Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.11.1978 - 13 W 170/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Baden-Baden, 17.06.2013 - 4 O 333/11 Jeder Partei muss das Recht zugestanden werden - auch neben ihrem Prozessbevollmächtigten - persönlich der Verhandlung ihres eigenen Rechtsstreits beizuwohnen, sodass die Kosten, die eine anwaltlich vertretene Partei für die Teilnahme an einem Gerichtstermin aufwendet, unabhängig davon zu erstatten sind, ob das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hatte oder nicht (vgl. OLG Köln v. 19.04.2006, 17 W 63/06; OLG Karlsruhe v. 16.11.1978, 13 W 170/78).
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