Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.05.2001 - 13 Verg 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vergabeverfahren: Erstattung der Anwaltskosten des Auftraggebers durch den unterlegenen Bieter
- oeffentliche-auftraege.de
Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 Abs. 3
Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notwendige Hinzuziehung eines Anwalts für öffentlichen Auftraggeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Anwaltskosten der Vergabestelle
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 04.12.2000 - 203-VgK-15/00
- OLG Celle, 17.05.2001 - 13 Verg 6/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2001 - 13 Verg 6/01
Rn. 5 Für diese Entscheidung kann dahingestellt bleiben, ob die Antragsgegnerin auf Grund der bei ihr als einer großen öffentlichen Auftraggeberin vorhandenen Sach- und Fachkunde bereits in durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren der anwaltlichen Hilfe notwendigerweise bedarf, weil das Nachprüfungsverfahren gerichtsähnlich ausgestaltet ist (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2000, 543 mit zustimmender Anmerkung v. Gehlen Seite 501) oder ob das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt, die Kostenerstattung auf in besonderem Maße rechtlich schwierige Nachprüfungsverfahren zu beschränken, um den Zugang zur der Überprüfung nicht durch unnötige finanzielle Hindernisse zu erschweren.
- OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren
Eine Einschränkung auf "in besonderem Maße schwierige und bedeutsame" Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2001, 13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256 f.) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und im Interesse einer zeitnahen Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestelle "Kleinlichkeit" bei der Beurteilung der Notwendigkeit nicht am Platze ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00, BauR 2000, 1626 f.). - OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im …
Eine Einschränkung auf ,,in besonderem Maße schwierige und bedeutsame Nachprüfungsverfahren" (vgl. OLG Celle, Beschl.v. 17.05.2001,13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für die besondere Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und auch im Interesse einer unverzüglichen und sachgerechten Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestellen die Beurteilung der Notwendigkeit im Einzelfall nicht zu streng ausfallen darf (…so auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626). - VK Hessen, 12.09.2001 - 69d-VK-30/01
Abschleppung und Aufbewahrung von Fahrzeugen aus öff. Verkehrsraum
Trotz dieser theoretischen Möglichkeit wird aber die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts selbst in Fällen, in denen eigenes Personal vorhanden ist, für notwendig erachtet, wenn nicht nur Fragen des materiellen Vergaberechts, sondern da rüber hinaus Verfahrensfragen bezüglich des Nachprüfungsverfahrens, insbesondere bezüglich dessen Zulässigkeit eine Rolle spielen (OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.2001, 13 Verg 6/01; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2000, Verg 1/00;… BauR 2000, S. 1626 ff., S. 1628).
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