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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34842
OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,34842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2014 - 13 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,34842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2014 - 13 WF 194/14 (https://dejure.org/2014,34842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 152
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14
    In der Rechtsprechung zu § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I besteht grundsätzlich kein Zweifel daran, dass der Leistungsträger berechtigt ist, zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit von dem Anspruchsteller auch die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen (BSG Urteile vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - NVwZ-RR 2009, 1005, 1006 f. und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - veröffentlicht bei Juris, dort jeweils auch zur Frage der Zulässigkeit von Schwärzungen).

    Die Anordnung der Vorlage von Kontoauszügen setzt auch keinen konkreten Verdacht dahingehend voraus, dass der Hilfesuchende falsche Angaben gemacht oder Einnahmen oder Vermögen verschwiegen hat (vgl. BSG Urteile vom 19. September 2008 aaO …und vom 19. Februar 2009 aaO).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14
    In der Rechtsprechung zu § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I besteht grundsätzlich kein Zweifel daran, dass der Leistungsträger berechtigt ist, zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit von dem Anspruchsteller auch die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen (BSG Urteile vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R - NVwZ-RR 2009, 1005, 1006 f. und vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R - veröffentlicht bei Juris, dort jeweils auch zur Frage der Zulässigkeit von Schwärzungen).

    Die Anordnung der Vorlage von Kontoauszügen setzt auch keinen konkreten Verdacht dahingehend voraus, dass der Hilfesuchende falsche Angaben gemacht oder Einnahmen oder Vermögen verschwiegen hat (…vgl. BSG Urteile vom 19. September 2008 aaO und vom 19. Februar 2009 aaO).

  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14
    Verfahrenskostenhilfe ist eine spezialgesetzlich geregelte Form der Sozialhilfe auf dem Gebiet der Rechtspflege (BGH Beschluss vom 30. September 2009 - XII ZB 135/07 - FamRZ 2009, 1994 [Tz. 9]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5181/95

    Wer Sozialhilfe beantragt oder erhält, ruft Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14
    Diese Obliegenheiten aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I gelten grundsätzlich für alle Sozialleistungsbereiche des SGB, mithin auch für die Sozialhilfe nach dem SGB XII (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 1999, 125, 126 zum BSHG).
  • OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 13 WF 194/14
    Im Sozialleistungsrecht bestehen die Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen konkreter Verdachtsmomente gegen den Hilfesuchenden; es gibt keine Veranlassung, an die Mitwirkungspflichten des Antragstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfebewilligung insoweit andere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 1751 m.w.N.).
  • LG Berlin, 12.06.2018 - 22 O 338/16

    Regressanspruch des Gebäudeversicherers: Beweisfälligkeit hinsichtlich der an den …

    Beweisurkunden sind amtliche oder private Urkunden, die die zu beweisenden Tatsachen oder Vorgänge selbst enthalten oder verkörpern oder darüber berichten (…Krauskopf-Waschull, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 98. Ergänzungslieferung März 2018, § 60 SGB I Rn. 22); zum Beispiel behördliche Urkunden, Bescheide, Protokolle und auch Kontoauszüge (BSG…, Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R -, Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3.9.2014 - 13 WF 194/14 -, juris Rn. 12 f.).
  • LG Berlin, 17.01.2023 - 22 O 37/21

    Nachweis der Zahlung einer Versicherungsleistung an Versicherungsnehmer durch …

    Beweisurkunden sind amtliche oder private Urkunden, die die zu beweisenden Tatsachen oder Vorgänge selbst enthalten oder verkörpern oder darüber berichten (…Krauskopf-Waschull, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 98. Ergänzungslieferung März 2018, § 60 SGB I Rn. 22); zum Beispiel behördliche Urkunden, Bescheide, Protokolle und auch Kontoauszüge (BSG…, Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R -, Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3.9.2014 - 13 WF 194/14 -, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2019 - 13 WF 10/19

    Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …

    Rn. 6 Zu den Mitwirkungsobliegenheiten gehört auch, die Höhe der Einnahmen und Ausgaben durch Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge zu belegen, damit Umfang und Herkunft der Einnahmen sowie ihre Verwendung vollständig geprüft werden können (Senatsbeschluss, RPfleger 2015, 152).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2015 - 13 WF 256/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mitwirkungsobliegenheiten des Begünstigten bei der …

    Rn. 5 Zu den Mitwirkungsobliegenheiten gehört, Kontoauszüge vorzulegen, damit Umfang und Herkunft der Einnahmen, sowie ihre Verwendung vollständig geprüft werden können (Senatsbeschluss, RPfleger 2015, 152).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.2024 - 6 WF 43/24

    Verfahrenskostenhilfe in einer Ehesache: Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen

    Das Gericht kann beispielsweise anhand der Kontoauszüge überprüfen, ob auf der Einnahmenseite verbuchten Beträge tatsächlich nur die von dem Hilfesuchenden angegebenen Einkommensquellen stammen oder ob sich aus den Kontoauszügen regelmäßige zur Kapitalansammlung bestimmte vermögensbildende Aufwendungen - etwa für Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge oder Bank- und Fondssparpläne - ergeben, obwohl die Frage nach sonstigen Vermögenswerten verneint worden ist (OLG Brandenburg Beschl. v. 3.9.2014 - 13 WF 194/14, BeckRS 2014, 22206 Rn. 13, beck-online; OLG Celle Beschl. v. 9.3.2010 - 17 WF 28/10, BeckRS 2010, 11046, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 13 WF 133/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung einer Verfahrenskostenhilfebewilligung …

    Zu den Mitwirkungsobliegenheiten gehört, Kontoauszüge vorzulegen, damit Umfang und Herkunft der Einnahmen, sowie ihre Verwendung vollständig geprüft werden können (Senatsbeschluss, RPfleger 2015, 152).
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