Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.05.1995 - 13 W 30/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99
Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens
Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt. - OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich
Es ist auch allgemeine Meinung, dass eine Kostenentscheidung zugunsten des Beweisgegners aufgrund von § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO jedenfalls dann zu unterbleiben hat, wenn aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs die beabsichtigte Klage gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 201; OLG Frankfurt OLGR 1995, 155; Landgericht Osnabrück BauR 1995, 281; OLG München BauR 1997, 167;… Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl., § 494 a Rn. 5; Notthoff JurBüro 1998, 61; JurBüro 1996, 5 jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.12.2001 - 1 W 32/01
Hauptsacheklage nach selbständigem Beweisverfahren: Feststellungsklage …
Ausnahmsweise ist die Kostenfolge wegen unterlassener Hauptsacheklage nach § 494 a Abs. 2 ZPO nicht auszusprechen, wenn die beabsichtigte Klage aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Beweisgegner gegenstandslos geworden ist (OLG Frankfurt am Main, OLGR 1995, 155;… Zöller/Herget, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Erfüllung des …
Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
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