Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 269 ZPO
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269
- rechtsportal.de
ZPO § 269 Abs. 3 ; ZPO § 269 Abs. 4
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Mahnverfahren und Aufruf des streitigen Verfahrens durch den Beklagten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 30.04.2015 - 17 O 110/14
- OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02
Kostentragung nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Hierbei muss es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen prozessualen Grund im Sinne einer sich aus der Prozesssituation ergebenden Besonderheit handeln, die ausnahmsweise zu einer Kostentragungspflicht der beklagten Partei führt (BGH…, Beschluss vom 06.07.2005, IV ZB 6/05, Juris Rn. 8; Beschluss vom 27.10.2003, II ZB 38/02, Juris Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.04.2015, Az: 13 W 6/15). - BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Hierbei muss es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen prozessualen Grund im Sinne einer sich aus der Prozesssituation ergebenden Besonderheit handeln, die ausnahmsweise zu einer Kostentragungspflicht der beklagten Partei führt (BGH, Beschluss vom 06.07.2005, IV ZB 6/05, Juris Rn. 8;… Beschluss vom 27.10.2003, II ZB 38/02, Juris Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 28.04.2015, Az: 13 W 6/15). - BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Aus diesem - auch das gesamte Kostenrecht beherrschende - Grundsatz ergibt sich die Verpflichtung jeder Prozesspartei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, VI ZB 3/12, Juris Rn. 9 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 24 W 4/15
Auferlegung der Verfahrenskosten auf falsus procurator
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Bereits in einer Vielzahl gleich bzw. ähnlicher gelagerter Beschwerdeverfahren haben verschiedene Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt - die Beschwerden des Beklagten gegen die vom Landgericht getroffenen Kostenentscheidungen gemäß § 269 Abs. 3, Abs. 4 ZPO zurückgewiesen (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Zivilsenate Darmstadt vom 25.03.2015 zu 12 W 70/14; vom 04.12.2014 zu 13 W 58/14; vom 24.09.2014 zu 13 W 41/14 ; vom 20.02.2015 zu 24 W 8/15; vom 26.01.2015 zu 24 W 4/15; vom 07.01.2015 zu 24 W 56/14 ; vom 12.12.2014 zu 24 W 52/14; vom 11.11.2014 zu 24 W 48/14 ; vom 29.09.2014 zu 24 W 38/14 ; vom 22.12.2014 zu 22 W 68/14; vom 11.12.2014 zu 22 W 65/14; vom 19.11.2014 zu 22 W 61/14 ; vom 10.10.2014 zu 22 W 50/14). - LSG Hessen, 27.04.2006 - L 9 B 26/06
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2015 - 13 W 63/15
Ein anderer Grund im Sinne des Veranlasserprinzips, wonach derjenige, dessen Verhalten zur Entstehung von Kosten Anlass gegeben hat, diese auch tragen soll, liegt insbesondere dann vor, wenn bei wertender Betrachtung die entstandenen Kosten auf ein treuwidriges Verhalten eines Prozessbeteiligten zurückzuführen sind (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.04.2006, L 9 B 26/06).
- OLG Frankfurt, 08.04.2016 - 2 W 2/16
Veranlasserhaftung des vollmachtlosen Vertreters für Kosten einer Klage
Dem steht die gesetzliche Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO entgegen (vgl., wenn auch mit anderer Begründung OLG Frankfurt a.M. Beschlüsse vom 30.12.2015, Az. 10 W 55/15; Az. 10 W 59/15; 11.1.2016, Az. 10 W 57/15; a.M., Beschluss vom 28.10.2015, Az. 13 W 63/15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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