Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 16.08.2018 - 13 WF 641/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 216
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2018 - 13 WF 641/18
Eine im elterlichen Konsens getroffene (gerichtlich gebilligte) sorgerechtliche Elternvereinbarung trägt die Vermutung der Kindeswohldienlichkeit in sich (Anschluss an BGH, FamRZ 2011, 796, 801 [m. Anm. Völker]).2.
- OLG Karlsruhe, 27.06.2024 - 16 WF 51/24
Abänderung einer Elternvereinbarung zum Sorgerecht
Auf eine von den Eltern getroffene Vereinbarung, die im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren getroffen und durch gerichtlichen Beschluss gebilligt wurde, ist für ein nachfolgendes Verfahren § 1696 Abs. 1 BGB nicht anwendbar (Anschluss OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2018 - 13 WF 641/18).Denn die im elterlichen Konsens getroffene Entscheidung lässt vermuten, dass sie dem Kindeswohl entspricht, weshalb sie eine gewisse Indizwirkung entfaltet (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2018 - 13 WF 641/18 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10.12.2007 - 9 WF 367/07 -, Rn. 7, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 25.09.2020 - 12 WF 105/20 -, Rn. 16, juris;… Grüneberg/Götz, BGB, 83. Aufl. 2024, § 1696 Rn. 4).
- OLG Koblenz, 19.11.2018 - 13 WF 919/18
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil nach Elternvereinbarung
Rn. 2 Wie bereits im Senatsbeschluss vom 15.08.2018 zu Az. 13 WF 641/18 ausgeführt, kommt der Maßstab des § 1696 BGB für die vorliegend von der Antragstellerin angestrebte Entscheidung, ihr die Alleinsorge zu übertragen, nicht unmittelbar zur Anwendung.
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