Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.04.2006 - 13 W 63/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FEVG § 3; FEVG § 4; FEVG § 5; FEVG § 11; FEVG § 6; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Haftbefehl, Festnahme, einstweilige Anordnung, Anhörung, Antrag, Ausländerbehörde, Entziehungsabsicht
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06
Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft
Aus denselben Gründen hält es der Senat für bedenklich, wenn in der Rechtsprechung teilweise die Anordnung der kleinen Sicherungshaft davon abhängig gemacht wird, es müsse zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Absicht des Betroffenen festgestellt werden können, den Vollzug der Abschiebung zu erschweren oder zu vereiteln (OLG Hamburg, Beschl. v. 03.02.2004 - 2 Wx 128/02; OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.04.2006 - 13 W 63/05; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.06.2006 - I-3 Wx 106/06, sämtlich bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang Rechtsprechung). - OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, …
Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06;… Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
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