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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11160
FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03 (https://dejure.org/2003,11160)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2003 - 13 V 357/03 (https://dejure.org/2003,11160)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2003 - 13 V 357/03 (https://dejure.org/2003,11160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bildung der Ansparrücklage setzt Finanzierungszusammenhang voraus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO ; § 7g Abs. 3 EStG ; § 69 Abs. 3 Satz 1 HS. 2 FGO
    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommen- und Gewerbesteuerbescheides; Bildung einer Ansparabschreibung bei künftiger Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens; Voraussetzungen und Zielsetzung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3; EStG § 7g Abs. 4
    Ansparrücklage; Rücklage; Finanzierungszusammenhang - Kein Finanzierungszusammenhang zwischen Ansparrücklage und Investition bei Rücklagenbildung nach Ablauf des 2jährigen Investitionszeitraumes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Finanzierungszusammenhang zwischen Ansparrücklage und Investition bei Rücklagenbildung nach Ablauf des 2jährigen Investitionszeitraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommen- und Gewerbesteuerbescheides; Bildung einer Ansparabschreibung bei künftiger Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens; Voraussetzungen und Zielsetzung eines ...

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1767
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
    Rn. 11 a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
    Zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition muss ein "Finanzierungszusammenhang" bestehen (BFH- Urteil v. 14.08.2001 - XI R 18/01, BFH/NV 2002, 1207).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
    Rn. 11 a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
    Rn. 16 - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98

    Keine Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG nach Ablauf des …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 V 357/03
    Diese Voraussetzung ist aber jedenfalls dann nicht mehr erfüllt, wenn die Rücklage zu einem Zeitpunkt gebildet wird, in dem der zweijährige Investitionszeitraum bereits abgelaufen ist (so auch FG München v. 06.02.2001 - 13 K 3283/98, EFG 2001, 735 mit Anm. Hoffmann).
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