Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung wegen erstmaliger Verjährungseinrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a § 935
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.11.2000 - 21 O 2462/99
- OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 03.04.1996 - 2 W 63/95
Unterbrechung der Verjährung; Erlass der einstweilige Verfügung als Unterbrechung …
Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 13 W 3/01
Er kann gute Gründe dafür haben, nach Erlass der einstweiligen Verfügung die Hauptsacheklage nicht zu erheben, etwa, wenn mit der einstweiligen Verfügung eine schnelllebige, inzwischen überholte, Werbung untersagt worden ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; Großkomm/Messer, § 21 UWG, RdNr. 79).
- OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen …
Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).Das Kammergericht hat in der Entscheidung, die das Landgericht in seiner Begründung herangezogen hat, lediglich ausgeführt, ein Gläubiger könne gute Gründe haben, auf die Erhebung einer Hauptsacheklage zu verzichten, und als Beispiel für solche Gründe ("etwa") die Untersagung einer inzwischen überholten Werbemaßnahme genannt (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; so auch OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte).
- KG, 15.04.2010 - 5 W 67/10
Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs während des …
Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2001, 13 W 3/01, GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 1996, 2 W 63/95, WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg, Urteil vom 24. November 1988, 3 U 106/88, GRUR 1989, 296).Vielmehr tritt der Senat der Auffassung bei, dass bei übereinstimmender Erledigungserklärung die Verfahrenskosten (regelmäßig) dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, wenn - wie hier - wegen eines Wettbewerbsverstoßes ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung (zu Recht) ergangen ist und der Antragsgegner erstmals in der nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereichten Widerspruchsbegründung die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart WRP 1996, 799).
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