober 1992 auf die Anfrage des Abgeordneten Rogalla, UR 1993, 194). - Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93
H. J. Glawe Spiel- und Unterhaltungsgeräte Aufstellungsgesellschaft mbH & Co. KG …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Vielmehr dürften die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte von den Schlußanträgen, die der Generalanwalt am 3. März 1994 in der dem EuGH vorgelegten Rechtssache gestellt hat (UR 1994, 178), überrascht worden sein (vgl. Lausterer, UR 1994, 183 m. ausf. Hinw. zur Rechtsprechung der Finanzgerichte), zumal selbst die EG-Kommission die deutsche Auffassung teilte, daß als Besteuerungsgrundlage beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der von dem Spieler tatsächlich eingesetzte Gesamtbetrag einschließlich der Spielgewinne anzusetzen sei (Antwort der Kommission vom 28. Oktober 1992 auf die Anfrage des Abgeordneten Rogalla, UR 1993, 194). - OLG Köln, 04.09.1998 - 6 U 82/96
Sekundärhaftung des Steuerberaters; Verjährung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Für die Kenntnisnahme höchstrichterlicher Entscheidungen wird einem Steuerberater ebenso wie einem Rechtsanwalt eine Karenzzeit von vier bis sechs Wochen zuzubilligen sein (OLG Köln, Urteil vom 4. September 1998, JURIS DOKNR 621813). - FG Baden-Württemberg, 31.05.1989 - XII K 980/85
Abgabenordnung; kein Steuererlaß bei Verletzung der Informationspflicht des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99
Späth (DStZ 1990, 281) vertritt die Ansicht, auch ein äußerst sorgfältiger und gewissenhafter Steuerberater könne nur auf die Veröffentlichungen im Bundessteuerblatt und nicht auch auf die in den steuerlichen Fachzeitschriften verwiesen werden.
- OLG Bamberg, 19.12.2024 - 3 U 85/24
Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen …
So muss er neuere höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung je nach Einzelfall erst nach ca. vier bis sechs Wochen ab Veröffentlichung in einer gängigen Fachzeitschrift kennen (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2000 - 13 U 76/99, BeckRS 2000, 30114020;… BeckOGK BGB/Teichmann, 01.08.2024, § 675 Rn. 1364). - OLG Bremen, 04.07.2013 - 1 SchH 10/12
Wahrung der Frist zur Einreichung einer Entschädigungsklage wegen überlanger …
Soweit sie geltend macht, die Rechtsprechung spreche den Rechtsanwälten großzügigere Fristen für die Kenntnisnahme von geänderten Rechtsnormen zu, lässt sich dies bereits der angegebenen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.05.2000 - 13 U 76/99 - nicht entnehmen, da darin von einer Karenzzeit von vier bis sechs Wochen ausgegangen wird.
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