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   VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82   

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VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82 (https://dejure.org/1984,4950)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.1984 - 13-VII-82 (https://dejure.org/1984,4950)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 13-VII-82 (https://dejure.org/1984,4950)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 106
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

    Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit,

    Dies und die mit der Befristung auch des vorläufigen Rechtsschutzsbegehrens in § 5 Abs. 2 VerkPBG gewollte Beschleunigung legen es nahe, daß das zuständige Gericht im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - anders als §§ 217, 224 BauGB es sonst voraussetzen (vgl. BGHZ 43, 168 ; 61, 240 ; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 ) - die Zulässigkeit der Enteignung aus Gründen, die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses sind, nicht zu prüfen hat.
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Zwar ist ein Besitzeinweisungsbeschluss regelmäßig auf die Herbeiführung eines endgültigen Zustands gerichtet; dann könnte die vorzeitige Besitzeinweisung - noch vor Erlass eines Enteignungsbeschlusses - als Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen sein (so z.B. BayVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 1984, NVwZ 1985, 106 [107]; Labbé, BayVBl 1978, 201 [203]; Wienke, BayVBl 1983, 297 [299]; offen gelassen BVerfG, Beschluss vom 28. August 1987 - 1 BvR 1048/87).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss; Rechtmäßigkeit

    Sie ist auf die Entziehung eines von Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützten Rechts gerichtet, da sie die Beschwerdeführerin vollständig aus ihrem Besitzstand verdrängt und in ihrer tatsächlichen Verfügungsbefugnis über das Grundstück einschränkt (vgl. § 116 Abs. 3 BauGB; Reisnecker in: Brügelmann, BauGB, Stand: April 1999, § 116 Rdnr. 3 m. w. N.; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 [107]).
  • VG Stuttgart, 14.04.2010 - 5 K 755/10

    Ethylen-Pipeline-Süd: Vorzeitige Besitzeinweisung gestoppt

    Nach alledem lässt sich auch wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Baden-Württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetzes nicht feststellen, dass ein positiver Ausgang des Enteignungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, was über den Wortlaut des § 37 Abs. 1 Satz 1 LEntG hinaus für eine vorzeitige Besitzeinweisung zusätzlich erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.1965 - III ZR 104/64 -, BGHZ 43, 168 = NJW 1965, 915; BayVerfGH, Entsch. v. 15.02.1984 - Vf. 13-VII-82 -, BayVBl. 1984, 556 = NVwZ 1985, 106; Molodovsky/Bernstorff, Enteignungsrecht in Bayern, Stand Sept. 2009, Art. 39 RdNr. 4.1.2).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1993 - 10 S 1425/93

    Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung für den Bau eines Strommastes -

    Zutreffend weist die Beigeladene darauf hin, daß eine vorzeitige Besitzeinweisung wegen des engen Zusammenhangs mit dem förmlichen Enteignungsverfahren nur dann zulässig ist, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bereits gestellter (vgl. § 37 Abs. 1 S. 1 LEntG) Enteignungsantrag Erfolg haben wird (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 15.2.1984, NVwZ 1985, 106, 107; BayVGH, Beschl. v. 6.12.1982, BayVBl. 1983, 308).
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