Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63898
OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15 (https://dejure.org/2015,63898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2015 - 13 W 63/15 (https://dejure.org/2015,63898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 13 W 63/15 (https://dejure.org/2015,63898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,63898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 ; ZPO § 269 Abs. 4
    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Mahnverfahren und Aufruf des streitigen Verfahrens durch den Beklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
    Hierbei muss es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen prozessualen Grund im Sinne einer sich aus der Prozesssituation ergebenden Besonderheit handeln, die ausnahmsweise zu einer Kostentragungspflicht der beklagten Partei führt (BGH…, Beschluss vom 06.07.2005, IV ZB 6/05, Juris Rn. 8; Beschluss vom 27.10.2003, II ZB 38/02, Juris Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.04.2015, Az: 13 W 6/15).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
    Hierbei muss es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen prozessualen Grund im Sinne einer sich aus der Prozesssituation ergebenden Besonderheit handeln, die ausnahmsweise zu einer Kostentragungspflicht der beklagten Partei führt (BGH, Beschluss vom 06.07.2005, IV ZB 6/05, Juris Rn. 8;… Beschluss vom 27.10.2003, II ZB 38/02, Juris Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.04.2015, Az: 13 W 6/15).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
    Aus diesem - auch das gesamte Kostenrecht beherrschende - Grundsatz ergibt sich die Verpflichtung jeder Prozesspartei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, VI ZB 3/12, Juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15

    Auferlegung der Verfahrenskosten auf falsus procurator

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
    Bereits in einer Vielzahl gleich bzw. ähnlicher gelagerter Beschwerdeverfahren haben verschiedene Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt - die Beschwerden des Beklagten gegen die vom Landgericht getroffenen Kostenentscheidungen gemäß § 269 Abs. 3, Abs. 4 ZPO zurückgewiesen (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt vom 25.03.2015 zu 12 W 70/14; vom 04.12.2014 zu 13 W 58/14; vom 24.09.2014 zu 13 W 41/14 ; vom 20.02.2015 zu 24 W 8/15; vom 26.01.2015 zu 24 W 4/15; vom 07.01.2015 zu 24 W 56/14 ; vom 12.12.2014 zu 24 W 52/14; vom 11.11.2014 zu 24 W 48/14 ; vom 29.09.2014 zu 24 W 38/14 ; vom 22.12.2014 zu 22 W 68/14; vom 11.12.2014 zu 22 W 65/14; vom 19.11.2014 zu 22 W 61/14 ; vom 10.10.2014 zu 22 W 50/14).
  • LSG Hessen, 27.04.2006 - L 9 B 26/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
    Ein anderer Grund im Sinne des Veranlasserprinzips, wonach derjenige, dessen Verhalten zur Entstehung von Kosten Anlass gegeben hat, diese auch tragen soll, liegt insbesondere dann vor, wenn bei wertender Betrachtung die entstandenen Kosten auf ein treuwidriges Verhalten eines Prozessbeteiligten zurückzuführen sind (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.04.2006, L 9 B 26/06).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2016 - 2 W 2/16

    Veranlasserhaftung des vollmachtlosen Vertreters für Kosten einer Klage

    Dem steht die gesetzliche Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO entgegen (vgl., wenn auch mit anderer Begründung OLG Frankfurt a.M. Beschlüsse vom 30.12.2015, Az. 10 W 55/15; Az. 10 W 59/15; 11.1.2016, Az. 10 W 57/15; a.M., Beschluss vom 28.10.2015, Az. 13 W 63/15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht