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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32875
OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22 (https://dejure.org/2022,32875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2022 - 13 WF 160/22 (https://dejure.org/2022,32875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2022 - 13 WF 160/22 (https://dejure.org/2022,32875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen Keine Absetzung eines Betrags für die Anmietung einer Garage Auf Geldstrafen und -bußen zu zahlende Raten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen; Keine Absetzung eines Betrags für die Anmietung einer Garage; Auf Geldstrafen und -bußen zu zahlende Raten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
    Die auf Geldstrafen und -bußen zu zahlenden Raten stellen grundsätzlich keine nach § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berücksichtigungsfähigen besonderen Belastungen dar (BGH FamRZ 2011, 554; OLG Celle MDR 2011, 627;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann ZPO § 115 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Reichling, 45. Ed. 1.7.2022 ZPO § 115 Rn. 43.1).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2007 - 10 WF 129/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Abzugsfähigkeit von Pkw-Stellplatzkosten und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
    Die Kosten für den PKW-Stellplatz gehören zur privaten Lebensführung und sind im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe nicht abzugsfähig (vgl. OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2008, 69;… MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 49;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, 5. Aufl. ZPO § 115 Rn. 14).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11

    Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
    Die auf Geldstrafen und -bußen zu zahlenden Raten stellen grundsätzlich keine nach § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berücksichtigungsfähigen besonderen Belastungen dar (BGH FamRZ 2011, 554; OLG Celle MDR 2011, 627;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann ZPO § 115 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Reichling, 45. Ed. 1.7.2022 ZPO § 115 Rn. 43.1).
  • LAG Bremen, 09.04.2025 - 1 Ta 1/25

    Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten für Strafverfahren …

    Gleiches gilt für nach § 153a StPO festgesetzte Geldauflagen zumindest dann, wenn die Zustimmung zu diesen Zahlungen nach Einleitung des Verfahrens erfolgt, für welches Prozesskostenhilfe beantragt wird (Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2022 - 13 WF 160/22-).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2024 - 8 F 1007/21

    Verfahrenskostenhilfe: Abänderung der Bewilligungsentscheidung aufgrund …

    Rn. 24 Kosten, die dadurch entstanden sind, dass die Antragstellerin aufgrund ihres eigenen Verhaltens mit einer Geldbuße belegt worden ist, sind generell nicht berücksichtigungsfähig, denn dies würde Sinn und Zweck einer solchen Geldbuße zuwiderlaufen, weil die Sanktion, die eigentlich die Antragstellerin treffen soll, letztlich von der Allgemeinheit abgefangen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10, juris; - Geldstrafe; OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 10 WF 18/11, juris - Geldbußen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 13 WF 160/22 -, juris Geldstrafen und Geldbußen).
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