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| OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1061
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge …
Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26). - OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung
Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.). - OLG Köln, 26.01.2010 - 19 W 2/10
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend eine Sperrung …
Kommt es im Rahmen des Verfahrens nicht mehr zur Durchführung einer ohne die Erledigung gebotenen Beweisaufnahme, sind in der Regel die Kosten gegeneinander aufzuheben (OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 (1062); OLG Koblenz OLGR 2007, 215;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Rdnr.26).
- OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den …
Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ;… Bork aaO. § 91 Rn. 30 a). - LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Bleibt der Ausgang des Rechtsstreits auf der Grundlage dieser summarischen Prüfung offen, sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben ( OLG Celle 30. Mai 1986 - 13 W 36/86 - NJW-RR 1986/1061; OLG Koblenz 20. Mai 1998 - 5 W 587/98 - NJW-RR 1999/943;… Hausherr in Prütting/Gehrlein ZPO § 91 a Rn. 31 ). - OLG Celle, 30.05.2007 - 13 W 49/07
Wertung der Unterzeichnung einer Unterwerfungserklärung als Schuldanerkenntnis …
Insoweit verkennt der Senat nicht, dass eine Unterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann und die Abgabe einer solchen Erklärung daher grundsätzlich allein nicht ausreicht, die Kosten des Rechtsstreits dem Schuldner aufzuerlegen (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1986 - 13 W 36/86; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 W 102/88).
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